Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Das Hausrecht ist unverletzlich.
Das bestehende Gesetz vom 27. October 1862 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 88) zum Schutze des Hausrechtes wird hiemit als Bestandtheil dieses Staatsgrundgesetzes erklärt.
In Kraft seit 23.12.1867 bis 31.12.9999
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