Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §133 Abs1;StGB §133 Abs2 Fall1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass sich die tatbestandsmäßige Befürchtung im Sinne des § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994, nach der Persönlichkeit des Verurteilten sei die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes (hier Baumeistergewerbe) zu befürchten, b... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/04/0186 E 18. Oktober 1994 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 87 Abs 1 Z 2 und des § 87 Abs 2 GewO 1994 bieten der Behörde keine Möglichkeit, bei ihrer Entscheidung über die Entziehung der Gewerbeberechtigung die Erhaltung der Existenzgrundlage des Gewerbebetreibenden zu berücksichtigen (Hinweis... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 9. Jänner 2002 die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften, eingeschränkt auf höchstens 20 Arbeitskräfte, und zwar Taxilenker und kaufmännisches Personal in einem näher bezeichneten Standort gemäß §§ 87 Abs. 1 Z. 3 und 258 Abs. 3 GewO 1994 en... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 9. Jänner 2002 die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften, eingeschränkt auf höchstens 20 Arbeitskräfte, und zwar Taxilenker und kaufmännisches Personal in einem näher bezeichneten Standort gemäß §§ 87 Abs. 1 Z. 3 und 258 Abs. 3 GewO 1994 en... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §258 Abs2 Z1;GewO 1994 §258 Abs2 Z3;GewO 1994 §258 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Beim Tatbestandsmerkmal "gegen die Vorschriften des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes verstoßen hat" (§ 258 Abs. 2 Z. 1 GewO 1994) handelt es sich um eine "praesumtio iuris et de iure", die als solche bei deren sachverhaltsmäßiger Erfüllung einen Gegenbeweis gegen den dadurch normi... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §258 Abs2 Z1;GewO 1994 §258 Abs2 Z3;GewO 1994 §258 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Beim Tatbestandsmerkmal "gegen die Vorschriften des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes verstoßen hat" (§ 258 Abs. 2 Z. 1 GewO 1994) handelt es sich um eine "praesumtio iuris et de iure", die als solche bei deren sachverhaltsmäßiger Erfüllung einen Gegenbeweis gegen den dadurch normi... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde der beschwerdeführenden Partei mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid die Berechtigung zur Ausübung des Handelsgewerbes und des Handelsagentengewerbes gemäß § 124 Z. 10 GewO 1994 im näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i. V.m. §§ 13 Abs. 3 und 91 Abs. 2 GewO 1994 entzogen. Hiezu wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass e... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde der beschwerdeführenden Partei mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid die Berechtigung zur Ausübung des Handelsgewerbes und des Handelsagentengewerbes gemäß § 124 Z. 10 GewO 1994 im näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i. V.m. §§ 13 Abs. 3 und 91 Abs. 2 GewO 1994 entzogen. Hiezu wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass e... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/04/0182 E 12. Dezember 2001 RS 1
(hier ohne zweiten Satz) Stammrechtssatz Die Gewerbebehörde hat im Zusammenhang mit der Frage, ob die Voraussetzungen des § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 erfüllt sind, nur zu prüfen, ob ein Beschluss des Konkursgerichtes betreffend die Eröffnung des Konkur... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/04/0182 E 12. Dezember 2001 RS 1
(hier ohne zweiten Satz) Stammrechtssatz Die Gewerbebehörde hat im Zusammenhang mit der Frage, ob die Voraussetzungen des § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 erfüllt sind, nur zu prüfen, ob ein Beschluss des Konkursgerichtes betreffend die Eröffnung des Konkur... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für ein näher umschriebenes Gewerbe im bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: heißt es, mit Beschluss des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 16. Dezember 1998 sei ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkurs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für ein näher umschriebenes Gewerbe im bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: heißt es, mit Beschluss des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 16. Dezember 1998 sei ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkurs... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Gewerbebehörde hat im Zusammenhang mit der Frage, ob die Voraussetzungen des § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 erfüllt sind, nur zu prüfen, ob ein Beschluss des Konkursgerichtes betreffend die Eröffnung des Konkurses bzw. ein Beschluss des Konkursgerichtes, mit welchem der Antrag auf Konkurseröffnung mangels ein... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Gewerbebehörde hat im Zusammenhang mit der Frage, ob die Voraussetzungen des § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 erfüllt sind, nur zu prüfen, ob ein Beschluss des Konkursgerichtes betreffend die Eröffnung des Konkurses bzw. ein Beschluss des Konkursgerichtes, mit welchem der Antrag auf Konkurseröffnung mangels ein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 30. August 2000 wurde dem Beschwerdeführer eine näher beschriebene Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei 1) mit Straferkenntnis vom 28. März 1996 wegen Übertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 sowie § 8 Abs. 1 lit. b NÖ Spielautomatengesetz, § 8 Abs. 1 lit. d NÖ Spielautomatengesetz und §... