RS Vwgh 2002/5/8 2002/04/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.2002
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
GewO 1994 §91 Abs1;

Rechtssatz

Die Ansicht der belangten Behörde, dass auf Grund der 14 Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes das Tatbestandselement der "schwerwiegenden Verstöße" im Sinne des § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 erfüllt sei, begegnet vor dem Hintergrund der hg. Judikatur, wonach dieses Tatbestandselement auch durch eine Vielzahl geringfügiger Verletzungen von im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften erfüllt werden kann (Hinweis E vom 13. Dezember 2000, Zl. 2000/04/0180), keinen Bedenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002040033.X01

Im RIS seit

08.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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