Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Friseur- und Perückenmacherhandwerk am näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Nach der Begründung: dieses Bescheides sei mit Beschluss des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 18. November 1997 über das Vermögen des Beschwerdeführers der Konkurs mangels eines zur Deckung der Kosten des Ko... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer seine Gewerbeberechtigung für das auf die Tätigkeiten der Bauträger eingeschränkte Gewerbe der Immobilientreuhänder im näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 in Verbindung mit § 13 Abs. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Friseur- und Perückenmacherhandwerk am näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Nach der Begründung: dieses Bescheides sei mit Beschluss des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 18. November 1997 über das Vermögen des Beschwerdeführers der Konkurs mangels eines zur Deckung der Kosten des Ko... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer seine Gewerbeberechtigung für das auf die Tätigkeiten der Bauträger eingeschränkte Gewerbe der Immobilientreuhänder im näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 in Verbindung mit § 13 Abs. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/03/0186 E 9. Juli 1998 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 87 Abs 2 GewO 1994 ist entscheidend, daß "die Gewerbeausübung" vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist. Wird das Gewerbe im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht ausgeübt, ohne daß ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/03/0186 E 9. Juli 1998 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 87 Abs 2 GewO 1994 ist entscheidend, daß "die Gewerbeausübung" vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist. Wird das Gewerbe im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht ausgeübt, ohne daß ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe Immobilientreuhänder, eingeschränkt auf Immobilienverwalter, im näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, im vorliegenden... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. Juni 2000 die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger)" gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: führte der Bundesminister aus, die Beschwerdeführerin sei folgender Ve... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe "Holzakkordant, einschließlich des Betriebes von transportablen Materialseilbahnen" im näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, mit Beschlüssen... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 15. Juni 2000 die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Technisches Büro für Innenarchitektur (§ 211 GewO 1994)" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 91 Abs. 2 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994. Nach Darstellung des Verfahren... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Nach dem Schlusssatz des § 87 Abs 1 GewO 1994 ist die Hintanhaltung der illegalen Beschäftigung ein Schutzinteresse, das bei der Ausübung jeglichen Gewerbes zu beachten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000040129.X02 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe Immobilientreuhänder, eingeschränkt auf Immobilienverwalter, im näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, im vorliegenden... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. Juni 2000 die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger)" gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: führte der Bundesminister aus, die Beschwerdeführerin sei folgender Ve... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. Juni 2000 die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger)" gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: führte der Bundesminister aus, die Beschwerdeführerin sei folgender Ve... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe "Holzakkordant, einschließlich des Betriebes von transportablen Materialseilbahnen" im näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, mit Beschlüssen... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 15. Juni 2000 die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Technisches Büro für Innenarchitektur (§ 211 GewO 1994)" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 91 Abs. 2 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994. Nach Darstellung des Verfahren... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Nach dem Schlusssatz des § 87 Abs 1 GewO 1994 ist die Hintanhaltung der illegalen Beschäftigung ein Schutzinteresse, das bei der Ausübung jeglichen Gewerbes zu beachten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000040129.X02 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Die Verweigerung einer Lenkerauskunft in Bezug auf Firmenfahrzeuge ist als ein Verstoß gegen die im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 zu werten. Das Erfordernis einer BESONDEREN Beziehung dieser Rechtsvorschriften zu dem zu en... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0270 E 26. April 1988 RS 4 Stammrechtssatz Es besteht kein subj Recht darauf, von der Behörde mündlich gehört zu werden (Hinweis auf E 24.2.1988, 87/18/0126). ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/04/0188 E 11. November 1998 RS 1 Stammrechtssatz Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser G... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3 impl;GewO 1973 §87 Abs2 impl;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0159 E 13. Dezember 1988 RS 3 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 87 Abs 2 GewO ist Tatbestandsvoraussetzung für das Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung, dass die GEWERBEAUSÜBUNG - und nicht eine mit der Gewerbeberec... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Die Verweigerung einer Lenkerauskunft in Bezug auf Firmenfahrzeuge ist als ein Verstoß gegen die im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 zu werten. Das Erfordernis einer BESONDEREN Beziehung dieser Rechtsvorschriften zu dem zu en... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0270 E 26. April 1988 RS 4 Stammrechtssatz Es besteht kein subj Recht darauf, von der Behörde mündlich gehört zu werden (Hinweis auf E 24.2.1988, 87/18/0126). ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/04/0188 E 11. November 1998 RS 1 Stammrechtssatz Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser G... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/04/0188 E 11. November 1998 RS 1 Stammrechtssatz Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser G... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs3 impl;GewO 1973 §87 Abs2 impl;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0159 E 13. Dezember 1988 RS 3 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 87 Abs 2 GewO ist Tatbestandsvoraussetzung für das Absehen von der Entziehung der Gewerbeberechtigung, dass die GEWERBEAUSÜBUNG - und nicht eine mit der Gewerbeberec... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe "Handelsagenten (§ 24 Z. 10 GewO 1994)" im näher bezeichneten Standort entzogen. Zur Begründung: heißt es u.a., ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers sei mangels eines zur Deckung des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens abgewiesen worden. Aufgrund der getroffenen Festst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe "Handelsagenten (§ 24 Z. 10 GewO 1994)" im näher bezeichneten Standort entzogen. Zur Begründung: heißt es u.a., ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers sei mangels eines zur Deckung des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens abgewiesen worden. Aufgrund der getroffenen Festst... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Der Gewerbetreibende bringt vor, die Behörde habe keine Erwägungen darüber angestellt, dass er bald 58 Jahre alt werde und er auf die Erzielung seiner Einkünfte aus diesem Gewerbebetrieb ausschließlich angewiesen sei, weil er keine anderen Tätigkeiten entfalte. Es wäre daher grob unbillig, ihm seinen Gewerbeschein einige Jahre ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Der Gewerbetreibende bringt vor, die Behörde habe keine Erwägungen darüber angestellt, dass er bald 58 Jahre alt werde und er auf die Erzielung seiner Einkünfte aus diesem Gewerbebetrieb ausschließlich angewiesen sei, weil er keine anderen Tätigkeiten entfalte. Es wäre daher grob unbillig, ihm seinen Gewerbeschein einige Jahre ... mehr lesen...