Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z2EMRK Art8 Abs2DSG §1StGG Art9HausrechtsG 1862 SicherheitspolizeiG §54 Abs4b, §57 Abs2a, §58 Abs3, §91c Abs1StVO 1960 §98a Abs2StPO §134, §135aVfGG §7 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens betreffend die Verarbeitung, Übermittlung und – anlasslose – Speicherung von Daten aus Section-Control-Anlagen; verdeckte Erfassung und Speicherung von (Bild-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anträge 1. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z2 B-VG gestützten und beim Verfassungsgerichtshof zu G72-74/2019 protokollierten Antrag begehren 61 Abgeordnete zum Nationalrat, der Verfassungsgerichtshof möge "I. – §54 Abs4b SPG idF BGBl I 29/2018, in eventu §54 SPG idF BGBl I 55/2018, – §98a StVO idF BGBl I 29/2018, – §57 Abs2a SPG idF BGBl I 29/2018, in eventu §57 SPG idF BGBl I 56/2018, – §134 Z3a StPO idF BGBl I 27... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1.1. Im Rahmen eines gegen den Lebensgefährten der Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen Verdachts der Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§146 ff. StGB und der betrügerischen Krida nach §156 Abs1 StGB anhängigen Ermittlungsverfahrens wurde von der Staatsanwaltschaft am 18. August 2010 auf Grund gerichtlicher Bewilligung gemäß §§117 Z... mehr lesen...
Index: 25 STRAFPROZESS, STRAFVOLLZUG25/01 Strafprozess
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2AVG §67c Abs3StPO §117 Z2, §120StGG Art9
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch Zurückweisung einer Maßnahmenbeschwerde hinsichtlich der Durchsuchung des auf die Beschwerdeführerin zugelassenen PKW; Überschreitung der richterlichen Anordnung im Sinne eines Exzesses
Rechtssatz: Verfehlte Ausfassung de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer erhoben am 7. Juni 1995 Maßnahmebeschwerde wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am 2. Mai 1995 und am 4. Mai 1995 durch die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung an den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Salzburg (im folgenden: UVS). Dieser wies die Beschwerde mit dem nunmehr beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 B-VG bekämpften Bescheid nach Durchführung einer öffentlic... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2B-VG Art144 Abs3StGG Art9EMRK Art8PersFrSchG 1988 Art1 ffBVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1AVG §19 Abs3SicherheitspolizeiG §42FremdenG §42FremdenG §50
Leitsatz: Keine Verletzung im Hausrecht und im Recht auf Achtung der Wohnung
durch Betreten von Räumlichkeiten des Inhabers einer Pension im Zuge
einer fre... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. In gemeinsam ausgeführten Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG begehrten H S und seine Mutter M S die kostenpflichtige Feststellung, daß sie durch dem Finanzamt Linz als belangter Behörde zuzurechnende "faktische Amtshandlungen" vom 9. August 1990 (Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Gegenständen), demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Beschwerdeführerin - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Gendarmeriebeamte des Gendarmeriepostens Ardagger am Sonntag, dem 21. Oktober 1990, gegen 14,30 Uhr, den (von ihr gelegentlich benützten) PKW ihres Ehegatten F K vor ihrer Sommer- bzw. Ferienwohnung in Freyenstein ..., Neustadtl/Donau, abgestellt wahrgenommen und daher die Anwesenheit ihres Ehegatten in der Wohnung vermutet ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art9StPO §142 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Hausrecht durch Hausdurchsuchung der vom Ehemann der
Beschwerdeführerin gemieteten Wohnung mangels Einholung eines
richterlichen Hausdurchsuchungsbefehls; Zurückweisung der Beschwerde
hinsichtlich der Entfernung eines Zylinderschlosses mangels
L... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines erwiesenen
Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; bloßes Betreten einer
Wohnung keine Hausdurchsuchung
Rechtssatz: E... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen zwei - am 7. August 1990 und am 8. August 1990 vorgenommene - Hausdurchsuchungen und macht die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Unverletzlichkeit des Hausrechtes, auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz, auf Unverletzlichkeit des Eigentums, auf Freiheit der Erwerbstätigkeit, auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter, auf ein gerich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen zwei Hausdurchsuchungen einer
Rechtsanwaltskanzlei in Vollziehung richterlicher Befehle mangels
Zuständigkeit des VfGH zur Überprüfung von dem Gericht zurechenbaren
Handlungen; keine Überschreitung des richterlichen Auftrages;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. In ihrer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde begehrt die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 2. Oktober 1990 durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien in ihrer Wohnung in W, S-straße, vorgenommene Hausdurchsuchung in ihrem gemäß Art9 StGG iVm. dem Gesetz zum Schutze des Hausrechtes, RGBl. 88/1862, gewährleisteten Recht auf Unverletzlichkeit des Hausrechtes verletzt wo... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungStGG Art9StPO §141 Abs2
Leitsatz: Fortführung der vor dem 01.01.91 anhängigen verfassungsgerichtlichen
Verfahren ohne Befassung der unabhängigen Verwaltungssenate;
Verletzung des Hausrechts durch Hausdurchsuchung; keine vertretbare
Annahme einer Gefahr im Verzug
Rechtssatz: Das verf... mehr lesen...
