RS OGH 1997/2/3 7Ra381/96t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.1997
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Norm

AngG §26 Z2
ABGB §863

Rechtssatz

Keine Verwirkung des Austrittsrechts wegen Verspätung, wenn der Angestellte die von ihm als zu gering monierten Kilometergeldzahlungen nicht wortlos und unstrittig akzeptierte; insbesonders wenn aus Sicht des Angestellten es sich noch um abklärbare Fehler der verrechnenden Stelle handelte (Martinek - M u W. Schwarz AngG7, 568 ff Erl 15 f u 19 zu § 26 Z 2 AngG); keine Verfristung, wenn der Dienstgeber auf der Zahlungshöhe faktisch beharrte ((Martinek - M u W. Schwarz AngG7, 570 f Erl 18 u 19).

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 16 R 77/05v. Diese ist nunmehr unter RW0000656 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000189

Im RIS seit

09.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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