Norm: AngG §23 IA
Rechtssatz: Eine freiwillige Abfertigung, die das gesetzliche Ausmaß übersteigt, ist einer Vereinbarung über die Höhe zugänglich, weil die Vereinbarung den Arbeitnehmer günstiger stellt als es das Gesetz tut. Entscheidungstexte 9 ObA 76/94 Entscheidungstext OGH 25.05.1994 9 ObA 76/94 Schlagworte SW: Günstigkeitspri... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IANO §18NO §117 ff
Rechtssatz: 1) Notariatskandidaten sind Angestellte nach dem AngG. 2) Unter den Voraussetzungen des § 23 AngG steht eine Abfertigung zu. 3) Das Angestelltenverhältnis endet jedoch nicht ex lege, sondern ist nach allgemeinen Grundsätzen/Kündigung zu lösen. Entscheidungstexte 9 ObA 43/94 Entscheidungstext OGH 04.05.1994 9 ObA 43/94 ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 ICAngG §29AZG §10UrlG §6UrlG §9
Rechtssatz: War vereinbart, dass der Arbeitnehmer die durchschnittlich im Monat geleisteten Überstunden durch Zeitausgleich ausgleicht, kann ein Teil davon aber nicht mehr vor Beendigung des Dienstverhältnisses ausgeglichen werden, so ist der dafür bezahlte Geldersatz in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung, die Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung nicht einzubeziehen, da es bei ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 VIABGB §1151 IDAngG §23 IAArbAbfG §2AuslBG §29
Rechtssatz: Liegt ein "echter" Aussetzungsvertrag vor, dann bewirkt der Ablauf der Beschäftigungsbewilligung für sich allein keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und liegt auch für die Dauer der Aussetzung eine Dienstzeit vor, weil das Arbeitsverhältnis rechtlich aufrecht fortbesteht. Auch bei einem Ausländer sind die Zeiten der Aussetzung des Arbeitsverhältnisses für die Bere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers von der Rechtsvorgängerin der Beklagten mit allen erworbenen Anwartschaften übernommen worden ist, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin, der Kläger müsse beweisen, daß er an der Betrie... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IC
Rechtssatz: Bei einer "Überstellung" zu einem anderen Arbeitgeber kommt die Anrechnung einer geleisteten Abfertigung (unter gleichzeitiger Zusammenrechnung der Dienstzeit bei beiden Arbeitgebern) nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung in Betracht. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 9 ObA 232/92 Entscheidungstext OGH 30.09.1992 9 ObA 232/92 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dr. A*****F***** betrieb ab 1981 oder 1982 bis zur Konkurseröffnung am 8.August 1990 (am 14.September 1990 erfolgte die Einstellung mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens) in Innsbruck die Einzelfirma Dr. A*****F*****, die ausschließlich zur Ausübung des Speditionsgewerbes berechtigt war. Im Jahre 1983 wurde die beklagte Partei gegründet, die eine Gewerbeberechtigung sowohl für die Spedition als auch für die Güterbeförderung hatte. Die Hauptniederl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Da die
Begründung: der Entscheidung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird den Revisionsausführungen folgendes entgegengehalten: Die Klägerin, die vom 2.Jänner 1960 bis 31.Dezember 1981 bei der Ö***** reg.Gen.m.b.H. (kurz: Ö*****) un... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IC
Rechtssatz: In die Bemessungsgrundlage der Abfertigung, nämlich das monatliche Entgelt (§ 23 Abs 1 AngG), fallen auch Naturalbezüge. Hiezu zählen auch Dienstwohnung oder sonst aufgrund des Arbeitsvertrages beigestellte Wohnungen. Sie sind grundsätzlich in die Bemessung der Abfertigung einzubeziehen. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 26/92 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Martin Meches und Hermann Wachtberger in den verbundenen Arbeitsrechtssachen des Klägers ***** Dr.E***** H*****, vertreten durch *****, Gewerkschaft der Privatangestellten ***** dieser vertreten dur... mehr lesen...
