Norm
AngG §23 ICRechtssatz
In die Bemessungsgrundlage der Abfertigung, nämlich das monatliche Entgelt (§ 23 Abs 1 AngG), fallen auch Naturalbezüge. Hiezu zählen auch Dienstwohnung oder sonst aufgrund des Arbeitsvertrages beigestellte Wohnungen. Sie sind grundsätzlich in die Bemessung der Abfertigung einzubeziehen. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Berechnung, Grundlage, Angestellte, Ausmaß, Höhe, Umfang, Gehalt, Lohn, Bezüge, EinrechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0028595Dokumentnummer
JJR_19920212_OGH0002_009OBA00026_9200000_002