RS OGH 1992/9/30 9ObA232/92

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Veröffentlicht am 30.09.1992
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Norm

AngG §23 IC

Rechtssatz

Bei einer "Überstellung" zu einem anderen Arbeitgeber kommt die Anrechnung einer geleisteten Abfertigung (unter gleichzeitiger Zusammenrechnung der Dienstzeit bei beiden Arbeitgebern) nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung in Betracht. (§ 48 ASGG)

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Übernahme, Wechsel, Dienstgeberwechsel, Arbeitgeberwechsel, Dienstvertragsübernahme, Arbeitsvertragsübernahme, Angestellte, Berechnung, Bemessung, Vordienstzeiten, Einrechnung, Höhe, Ausmaß, Umfang, Unternehmensübergang

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0028589

Dokumentnummer

JJR_19920930_OGH0002_009OBA00232_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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