Begründung: Das Erstgericht genehmigte die für den Zeitraum 29. Juni 2000 bis 25. Juli 2001 vorgelegte Rechnungslegung der zur Sachwalterin für die Betroffene bestellten (ON 80) Mag. Brigitte K*****, c/o des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft (im Folgenden nur Verein) über die besorgte Vermögensverwaltung sachwalterschaftsbehördlich und sprach dem Verein 2.700 S als Barauslagenersatz zu und wies das Mehrbegehren auf Zuspruch einer Entschädigung nach § 266 ABGB i... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht genehmigte die Schlussrechnung der Sachwalterin und sprach dem Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft 1.300 S (= 94,47 Euro) an Barauslagenersatz und 3.000 S (= 218,02 Euro) an "Belohnung" gemäß § 266 aF ABGB zu. Das Mehrbegehren auf Zuerkennung einer weiteren "Entschädigung" von 12.000 S (= 872,07 Euro) gemäß § 266 ABGB idFd KindRÄG 2001 BGBl 2000/135 wies es ab. Das Erstgericht genehmigte die Schlussrechnung der Sachwalterin und sprach d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, bestehend unter anderem aus dem Grundstück Nr. *****. Dieses Grundstück ist im Grenzkataster enthalten. Die Antragsgegner sind Miteigentümer des Nachbargrundstückes Nr. *****, das nicht im Grenzkataster enthalten ist. Das Erstgericht wies den auf §§ 850 ff ABGB gestützten Antrag auf Grenzberichtigung sofort zurück, weil das Grundstück des Antragstellers, auf das der Grenzberichtigungsant... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Gericht zweiter Instanz dem Rekurs der Beklagten gegen den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem der den in erster Instanz vorsitzenden Richter betreffende Ablehnungsantrag der Beklagten abgewiesen wurde, keine Folge. Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs der Beklagten ist nicht zulässig. Mangels einer anderslautenden Regelung ist davon ausgehen, dass auch im arbeits- und sozialgerichtl... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 10. 8. 2001 genehmigte das Erstgericht die von der zur Sachwalterin der Betroffenen bestellten Rothraut W*****, Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft, Geschäftsstelle K*****, für die Zeit vom 11. 7. 2000 bis 24. 7. 2001 gelegte Schlussrechnung und erkannte dem Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft (im Folgenden kurz: Verein) gemäß § 266 ABGB einen Aufwand- bzw Barauslagenersatz von S 2.100,-- zu. Das Mehrbegehren auf... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht genehmigte die von der Sachwalterin für die Zeit vom 1. 7. 2000 bis 30. 6. 2001 vorgelegte Rechnung und sprach dem Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft einen Betrag von 2.100 S als Barauslagenersatz und gemäß § 266 ABGB aF eine Belohnung von 5.550 S zu. Das offenkundig auf § 266 ABGB idF KindRÄG 2001 BGBl I 2000/135 iVm § 10 des Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetzes (VSPAG, BGBl 1990/156) gestützte Mehrbegehren von 13.250 S wur... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht genehmigte die Schlussrechnung des Sachwalters und sprach dem Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft 1.810 S an Barauslagenersatz und 5.000 S an "Belohnung bzw Entschädigung" gemäß § 266 ABGB zu. Das Mehrbegehren auf Zuerkennung einer weiteren "Entschädigung" von 4.002,49 S (offenkundig) gemäß § 266 ABGB idF KindRÄG 2001 BGBl 2000/135 iVm § 10 VSPAG wies es ab. Das Erstgericht genehmigte die Schlussrechnung des Sachwalters und sprach dem... mehr lesen...
Begründung: Dem Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft wurde mit Beschluss ON 47 - anlässlich der sachwalterschaftsgerichtlichen Genehmigung der Rechnungslegung der (Vereins-)Sachwalterin - der Betrag von S 2.790 an Aufwandersatz zuerkannt. Seinen Antrag auf Zuspruch eines Entschädigungsbetrages von S 4.180 (iSd § 266 ABGB idF KindRÄG 2001 BGBl 2000/135) wies das Erstgericht ab. Dem Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft wurde mit Beschluss ON 47 -... mehr lesen...
