Norm
AngG §26 Z1 III1aRechtssatz
Die Behauptungslast und Beweislast für das Vorliegen der Austrittsgründe der Gesundheitsgefährdung und der Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen trifft den Arbeitnehmer.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Austritt, beweisen, AustrittsgrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107226Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.01.2017