RS OGH 1997/8/27 9ObA87/97b

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Veröffentlicht am 27.08.1997
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Norm

AngG §26 Z2 III2a

Rechtssatz

Bietet der Geschäftsführer der Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer die Bezahlung des ausständigen Entgelts im eigenen Namen an, lehnt dieser diese aber ausdrücklich ab, ist er zum vorzeitigen Austritt nicht berechtigt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dritter; Dienstgeberin; Dienstnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108243

Dokumentnummer

JJR_19970827_OGH0002_009OBA00087_97B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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