Begründung: Die Betroffene richtete an das Landesgericht für ZRS Wien als dem für die Entscheidung über den Akt 2 P 196/99w des Bezirksgerichtes Fünfhaus zuständigen Rekursgericht den Antrag "auf vollständige kostenlose (im Rahmen der Verfahrenshilfe) Akteneinsicht und Aktenabschrift a) am 18. 6. 2000, 19. 6. 2001 (und später an den anderen Tagen) des derzeit beim Landesgericht für ZRS Wien (seit 11. Juni 2001) vorgelegten Sachwalterschaftsaktes des Bezirksgerichtes Fünfhaus 2 P... mehr lesen...
Begründung: Mit den bezeichneten Beschlüssen bestätigte das Rekursgericht zum einen die Bestimmung von Sachverständigengebühren zum anderen die Verpflichtung beider Eltern je zur Hälfte zum Ersatz des Betrages bzw änderte einen erstgerichtlichen Beschluss über die Kostentragung in diesem Sinn ab. Dagegen richtet sich ein Rechtsmittel des Vaters Alexander M***** sowie des Großvaters Josef M*****. Dieses Rechtsmittel legte das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof vor. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte mit Beschluss ON 69 die Gebühren des im Aufteilungsverfahren beigezogenen Sachverständigen antragsgemäß und sprach aus, dass der Antragsteller diese Gebühren zur Gänze zu tragen habe. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Gericht zweiter Instanz den (Gebührenbestimmungs-)Beschluß bestätigt und ausgesprochen, daß der Revisionsrekurs gegen diese Entscheidung jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der da... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 5. 1998 (ON 3) wurde Dr. Klaus H***** zum Sachwalter für dringende Angelegenheiten für die Betroffene für die Dauer des Verfahrens, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wird, bestellt. Es wurde ihm die Besorgung folgender dringender Angelegenheiten aufgetragen: Besorgung der Angelegenheiten der Rechtsanwaltskanzlei der Betroffenen. Mit Beschluss vom 28. Jänner 2000 (ON 127) wurde für die Betroffene Mag. A***** gemäß ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte mit Beschluss vom 13. 5. 1985 den nunmehr Revisionsrekurs erhebenden Rechtsanwalt zum Sachwalter für den Betroffenen; mit Beschluss vom 28. 9. 1994 wurde er von dieser Funktion enthoben. Mit Beschluss vom 9. 3. 2000 (ON 203) bestimmte das Erstgericht den Entlohnungsanspruch des ehemaligen Sachwalters für seine gesamte bisherige Tätigkeit mit S 435.743,02 und wies das Mehrbegehren, den "Entlohnungsanspruch mit insgesamt S 616.926,88 zu best... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater, seiner Tochter Juliana für die Zeit vom 1. 6. 1992 bis 31. 12. 1994 insgesamt S 57.040 an Unterhalt zu bezahlen und wies das Mehrbegehren des Kindes ab. Weiters verpflichtete es den Vater - ebenfalls für die Zeit vom 1. 6. 1992 bis 31. 12. 1994 - zur Zahlung von Unterhalt im Gesamtbetrag von S 60.480 an seinen Sohn Florian; das Mehrbegehren dieses Kindes wies es ab. Das Rekursgericht bestätigte diese - im abweislichen Teil unbek... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den von Mag. Thomas H***** als "zu bestellender Kollisionskurator für die Minderjährige" gestellten Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung des am 24. 11. 2000 geschlossenen notariellen Schenkungsvertrages über mehrere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ab. Das vom Antragsteller angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 260.000 nicht übersteige und der orden... mehr lesen...
