Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 10.März 1980 bis 20.Oktober 1989 beim Beklagten als Werkstättenleiter im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Er hatte zuletzt die Aufsicht über ca 10 Mechaniker und es oblagen ihm die Durchführung der Administration, die Garantieüberwachung und ähnliche Tätigkeiten für den PKW-Bereich. Der Beklagte ist auch Geschäftsführer der T***** Nutzfahrzeuge GmbH, die im wesentlichen im LKW-Bereich tätig ist. Im Jahre 1989 verpachtete der Beklagte die We... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 Abs2 IIAAngG §19 II1
Rechtssatz: Das nur für kurze Dauer von höchstens einem Monat zulässige Probearbeitsverhältnis soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, sich davon zu überzeugen, ob der Arbeitnehmer sich für die zugedachte Stellung eignet, bevor er ihn endgültig in den Dienst nimmt; andererseits soll auch der Arbeitnehmer Gelegenheit haben, die Verhältnisses im Betrieb kennenzulernen. Deshalb kann während dieser kurzen Z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Wolfgang Dorner und Mag.Karl Dirschmied als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei *****J***** C*****, Angesteller, ***** verteten durch ***** Rechtsanwä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bewarb sich auf Grund einer Zeitungsannonce am 13. Jänner 1988 bei der beklagten Partei um eine Stelle in der Personalabteilung der Generalintendanz. Nach einem Kontaktgespräch am 18.Jänner 1988 und einem Einstellungsgespräch am 27.Jänner 1988 kam es am 28.Jänner 1988 zur Erstellung eines schriftlichen Dienstvertrages, der vom Generalintendanten unterschrieben wurde. Nach diesem Dienstvertrag sollte das Dienstverhältnis am 1.Mai 1988 beginnen und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem die Revisionswerberin lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die entscheidende Frage, ob dem Kläger die geltend gemachten Ersatzansprüche zustehen, richtig gelöst. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der an... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 ff IVABGB §1435AngG §19 ff I1
Rechtssatz: Der Anspruch auf betriebliche Sozialleistungen endet mit dem Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Hat der Dienstnehmer für die Inanspruchnahme diese Sozialleistung über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus ein (ermäßigtes) Entgelt geleistet, so sind die rechtsgrundlos gewordenen Leistungen aliquot zu erstatten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Angestellter der Stadtgemeinde Murau und in dieser Eigenschaft als technischer und kaufmännischer Betriebsleiter der Beklagten, der M*** S*** GesmbH, zugeteilt. Die Bediensteten der Stadtgemeinde Murau und der M*** S*** GesmbH haben seit 1975 Anspruch auf eine um 50 % verbilligte Jahreskarte für die Benützung von Sauna und Hallenbad in Murau. Die verbilligte Jahreskarte kostet S 900,--. Mit Vergleich vom 23. September 1986 wurde das Dienstverhäl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob es sich bei dem zwischen den Parteien "für die Wintersaison 1987/88" vereinbarten Arbeitsverhältnis um ein befristetes handelt, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß es nach Lehre und Rechtsprechung für die Annahme des Vorliegens eines befristeten Arbeitsverhältnis... mehr lesen...
Norm: AngG §19 I1AngG §23 Abs7 VII
Rechtssatz: Durch eine nach Kündigung durch den Angestellten mit dem Dienstgeber getroffenen Vereinbarung, daß der Angestellte noch so lange bleibe, bis für ihn ein Nachfolger gefunden ist, werden die Rechtsfolgen der Kündigung aufgehoben. Das Dienstverhältnis endet - bei Einhaltung dieser Vereinbarung - durch Zeitablauf bzw einvernehmliche Auflösung (Arb 8150; Arb 9282). Entscheidungstexte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß das Dienstverhältnis des Klägers auf Grund seiner Erklärung, er "werde gehen", nicht durch Dienstnehmerkündigung, sondern in der Folge dadurch einvernehmlich bzw. durch Zeitablauf beendet wurde, daß sich der Kläger über Drängen des Dienstgebers bereiterklärte, das Dienstverhältnis noch so lange fortzusetzen, bis der Beklagte einen Nachfolger gefunden habe, ist zutreffend... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 14. November 1960 bei der beklagten Partei als Angestellter tätig. Mit Beschluß ihres Vorstandes vom 20. Mai 1963 wurde er zum Rechtskonsulenten bestellt und in der Generalversammlung vom 3. Juni 1964 zum Vorstandsmitglied gewählt (Beilage ./B; ON 18 AS 44). Am 18. November 1975 schlossen die Streitteile einen Pensionsvertrag, nach welchem dem als Geschäftsführer tätigen (AS 48) Kläger anstelle der Abfertigung ein Pensionszuschuß zur gesetzlichen Pe... mehr lesen...
