Norm
AngG §23 ICRechtssatz
Bei einer "Überstellung" zu einem anderen Arbeitgeber kommt die Anrechnung einer geleisteten Abfertigung (unter gleichzeitiger Zusammenrechnung der Dienstzeit bei beiden Arbeitgebern) nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung in Betracht. (§ 48 ASGG)
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Übernahme, Wechsel, Dienstgeberwechsel, Arbeitgeberwechsel, Dienstvertragsübernahme, Arbeitsvertragsübernahme, Angestellte, Berechnung, Bemessung, Vordienstzeiten, Einrechnung, Höhe, Ausmaß, Umfang, UnternehmensübergangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0028589Dokumentnummer
JJR_19920930_OGH0002_009OBA00232_9200000_001