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24/01 StrafgesetzbuchNorm
GewO 1994 §13 Abs1;Rechtssatz
Die tatbestandsmäßige in der Eigenart der strafbaren Handlung und der Persönlichkeit des Verurteilten begründete Befürchtung der Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes "Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers" sowie "Handelsgewerbe gemäß § 124 Z. 10 GewO 1994" manifestiert sich bereits in der Art der strafgerichtlichen Verurteilungen gemäß § 133 Abs. 1, Abs. 2 erster Fall StGB und § 298 Abs. 1 StGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001040043.X03Im RIS seit
17.07.2002