Norm: AngG §19 II3
Rechtssatz: Die Erklärung, ein Probearbeitsverhältnis zu lösen, die der Gegenseite erst nach Ablauf der zulässig bedungenen Probezeit zugeht, ist je nach den Umständen als Entlassung oder als Kündigung eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses anzusehen. Entscheidungstexte 9 ObA 14/88 Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 ObA 14/88 ... mehr lesen...
Norm: AngG §19 I2bAngG §20AngG §29
Rechtssatz: Auch die Erklärung, das Arbeitsverhältnis unter Inanspruchnahme einer in Wahrheit nicht vereinbarten Probezeit oder im Hinblick auf eine nicht vereinbarte Befristung zu lösen, bringt das Arbeitsverhältnis zum genannten Termin unter Wahrung der Ansprüche des Arbeitnehmers analog § 29 AngG zur Auflösung. Entscheidungstexte 9 ObA 14/88 Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 1. Juni 1986 mit einem Bruttogehalt von 17.250 S monatlich als Angestellte beschäftigt. Die Klägerin begehrt die Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses über den 31. August 1986 hinaus sowie an Gehaltszahlungen für Juni 1986 bis Februar 1987 unter Berücksichtigung eines erhaltenen Nettobetrages von 11.000 S insgesamt 168.623,38 S brutto sA. Die Beklagte habe das unbefristete Arbeitsverhältnis mit S... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 Abs1 IABGB §1158 Abs4 IVABGB §1164AngG §19 I2bAngG §20 Abs1AngG §40
Rechtssatz: Durch diese Bestimmungen wird auch bei Befristung des Dienstverhältnisses die Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit für beide Teile vor Fristablauf nicht ausgeschlossen (siehe JBl 1986,331 = DRdA 1986/19 sowie Buchsbaum in ZAS 1980,61 f). Entscheidungstexte 9 ObA 47/87 Entscheidungstex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Bezahlung eines Betrages von 51.382,91 S brutto sA. Er sei bei den Beklagten im Rahmen eines mit 30.November 1985 befristeten Arbeitsvertrages ab 2.Juli 1985 als Schlosser beschäftigt gewesen; am 2.September 1985 sei ihm vom Erstbeklagten mitgeteilt worden, daß das Arbeitsverhältnis rückwirkend mit 30. August 1985 aufgelöst sei. Eine einseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei aber im Hinblick auf die Befristung nicht möglich. Beg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.Oktober 1971 im Betrieb des Beklagten beschäftigt. Im Spätherbst 1982 erhob die Klägerin gegen den Beklagten die Scheidungsklage. Im Mai 1986 wurde die Ehe der Streitteile geschieden. Hiebei schlossen sie einen Vergleich über die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung ab. Den Abfertigungsanspruch der Klägerin nahmen sie aus. Die Klägerin begehrt vom Beklagten 30.332 S brutto als Abfertigung aus der Beendigung des Dienstverhältnisses ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IABGB §1158 IVABGB §1159AngG §19 I1
Rechtssatz: Wird ein Endtermin vereinbart, an dem das Arbeitsverhältnis unter der Bedingung enden soll, daß vorher zu diesem Termin ordnungsgemäß gekündigt wurde, liegt ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis vor. Entscheidungstexte 9 ObA 8/87 Entscheidungstext OGH 20.05.1987 9 ObA 8/87 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. Oktober 1978 bis 31. Dezember 1984 bei der beklagten Partei als leitender kaufmännischer Angestellter (Prokurist und Geschäftsführer) beschäftigt. Auf sein Dienstverhältnis ist der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs (im folgenden: KV) anzuwenden. Die Streitteile trafen in dem vom Kläger entworfenen Anstellungs- (Dienst-)Vertrag (im folgenden nur: Dienstvertrag) über die Beendigung des Dienstverhältnisses folgende Ver... mehr lesen...
