Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 16, Absatz 4, AußStr... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht den Beschluss der Vorsteherin des Erstgerichtes, mit dem der Ablehnungsantrag des Betroffenen gegen den dort tätigen Richter Dr. Andreas H***** als unberechtigt zurückgewiesen wurde. Rechtliche Beurteilung Da auch im Außerstreitverfahren die Bestimmungen der JN über die Ablehnung von Richtern (§ 19 ff JN) Anwendung finden und nach § 24 Abs 2 JN gegen die Entscheidung der zweiten I... mehr lesen...
Begründung: Das Verlassenschaftsgericht bestimmte die Kosten des rechtskräftig für ein näher bezeichnetes Aufteilungsverfahren bestellten Verlassenschaftskurators antragsgemäß mit 306.499,97 S, das Rekursgericht hingegen über Rekurs der erblasserischen Tochter für den Zeitraum vom 16. September 1999 bis 12. Mai 2000 nur mit 83.969 S. Der Revisionsrekurs des Verlassenschaftskurators, der auch die Abänderung des zweitinstanzlichen Zulassungsausspruchs, der Revisionsrekurs sei jedenf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 Z1 D2cAußStrG 2005 §62 Abs2 B2cGEG §2
Rechtssatz: Für den Rechtsmittelausschluss bedeutet es keinen Unterschied, ob das Rekursgericht in Erledigung eines Rechtsmittels oder unmittelbar über die Ersatzpflicht für Sachverständigengebühren (§ 2 Abs 2 letzter Satz GEG) entschieden hat. In beiden Fällen liegt eine unanfechtbare Entscheidung im Kostenpunkt vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit Beschluss vom 22. 5. 1997 unter anderem das Hauptinventar, das eine Überschuldung von 5,917.873,52 S ausweist, der Verlassenschaftsabhandlung zugrundegelegt und einem erbserklärten Sohn des Erblassers die Legitimation zur freien Behebung und Verfügung über Guthaben beim Finanzamt Linz und einer Sparkasse sowie zur Um- und Abmeldung eines PKW erteilt. Einem Rekurs des ehemaligen Verlassenschaftskurators gab das Rekursgericht nicht Folge und s... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind polnische Staatsangehörige; ihre Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 17. 5. 1995 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Im vorliegenden Verfahren begehrt die Antragstellerin, das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufzuteilen. Das Erstgericht erließ einen Aufteilungsbeschluss, den der Antragsgegner mit Rekurs bekämpfte. Im Verfahren über den Rekurs des Antragsgegners ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater der Minderjährigen zur Zahlung bestimmter gestaffelter Unterhaltsrückstände sowie zur Zahlung eines laufenden monatlichen Unterhalts von S 6.700 für den mj. Florian, von S 6.300 für die mj. Julia und von S 5.900 für die mj. Antonia (ON 36). Diese Entscheidung erwuchs teilweise in Rechtskraft. In ihren Rekursen strebten - abgesehen von der Frage der Rückstandsstaffel - der Vater eine Bemessung des laufenden monatlichen Unterhalts ... mehr lesen...
Begründung: Zu I: Mit dem vom Rekursgericht in seiner nunmehr bekämpften Entscheidung ON 294 bestätigten Beschluss des Erstgerichtes ON 259 wurde ausgesprochen, dass dem Vater der drei aus seiner geschiedenen Ehe mit der obsorgeberechtigten Mutter entstammenden Töchter derzeit kein Besuchsrecht zusteht. Die Vorinstanzen haben dies einerseits mit den auffälligen und von Aggression geprägten Verhaltensweisen des Vaters (speziell gegenüber der Mutter und geschiedenen Gattin sowi... mehr lesen...
