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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §87 Abs1 Z3;Rechtssatz
Die Ansicht der belangten Behörde, dass auf Grund der 14 Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes das Tatbestandselement der "schwerwiegenden Verstöße" im Sinne des § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 erfüllt sei, begegnet vor dem Hintergrund der hg. Judikatur, wonach dieses Tatbestandselement auch durch eine Vielzahl geringfügiger Verletzungen von im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften erfüllt werden kann (Hinweis E vom 13. Dezember 2000, Zl. 2000/04/0180), keinen Bedenken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002040033.X01Im RIS seit
08.08.2002