RS OGH 1994/5/25 9ObA76/94

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Veröffentlicht am 25.05.1994
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Norm

AngG §23 IA

Rechtssatz

Eine freiwillige Abfertigung, die das gesetzliche Ausmaß übersteigt, ist einer Vereinbarung über die Höhe zugänglich, weil die Vereinbarung den Arbeitnehmer günstiger stellt als es das Gesetz tut.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Günstigkeitsprinzip, relativ zwingend, Auflösung, Ende, Beendigung, Kündigung, Ausmaß, Umfang, Abfertigungsvertrag, Vertrag, Angestellte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028343

Dokumentnummer

JJR_19940525_OGH0002_009OBA00076_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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