Norm
AngG §23 IARechtssatz
Eine freiwillige Abfertigung, die das gesetzliche Ausmaß übersteigt, ist einer Vereinbarung über die Höhe zugänglich, weil die Vereinbarung den Arbeitnehmer günstiger stellt als es das Gesetz tut.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Günstigkeitsprinzip, relativ zwingend, Auflösung, Ende, Beendigung, Kündigung, Ausmaß, Umfang, Abfertigungsvertrag, Vertrag, AngestellteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028343Dokumentnummer
JJR_19940525_OGH0002_009OBA00076_9400000_001