Begründung: Im Rechtsstreit zur AZ 5 C 378/00f des Bezirksgerichts Bregenz lehnte der Beklagte den Verhandlungsrichter Dr. Hans Mayr wegen Befangenheit ab. Der Vorsteher des Bezirksgerichts Bregenz wies den Ablehnungsantrag "als sachlich nicht gerechtfertigt" zurück, weil der Beklagte den behaupteten Ablehnungsgrund im Lichte der Bestimmung des § 21 Abs 2 JN verspätet geltend gemacht habe. Überdies könnten "Entscheidungen eines Richters in früheren Verfahren grundsätzlich kei... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und der Erstantragsgegner sind je zu 9/32, der Zweitantragsgegner zu 8/32 und die Mutter des Antragstellers, die Drittantragsgegnerin, zu 6/32 Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG B*****. Auf dieser befindet sich ein Wohnhaus mit einem kleinen Keller sowie einem Erdgeschoß und einem Obergeschoß. Das Haus hat im Erdgeschoß zwei Eingänge, eine Waschküche, ein WC, ein Erkerzimmer, eine Küche, ein sogenanntes "Steinzimmer" (nicht verputzt) und ein... mehr lesen...
Begründung: Die beiden minderjähigen Mädchen Sandra, geboren am 25. 5. 1989, und Lisa, geboren am 22. 2. 1996, sind beide die außerehelichen Töchter des vom Rekursgericht - in Abweichung vom Erstgericht - zu folgenden Unterhaltszahlungen verpflichteten Vaters: Für Sandra (gegenüber bisher S 1.500,--) vom 18. 2. 1997 bis 31. 12. 1997 monatlich S 3.700,--; vom 1. 1. 1998 bis 24. 5. 1999 monatlich S 3.900,--; vom 25. 5. 1999 bis 31. 12. 1999 monatlich S 4.400,-- und vom 1. 1. 200... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat mit seinem Beschluss vom 21. 6. 2000, 1 R 221/99x-22, ua dem Kostenrekurs der zweitbeklagten Partei gegen das (Teil-)Anerkenntnisurteil des Landesgerichtes Wels vom 7. 10. 1999, 1 Cg 65/99z-10, teilweise Folge gegeben und ausgesprochen, dass der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 3 ZPO jedenfalls unzulässig sei. Das Rekursgericht hat mit seinem Beschluss vom 21. 6. 2000, 1 R 221/99x-22, ua dem Kostenrekurs der zweitbeklagten Partei gegen das (Te... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 16. 4. 1999 beim Bezirksgericht Wolfsberg eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Feststellung des Bestehens einer näher bezeichneten Dienstbarkeit sowie die Einwilligung der Beklagten in die Einverleibung dieser Dienstbarkeit. Sie bewertete ihr Begehren mit 60.000 S. Sämtliche Richter des Bezirksgerichtes Wolfsberg erklärten sich für befangen, weil die Klägerin die Mutter einer an diesem Bezirksgericht beschäftigten Fachinspektorin sei. Diese B... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Antrag begehrte der Antragsteller die Feststellung der Grenze zwischen den Grundstücken ***** und ***** des Grundbuches 47.308 Helfenberg nach dem letzten ruhigen Besitzstand, hingegen begehrte der Antragsgegner die kostenpflichtige Abweisung dieses Antrages. Mit seinem Beschluss vom 9. 8. 1999 setzte das Erstgericht diese Grenze zwischen den beiden Grundstücken mit der Maueraußenkante der Trennmauer im Erdgeschoss fest und verfügte die vermessungstechni... mehr lesen...
Begründung: Sergio Adam G***** ist der am ***** in Q*****, Provinz B*****, Argentinien, geborene Sohn der unverheirateten argentinischen Staatsbürgerin Ana Carolina S*****, geboren am *****. Er ist argentinischer Staatsbürger; als sein leiblicher Vater ist im Geburtsregister Sergio Palka G***** eingetragen. Im Juli 1996 reiste die Mutter mit ihrem Kind nach Österreich; Sergio Palka G***** erteilte zur Ausreise seine bis 15. 11. 1996 befristete Zustimmung. Mutter und Kind leben s... mehr lesen...