Norm: AngG §19 I2bAngG §20 VIII1AngG §20 IX
Rechtssatz: Wird gegen den Grundsatz, daß der Angestellte bei der Möglichkeit der Lösung des Dienstverhältnisses (jedenfalls) nicht schlechter gestellt werden darf als der Dienstgeber, verstoßen, so hat dies nicht bloß zur Folge, daß ihm die selbe - wenngleich im Vertrag nicht vereinbarte - Lösungsmöglichkeit wie dem Dienstgeber zur Verfügung steht. Vielmehr ergibt auch aus der (hier: analogen) Anwend... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IAngG §19 I2b
Rechtssatz: Die in einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag (zusätzlich) vereinbarte (frühere) Kündigungsmöglichkeit darf nicht gegen zwingende Vorschriften über die Kündigung von Arbeitsverhältnissen verstoßen. Entscheidungstexte 4 Ob 105/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 4 Ob 105/85 Veröff: JBl 1986,331 = DRdA 1986 H19,323 (Petrovic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit einem (zunächst mündliche geschlossenen) Dienstvertrag stellte die beklagte Luftfahrtgesellschaft die Klägerin für die Zeit vom 14.2.1983 bis 13.2.1984 als Angestellte ihrer Wiener Niederlassung mit einem monatlichen Gehalt von S 15.018 ein. Erst nach Beginn des Dienstverhältnisses, am 22.3.1983 unterfertigte die Klägerin einen in mangelhaftem Englisch abgefaßten Dienstvertrag, der zur Frage der Beendigung des Dienstverhältnisses zum Teil abweichende Bestimm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. Juni bis 31.Dezember 1981 bei der beklagten GmbH als Kraftfahrzeug-Mechanikermeister im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Mit der Behauptung, daß dieses - ursprünglich auf unbestimmte Zeit abgeschlossene - Arbeitsverhältnis vom Geschäftsführer der beklagten Partei, Johann B, am 30. November 1981 zum 31.Dezember 1981 und damit zeitwidrig aufgekündigt worden sei, verlangt der Kläger (ua) an Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 1.Jänner ... mehr lesen...
Norm: ABGB §861AngG §19 I2cAngG §20
Rechtssatz: Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag). Es besteht darin, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer Willenseinigung darüber erzielen, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. Der auf eine solche Rechtsgestaltung gerichtete Wille beider Parteien muß sich auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erstrecken, wobei dieser ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162aAngG §19 I2aAngG §20
Rechtssatz: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, im Falle eines ungerechtfertigten vorzeitigen Austrittes des Arbeitnehmers die in der Rechtsordnung hiefür vorgesehenen (für den Arbeitnehmer nachteiligen) Konsequenzen zu ziehen. Insbesondere kann aus der Unterlassung solcher Folgerungen allein nicht auf ein Einverständnis des Arbeitgebers mit der einseitigen Vertragsauflösung des Arbeitnehm... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IAngG §19 I2b
Rechtssatz: Die Parteien können auch für ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis die Möglichkeit einer Kündigung vereinbaren. Entscheidungstexte 4 Ob 183/82 Entscheidungstext OGH 08.02.1983 4 Ob 183/82 Veröff: Arb 10215 4 Ob 105/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 4 Ob 105/85 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IAngG §19 I2b
Rechtssatz: Ein Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit kann seiner Natur nach mangels gegenteiliger Vereinbarung nicht gekündigt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 111/80 Entscheidungstext OGH 25.11.1980 4 Ob 111/80 4 Ob 105/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 4 Ob 105/85 Auch; Beisatz: Für den Fall der Bee... mehr lesen...
Norm: AngG §17 Abs1 IAngG §17 Abs3AngG §19
Rechtssatz: Sobald die vereinbarte Dauer des Arbeitsvertrages die gesetzliche Wartefrist überstieg, stand der Anwendung des § 17 Abs 1 AngG kein Hindernis im Wege. Entscheidungstexte 4 Ob 4/79 Entscheidungstext OGH 27.03.1979 4 Ob 4/79 Schlagworte SW: Angestellte, Urlaubsgesetz, Anspruch, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IIB. ABGB §1158 IVAngG §19 I3bAngG §20
Rechtssatz: Wird ein bereits beendetes Dienstverhältnis einvernehmlich "bis zur Schließung des Geschäftes" verlängert, und ist dieser - zwar kalendermäßig nicht begrenzte - Zeitpunkt objektiv feststellbar und keineswegs allein von der Willkür des Dienstgebers abhängig, so ist dieses kurzfristige Hinausschieben des Zeitpunktes der Auflösung des Dienstverhältnisses weder der Abschluß eines n... mehr lesen...