Norm
AngG §26 Z2 III2aRechtssatz
Bietet der Geschäftsführer der Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer die Bezahlung des ausständigen Entgelts im eigenen Namen an, lehnt dieser diese aber ausdrücklich ab, ist er zum vorzeitigen Austritt nicht berechtigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Dritter; Dienstgeberin; DienstnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108243Dokumentnummer
JJR_19970827_OGH0002_009OBA00087_97B0000_001