Begründung: Nach der im Revisionsrekurs der Mutter enthaltenen Anfechtungserklärung wird der Beschluss des Rekursgerichtes vom 4. 2. 2000 (ON 73) im vollen Umfang angefochten. Rechtliche Beurteilung Es hat aber bereits das Rekursgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass der Revisionsrekurs in Ansehung der Zurückweisung des Rekurses gegen den Hinweis im Beschluss ON 69, wonach für das gleichzeitig in Auftrag gegebene Gutachten der Kindesvater und die ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der nunmehr bekämpften Entscheidung bestätigte das Rekursgericht den Beschluss des Vorstehers des Erstgerichtes, mit dem der Ablehnungsantrag des Betroffenen gegen die dort tätigen Richter Dr. Georg L***** und Mag. Bernhard S***** als unberechtigt zurückgewiesen wurde. Da auch im Außerstreitverfahren die Bestimmungen der JN über die Ablehnung von Richtern (§§ 19 ff JN) Anwendung finden (Mayr/Fucik, Verfahren Außerst... mehr lesen...
Begründung: A) Mit Beschluss vom 25. 2. 1999 (ON 108) setzte das Erstgericht die vom Vater zu erbringende Unterhaltsleistung dessen Antrag entsprechend für die Zeit vom 1. 2. 1998 bis 31. 8. 1998 auf monatlich 1.700 S herab. Die Entscheidung über das weitere Herabsetzungsbegehren des Vaters behielt es einem gesonderten Beschluss vor. Das Rekursgericht wies den vom Vater gegen diese Entscheidung erhobenen Rekurs zurück und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Da... mehr lesen...
Begründung: 1. Zum Revisionsrekurs (ON 69) gegen den Beschluss vom 22. Juli 1999 (ON 45): Das Rekursgericht gab mit dieser Entscheidung dem Rekurs der Betroffenen gegen die Beschlüsse des Erstgerichtes vom 2. 6. 1999 (ON 3), womit ihre vorläufige Unterbringung bis zu der spätestens binnen 14 Tagen stattzufindenden Unterbringungstagsatzung für zulässig erklärt wurde, und vom 21. 6. 1999 (ON 18), womit der Antrag der Betroffenen auf Ablehnung der Sachverständigen Dr. Gesine P**... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters vom 28. 11. 1995, seine monatlichen Unterhaltsverpflichtungen von S 9.000,-- gegenüber seiner Tochter Anne-Kathrin und von je S 8.500,-- gegenüber seinen mj. Töchtern Susanne und Bettina auf monatlich S 5.400,-- bzw jeweils S 4.800,-- herabzusetzen, im zweiten Rechtsgang ab. Das Rekursgericht gab mit Beschluss vom 18. 6. 1999 dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters nicht Folge; es sprach aus, dass der ordentliche Revisions... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den vom Vater für die beiden Minderjährigen zu leistenden Unterhaltsbetrag von bisher je 6.000 S auf je 9.700 S monatlich. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß "der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG vorbehaltlich des § 14a AußStrG nicht zulässig ist. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß "der ordentliche Revisionsrekurs nach Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG vorbeha... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß, womit der Vorsteher eines Bezirksgerichts die Erklärung der Beklagten, eine namentlich bezeichnete Richterin als zuständige Verfahrensrichterin im gegen sie anhängigen Zivilprozeß abzulehnen (nach der üblichen Terminologie zufolge § 24 Abs 2 zweiter Fall JN) zurückgewiesen hatte, aus in der Sache selbst liegenden Erwägungen. Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vater war zuletzt zur Zahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge von S 2.400,-- für den mj. Manfred und von S 2.000,-- für den mj. Anton verpflichtet. Die Bezirkshauptmannschaft M***** begehrte die Erhöhung des für Manfred geschuldeten Unterhalts von S 2.400,-- auf S 3.000,-- monatlich. Hingegen beantragte der Vater, die Unterhaltsbeiträge für Manfred auf S 1.500,-- monatlich herabzusetzen und ihn von seiner Unterhaltsve... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat 1. (ON 113) den Bericht des damaligen Sachwalters Dr. Johannes Ruckenbauer zur Kenntnis genommen, ihn berechtigt, ohne Rücksicht auf Sperre und Klausel über im einzelnen angeführte Guthaben und Forderungen des Betroffenen zu verfügen, insbesondere diese einzuziehen und ihm aufgetragen, alle Eingänge in die Pflegschaftsrechnung aufzunehmen; 2. (ON 134) den Sachwalter Dr. Ruckenbauer ermächtigt, die bei der Wiener Städtischen Versicherung zur Polizz... mehr lesen...
