Norm: AngG §23 II
Rechtssatz: Die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens ist einer Auflösung des Unternehmens im Sinne des § 23 Abs 2 AngG nicht gleichzuhalten. Entscheidungstexte 1 Ob 246/26 Entscheidungstext OGH 13.04.1926 1 Ob 246/26 Veröff: SZ 8/116 4 Ob 24/67 Entscheidungstext OGH 18.04.1967 4 Ob 24/67 Ähnlich; Bei... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IC
Rechtssatz: Bei der Berechnung der Abfertigung sind regelmäßig wiederkehrende Aushilfen und Bilanzgelder einzubeziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 496/25 Entscheidungstext OGH 16.06.1925 1 Ob 496/25 Veröff: SZ 7/205 8 ObA 277/94 Entscheidungstext OGH 13.10.1994 8 ObA 277/94 Auch; Beisatz: § 48 ASGG. (T1) ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA
Rechtssatz: Zusicherung der Übernahme des Angestellten mit Wahrung der von ihm durch seine bisherige Dienstleistung erworbenen Rechte. Entscheidungstexte 1 Ob 431/25 Entscheidungstext OGH 27.05.1925 1 Ob 431/25 Veröff: SZ 7/192 Schlagworte SW: Anrechnung, Dienstzeitenanrechnung, Abfertigung, Berechnung,
Bemessung, A... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA
Rechtssatz: Abfertigung nach dem Gesetz und nach Vertrag. Bei vorzeitiger Auflösung des Dienstvertrages durch den Dienstgeber kann der Angestellte die vertragsmäßig zugesicherte Abfertigung, soweit sie die gesetzliche übersteigt, erst nach Ablauf des Zeitraumes fordern, für den der Dienstvertrag abgeschlossen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 9/25 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IA
Rechtssatz: Die nach § 23 AngG gebührende Abfertigung begründet keinen Anspruch des gekündigten Angestellten auf Fortgenuß der Dienstwohnung nach Auflösung des Dienstverhältnisses, sondern nur einen solchen auf angemessene Geldentschädigung. Entscheidungstexte 3 Ob 1100/22 Entscheidungstext OGH 02.12.1922 3 Ob 1100/22 Veröff: SZ 4/131 ... mehr lesen...