Norm
AngG §26 Z1 III1aRechtssatz
Der Arbeitnehmer hat den Beweis zu erbringen, dass er seine bisherige Tätigkeit beim Arbeitgeber ohne Schaden für seine Gesundheit nicht fortsetzen kann. Gelingt ihm dies, hat der Arbeitgeber zu behaupten und nachzuweisen, dass er dem Arbeitnehmer eine andere, seiner Gesundheit nicht abträgliche Verwendung angeboten hatte, welche im vertraglich geschuldeten Rahmen lag.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Austritt, Beweislast, vorzeitiger Austritt, Gesundheitsgefährdung, ErsatzarbeitsplatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101809Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.07.2016