Norm: AngG §23 ICIESG §1 Abs3
Rechtssatz: Verbleibt ein von der ersten Abfertigung nicht erfaßter Zeitraum, ist dieser bei der Berechnung der Abfertigung für das zweite Dienstverhältnis beim selben Arbeitgeber mitzuberücksichtigen. Da diese "übriggebliebenen" Zeiten selbst ohne Vereinbarung der Zeit des zweiten Dienstverhältnisses "zuzuschlagen" wären, liegt in der vertraglichen Berücksichtigung dieser Zeiten weder eine unentgeltliche Verfügung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 9.8.1982 bis 31.3.1987 und vom 1.4.1987 bis 3.7.1989 bei der S*****gesellschaft m.b.H. als Angestellte beschäftigt. Im Zuge des über die Dienstgeberin eröffneten Ausgleichsverfahrens wurde die Klägerin zum 31.3.1987 gekündigt. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 15.6.1987 wurde der Klägerin Insolvenzausfsllgeld für den im Ausgleichsverfahren anerkannten Abfertigungsanspruch in Höhe von zwei Monatsentgelten, nämlich S 40.552, zugesprochen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 30.6.1986 bei G***** J*****, der Inhaberin einer KFZ-Werkstätte in ***** als KFZ-Mechanikerlehrling in Berufsausbildung; das Lehrverhältnis hätte am 29.12.1989 geendet. Der Kläger trat jedoch schon am 10.11.1989 wegen Vorenthaltens der Lehrlingsentschädigung (§ 15 Abs 4 lit b BAG) vorzeitig aus und meldete seine Ansprüche in dem am 23.11.1989 eröffneten Ausgleichsverfahren der Lehrberechtigten ***** und (laut Außerstreitstellung) auch in dere... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IC
Rechtssatz: Abgefertigte Zeiten sind für Entstehen und Höhe eines weiteren Abfertigungsanspruches nicht zu berücksichtigen, soweit sie für die gezahlte Abfertigung rechtlich notwendig waren. Entscheidungstexte 9 ObS 8/91 Entscheidungstext OGH 10.07.1991 9 ObS 8/91 Veröff: SZ 64/101 = EvBl 1992/37 S 167 = JBl 1991,809 (Liebeg) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 2. Jänner 1967 bei der ***** E***** I***** Gesellschaft mbH als Angestellter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde anläßlich des Ausgleichsverfahrens des Arbeitgebers von diesem zum 30. Juni 1987 gekündigt. Im Ausgleichsverfahren wurde ein Abfertigungsanspruch von 9 Monatsgehältern anerkannt. Mit Bescheid vom 14. August 1987 sprach die beklagte Partei dem Kläger aus diesem Titel Insolvenzausfallgeld in der Höhe von 329.165,-- S zu. Mit 1. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.März 1980 als Kassierin im Angestelltenverhältnis bei der beklagten Partei beschäftigt. Sie war zuletzt Stellvertreterin der Kassenleiterin im C*****-Markt D*****. Am 22.November 1989 war sie nicht nur für eine der Kassen, sondern auch für die Leergutannahme und den Informationsschalter zuständig. Gegen 17 Uhr kaufte H***** G*****, ein ebenfalls im C*****-Markt beschäftigter Mitarbeiter vier Packungen Zigaretten um den Preis von insgesamt... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IAABGB §1380 HABGB §1444 Db, AngG §40
Rechtssatz: Eine aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffene abschließende Regelung über die gegenseitigen Ansprüche (hier: Verzicht auf Abfertigung bei Umwandlung einer Entlassung in einvernehmliche Beendigung) ist als Vergleich anzusehen, da die Vereinbarung auch zumindest noch ungewisse Rechte umfasste. Der Arbeitnehmer konnte sich daher auch über an sich unverzichtbare A... mehr lesen...