Begründung: Mit der angefochtenen Entscheidung bestätigte das Rekursgericht den Beschluss des Vorstehers des Erstgerichtes, mit dem der Ablehnungsantrag der Betroffenen gegen die zur Führung des Sachwalterschaftsverfahrens zuständige Richterin Dr. Lotte S***** als unberechtigt zurückgewiesen wurde. Rechtliche Beurteilung Da nach ständiger, von der Lehre gebilligter Rechtsprechung auch im Außerstreitverfahren die Bestimmungen der JN über die Ablehnung v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, soweit er sich gegen Punkt 1 des angefochtenen Beschlusses richtet (zur Gänze bestätigende Entscheidung). Entscheidungen über die Verfahrenshilfe können an den Obersten Gerichtshof nicht herangetragen werden, und zwar auch dann, wenn ein Rekurs aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde (1 Ob 575/97 = RZ 1994/66 uva in RIS-Justiz RS0012383). Der R... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte mit Beschluss vom 31. 7. 1998 Dr. Helmut R***** zum Sachwalter für Erich M***** und enthob ihn als Sachwalter mit Beschluss vom 16. 10. 2000. Im Zuge der Sachwalterschaft legte der Sachwalter ordnungsgemäß Berichte. Am 20. 12. 2000 stellte Dr. R***** den Antrag auf Kostenersatz in der Höhe von S 60.000 für "umfangreiche und aufwendige Arbeit als Sachwalter". Er verwies auf seine Leistungen in mehreren gerichtlichen Verfahren neben der "Bet... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24. 12. 1991 gegen beide Beklagte als Streitgenossen beim Kreisgericht Korneuburg eingebrachten Klage begehrte der Kläger, den zwischen der Erstbeklagten und der "Konkursmasse nach Alice R*****" (seiner Mutter) geschlossenen Kaufvertrag über Liegenschaften ("Forstgut K*****") wegen Nichtigkeit aufzuheben und die Zweitbeklagte, der die Liegenschaften inzwischen weiterverkauft worden seien, schuldig zu erkennen, der Einverleibung des Eigentumsrechtes des Klä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 24 Abs 2 JN stellt eine Sonderregelung der Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern dar und verdrängt - auch im Verfahren außer Streitsachen - die allgemeinen Regelungen über die Anfechtbarkeit von Beschlüssen (1 Ob 513/96; EvBl 1991/36 mzwN). Falls eine inhaltliche Prüfung der geltend gemachten Ablehnungsgründe erfolgte, bedeutet dieser Grundsatz, dass gegen die Zurückweisung der Ablehnung d... mehr lesen...
Begründung: Am 2. 6. 2000 teilte das Bundesdenkmalamt dem Grundbuchsgericht gemäß § 3 Abs 2 DMSG (idF BGBl 1990/473) mit, das dass Haus Nr. 12 "*****" auf der EZ ***** KG ***** unter Schutz gestellt wurde, mit dem Hinweis auf den
Spruch: des beigelegten rechtskräftigen Bescheids vom 31. August 1999 zwecks Ersichtlichmachung von Amts wegen gemäß § 3 Abs 3 DMSG. Am 2. 6. 2000 teilte das Bundesdenkmalamt dem Grundbuchsgericht gemäß Paragraph 3, Absatz 2, DMSG in der Fassung BGBl 19... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des am 19. 3. 1996 bei Gericht eingelangten Antrags der drei minderjährigen Antragsteller verpflichtete das Erstgericht deren ehelichen Vater mit Beschluss vom 19. 5. 2000, ab 1. 2. 1996 monatlich Unterhaltsbeträge von S 7.500 für Nikolaus und je S 6.440 für Thomas und Eva zu bezahlen. Außerdem sprach es aus, dass die bis zur Rechtskraft des Beschlusses fällig gewordenen Beträge abzüglich des bereits geleisteten Geld- und Naturalunterhaltes in jeweils für j... mehr lesen...
Begründung: In einem Ausgleichsverfahren wurde vom Ausgleichsgericht die Zwangsversteigerung eines Superädifikats bewilligt. Auf Grund des entsprechenden Beschlusses wurde vom Erstgericht, das darin um den Vollzug der Zwangsversteigerung ersucht wurde, offensichtlich im Sinn des § 112 Abs 1 Geo in gekürzter Urschrift ein Beschluss gefasst, der in dem Wort "Bewilligt" bestand und dem zur Herstellung der Ausfertigungen die Wörter "Stamp gelb" hinzugefügt wurden. Daraus ergibt sic... mehr lesen...
