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24/01 StrafgesetzbuchNorm
GewO 1994 §13 Abs1;Rechtssatz
Es kommt auf die Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen an und nicht (auch), dass das Gewerbe "klassisch" dafür geeignet sei, gleiche oder ähnliche Straftaten zu begehen, oder ob eine "erhöhte" Gefahrensituation vorliege.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001040043.X02Im RIS seit
17.07.2002