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 30. August 2000 wurde dem Beschwerdeführer eine näher beschriebene Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei 1) mit Straferkenntnis vom 28. März 1996 wegen Übertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 sowie § 8 Abs. 1 lit. b NÖ Spielautomatengesetz, § 8 Abs. 1 lit. d NÖ Spielautomatengesetz und §... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Das im § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 enthaltene Tatbestandsmerkmal der "schwer wiegenden Verstöße" kann nicht nur durch an sich als schwer wiegende zu beurteilende Verstöße erfüllt werden, sondern auch durch eine Vielzahl geringfügiger Verletzungen der im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften (Hinweis E 27.9.200... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Das im § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 enthaltene Tatbestandsmerkmal der "schwer wiegenden Verstöße" kann nicht nur durch an sich als schwer wiegende zu beurteilende Verstöße erfüllt werden, sondern auch durch eine Vielzahl geringfügiger Verletzungen der im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften (Hinweis E 27.9.200... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde mit diesem im Instanzenzug der beschwerdeführenden Partei die Gewerbeberechtigungen a) "Kraftfahrzeugtechniker gemäß § 94 Z. 13 GewO 1994", b) "Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten gemäß § 124 Z. 10 GewO 1994, eingeschränkt auf das Handelsgewerbe" und c) "Autoverwertung" - am jeweils näher angeführten Standort - gemäß... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde mit diesem im Instanzenzug der beschwerdeführenden Partei die Gewerbeberechtigungen a) "Kraftfahrzeugtechniker gemäß § 94 Z. 13 GewO 1994", b) "Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten gemäß § 124 Z. 10 GewO 1994, eingeschränkt auf das Handelsgewerbe" und c) "Autoverwertung" - am jeweils näher angeführten Standort - gemäß... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 87 Abs. 1 Z. 1 letzter Halbsatz GewO 1994 kommt es nicht darauf an, dass die Begehung einer gleichen oder ähnlichen Straftat "kaum" zu befürchten ist, für die Verneinung des Vorliegens dieser Tatbestandsvoraussetzungen ist vielmehr entscheidend, dass die in der (durch die fragliche Straftat m... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 87 Abs. 1 Z. 1 letzter Halbsatz GewO 1994 kommt es nicht darauf an, dass die Begehung einer gleichen oder ähnlichen Straftat "kaum" zu befürchten ist, für die Verneinung des Vorliegens dieser Tatbestandsvoraussetzungen ist vielmehr entscheidend, dass die in der (durch die fragliche Straftat m... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung zur Ausübung eines näher umschriebenen Handelsgewerbes im bezeichneten Standort gemäß § 91 Abs. 2 iVm § 87 Abs. 1 Z. 2 und § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Über das Vermögen von A, dem als alleinigen handelsrechtlichen Geschäftsführer ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte der Beschwerdeführerin zukomme, sei am 21.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung zur Ausübung eines näher umschriebenen Handelsgewerbes im bezeichneten Standort gemäß § 91 Abs. 2 iVm § 87 Abs. 1 Z. 2 und § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Über das Vermögen von A, dem als alleinigen handelsrechtlichen Geschäftsführer ein maßgeblicher Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte der Beschwerdeführerin zukomme, sei am 21.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs. 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, dass möglicherweise die Voraussetzungen für ein Nachsichtsverfahren gegeben sind (Hinweis E 25. 4. 1995, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs. 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, dass möglicherweise die Voraussetzungen für ein Nachsichtsverfahren gegeben sind (Hinweis E 25. 4. 1995, ... mehr lesen...
Die Erledigung vom 30. Juni 1997 enthält folgenden Spruch: "
Spruch: 1.) Die Herrn C, Hotel S am Wörthersee, verliehenen Schiffahrtskonzessionen zum Betrieb zweier Motorboote für den Gelegenheitsverkehr, für das Schleppen von Wasserschisportlern, Gummireitbooten und Gummireitreifen (sog. 'Fun-Geräten') sowie von Fallschirmsportlern, erteilt mit Bescheiden der Kärntner Landesregierung vom 14.3.1985, Zahl: 8Sch-675/2/1984 und vom 15.4.1989, Zahl: 8W-Sch-4009/3/1989, in der Fassu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung94/01 Schiffsverkehr
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §8;AVG §9;GewO 1994 §87 Abs1;KO §1 Abs1;KO §83 Abs1;SchiffahrtsG 1990 §78 Abs2 idF 1995/429;SchiffahrtsG 1990 §84 Abs2 idF 1995/429;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Gewerbeberechtigung handelt es sich um ein persönliches Recht, das als nicht der Exekution unterworfenes ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 2. Oktober 2000 die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart Bar an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging der Landeshauptmann dabei davon aus, gegen den Beschwerdefü... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 2. Oktober 2000 die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart Bar an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging der Landeshauptmann dabei davon aus, gegen den Beschwerdefü... mehr lesen...