Begründung: 1. R und I N beantragen mit ihren auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie seien am 14. März 1990 dadurch, daß für das Finanzamt Salzburg-Land einschreitende Organe im Hause P, 5101 Bergheim, in Überschreitung eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehls Räume durchsucht hätten, die die Beschwerdeführer in diesem Hause allein bewohnten, daß diese Organe darüber hinaus Privatalben u... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß am 24. August 1990 Organe der Bundespolizeidirektion Wien in ihrer Wohnung unzulässigerweise eine "Hausdurchsuchung" vorgenommen hätten und sie im Zuge dieser "Hausdurchsuchung" etwa eine halbe Stunde lang danach befragt hätten, wo sich ihr Stiefvater aufhalte. Die Beschwerdeführerin beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines Aktes
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; bloßes Betreten einer Wohnung
keine Hausdurchsuchung
Rechtssatz: Im vorliegen... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung in
Vollziehung eines richterlichen Befehls; keine Überschreitung des
richterlichen Auftrags
Rechtssatz: Angesichts des Vorliegens eines Gerichtsauftrages wäre eine auf Art... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StGG Art9MRK Art3StPO §141 Abs1StPO §141 Abs2StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit
durch Festnahme und Anhaltung; keine Verdunkelungsgefahr; Verletzung
des H... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringen die (nunmehr verehelichten) Beschwerdeführer - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Beamte der Bundespolizeidirektion Innsbruck am 20. Feber 1986 sowie am 6. März 1986 in der von ihnen als Lebensgefährten bewohnten Wohnung in Innsbruck, Egger Lienz-Straße 24, Hausdurchsuchungen vorgenommen hätten. Der Hausdurchsuchung vom 20. Feber 1986 sei ein am 21. Feber 1986 ausgefertigter richterlicher Ha... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Beschwerde gemäß Art144 B-VG richtet sich "gegen die von Organen des Magistrates Salzburg unter Beiziehung von Exekutivbeamten der Bundespolizeidirektion Salzburg am 4.5.1988, von etwa 11.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr dauernde Amtshandlung". Diese bestand laut Sachverhaltsschilderung in einer vorläufigen Beschlagnahme von 52 Glücksspielgeräten in den Geschäftsräumlichkeiten der beschwerdeführenden Gesellschaft in Salzburg, St. Julienstraße 9a. "Die Beschlagnahme er... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art9VfGG §15 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die aufgrund eines richterlichen
Befehls durchgeführten Hausdurchsuchungen; fehlendes bestimmtes
Begehren hinsichtlich einer angeblichen Überschreitung des
richterlichen Befehls
Rechtssatz: Die Frage, ob ein mit Gr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeB-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitStGG Art9VfGG §86VStG §39 Abs2
Leitsatz: Wegfall des Beschwerdegegenstandes mit Erlassung des die (vorläufige)
Beschlagnahme bestätigenden Bescheides; Einstellung des Verfahrens;
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Durchsuchung von
Gesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wenden sich beide Einschreiter gegen am 8. Jänner 1986 vorgenommene Amtshandlungen von Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Schwechat, welche sie als Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt werten. Sie stellen das Begehren, folgendes festzustellen: "1. W O ist am 8.1.1986 in Schwechat dadurch, daß Organe der Sicherheitswache das verschlossene Gebäude in 2320 Sch... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt / WillkürB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3StGG Art9MRK Art3MRK Art8 / WohnungÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Zulässigkeit der Beschwerde des Erstbeschwerdeführers gegen das
Eindringen von Sicherheitswachebeamten in ein von ihm als Werkstätte
für Kraftfahrzeuge verwendetes Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen eine von Beamten des Gendarmeriepostens (GP) Mayrhofen/Bezirk Schwaz/Tirol im Haus Mayrhofen, Hauptstraße 441, durchgeführte Amtshandlung. Dieses Haus steht im Eigentum der "M Kur- und Sporthotel Ges.m.b.H. & Co KG". Komplementär dieser KG ist die "M Kur- und Sporthotel Gesellschaft mbH" (deren Gesellschafter die beiden Beschwerdeführer sind); als Kommanditisti... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9MRK Art8 / Wohnung
Leitsatz: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen das Betreten des Hauses und die
Nachschau in einigen Zimmern durch einen Gendarmeriebeamten ohne
Zustimmung des Verfügungsberechtigten; keine Hausdurchsuchung; keine
Verletzung des Hausrechtes; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, offenkundig auf Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die von Organen des Zollamtes Salzburg am 6. Oktober 1988 in dem der Beschwerdeführerin gehörenden und von ihr bewohnten Haus durchgeführte Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von hiebei gefundenen 35 Teppichen. Diese Maßnahmen seien durch den auf §93 Abs1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) idF der Novelle BGBl. 571/1985 gestützten, vom Vorsitzenden des... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / Verwaltungsakt / VerletzungStGG Art9FinStrG §89 Abs1FinStrG §93 Abs1FinStrG §93 Abs4
Leitsatz: Änderung eines in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren
ausgestellten Hausdurchsuchungsbefehles im Sinn einer Berichtigung
der Anschrift des zu durchsuchenden Hauses durch ein Exekuti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer bringt in der auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde vor, er habe im Jahre 1988 während seines Aufenthaltes in Österreich eine Wohnung bewohnt. Es habe sich um eine ihm gehörende Eigentumswohnung gehandelt. Am 7. Juli 1988 - damals habe er sich bereits seit einigen Monaten im Ausland befunden - seien gegen 05,45 Uhr Polizeibeamte in seiner Wohnung erschienen und hätten diese - ohne Angabe von Gründen - durchsu... mehr lesen...