Begründung: Der Entscheidungsgegenstand des vom Rekursgericht bestätigten erstinstanzlichen Beschlusses besteht in 1. der Enthebung des bisherigen Sachwalters und der Bestellung einer neuen Sachwalterin; 2. der Entlastung des Sachwalters aufgrund seiner Rechnungslegung; 3. der Bestimmung der Belohnung des Sachwalters; 4. der Zurückweisung von Verfahrenshilfeanträgen; 5. der Abweisung des Antrags der Betroffenen auf Aufhebung der Sachwalterschaft. Rechtliche Beurt... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde am 7. 7. 1994 gemäß § 55a EheG geschieden. Im pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich verpflichtete sich der damals als Rechtsanwalt tätige Vater, seiner geschiedenen Gattin monatlich 35.000 S und für die der Obsorge der Mutter zugewiesenen Minderjährigen ab 1. 7. 1994 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 7.500 S pro Kind zu zahlen. Mit Erklärung vom 2. 9. 1996 gegenüber der Rechtsanwaltskammer Wien legt... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragstellerin gegen den Beschluß des Erstgerichtes (im Verfahren außer Streitsachen), mit welchem ihrem Antrag auf rechtsgestaltende richterliche Festsetzung der streitigen Grenzen zwischen ihrer Liegenschaft und der der Antragsgegner im Bereich der alten Stadtmauer von Voitsberg in der Weise stattgegeben wurde, dass die alte Stadtmauer die Grenze zum Grundstück der Antragstellerin bilde, aber nicht mehr zum Grundstück der Antr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater mit Beschluß vom 22. 12. 1997 (ON 152) ab 1. 7. 1991 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 5.000 S für jedes Kind. Das Rekursgericht gab mit Beschluß vom 21. 12. 1998 (ON 185) dem Rekurs des Vaters (ON 157) nicht Folge, wies die "Rekursergänzungen" vom 14. Jänner 1998 (ON 166), 28. Jänner 1998 (ON 170), 6. Februar 1998 (ON 173), 20. Februar 1998 (ON 175) und 23. November 1998 (ON 184) zurück und sprach aus, daß der orde... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den erstgerichtlichen Beschluß, womit die Vorsteherin des Bezirksgerichts Hietzing die Erklärung des Antragstellers in einem Aufteilungsverfahren, eine näher bezeichnete Richterin als Leiterin einer für Familienrechtssachen zuständigen Gerichtsabteilung des Bezirksgerichts Hietzing abzulehnen, (nach der üblichen Terminologie zufolge § 24 Abs 2 zweiter Fall JN) zurückgewiesen hatte, aus in der Sache selbst liegenden Erwägungen. Das Rekursge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 24 Abs 2 JN stellt eine Sonderregelung der Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern dar und verdrängt - auch im Verfahren außer Streitsachen - die allgemeinen Regelungen über die Anfechtbarkeit von Beschlüssen (1 Ob 513/96; EvBl 1991/36 mzwN). Falls eine inhaltliche Prüfung der geltend gemachten Ablehnungsgründe erfolgte, bedeutet dieser Grundsatz, daß gegen die Zurückweisung der Ablehnung de... mehr lesen...