Begründung: Der erkennende Senat hatte sich bereits in der Vorentscheidung 1 Ob 311/98m (= EFSlg 85.926/3) mit den Unterhaltsansprüchen der Rechtsmittelwerber zu befassen. Es ging dabei um die Beurteilung der Auswirkungen eines Klassenlotteriegewinns des unterhaltspflichtigen Vater auf die Unterhaltsansprüche der Rechtsmittelwerber, aber auch um die erforderlichen Maßnahmen zur Ermittlung der Gewinnhöhe. Im zweiten Rechtsgang wurde erhoben, dass der Vater 1996 in der 141. Klassenl... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters "auf Verfahrenshilfe und Beigebung eines Rechtsanwalts" und "dass die Frist für den außerordentlichen Revisionsrekurs gegen die Beschlüsse des Rekursgerichts vom 6. Oktober 2000 erst nach dem Zuspruch der Verfahrenshilfe beginne", ab. Der Beschluss, gegen den der Vater Revisionsrekurs erheben wolle, sei ihm am 6. 10. 2000 zugestellt worden. Erst am 4. 11. 2000 habe er mittels Telefax das nunmehr abgewiesene, aussichtslose B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Ansuchen der Antragstellerin, für sie das Eigentumsrecht an 810/38130 Anteilen der Gesamtliegenschaft einzuverleiben, ab. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der Entscheidungsgegenstand S 260.000,-- übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Rekursentscheidung - deren Datum nach dem 31.12. 1997 liegt - richtet sich der beim Erstgericht innerhalb von 30 Tagen ab Zustel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der eheliche Vater der beiden mj. Beklagten. Auf Grund des Scheidungsvergleiches vom 24. 6. 1996 steht die Obsorge für die Beklagten deren Mutter allein zu. Der Kläger verpflichtete sich, dem am 31. 12. 1984 geborenen Erstbeklagten einen Unterhalt von S 3.800,-- monatlich und der am 10. 7. 1988 geborenen Zweitbeklagten einen solchen von S 3.420,-- monatlich zu bezahlen. Eine Wertsicherung wurde ebenfalls vereinbart, wobei die Obergrenze der Al... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht trug der psychologischen Sachverständigen im Rahmen eines Verfahrens zur Regelung des väterlichen Besuchsrechts zum Minderjährigen die Ergänzung des Gutachtens auf. Die Sachverständige entsprach diesem Auftrag (ON 202) und verzeichnete 5.816 S an Gebühren (ON 203). Mit Beschluss vom 20. 6. 2000 bestimmte das Rekursgericht die Gebühren für das Ergänzungsgutachten mit 5.816 S, trug dem Rechnungsführer deren Zahlung aus Amtsgeldern auf und sprach ferner ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Eltern der Minderjährigen und deren bereits volljährigen Geschwistern ist seit langem ein mit großen Emotionen geführter Streit um die Obsorge der drei noch minderjährigen Kinder anhängig. Peter und Susanne leben im Haushalt der Eltern. Cäcilia lebt derzeit im Haushalt einer Schwester, der im Bereich der Pflege und Erziehung die vorläufige Obsorge zukommt. Im Pflegschaftsverfahren sind die Erziehungsverhältnisse bei den Eltern und deren Eignung zu einer ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Punkt 1.: Der Bechluss des Berufungsgerichtes, mit dem eine wegen Nichtigkeit erhobene Berufung verworfen wurde, kann weder mit Revision noch mit Rekurs bekämpft werden (stRspr RIS-Justiz RS0043405, zuletzt 8 Ob 192/00v). Zu Punkt 2.: Auch in Sachverständige betreffende Ablehnungsssachen ist der Rechtszug im § 24 Abs 2 JN geregelt (stRspr RIS-Justiz RS0016522; 1 Ob 635/87). Danach findet gegen die Zurückweisung... mehr lesen...