RS Vwgh 2002/5/8 2001/04/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.2002
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs1;
GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
StGB §133 Abs1;
StGB §133 Abs2 Fall1;
StGB §298 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/04/0033 E 19. Juni 1990 RS 4 (hier: betreffend GewO 1994)

Stammrechtssatz

Bei Prüfung der Frage der Erfüllung des im letzten Halbsatz des § 13 Abs 1 GewO 1973 vorgesehenen Tatbestandsmerkmales der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist zufolge der damit im Zusammenhang getroffenen gesetzlichen Anordnung sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf das Persönlichkeitsbild des Verurteilten Bedacht zu nehmen, wobei auf den Umstand der erfolgten gerichtlichen Verurteilung abzustellen ist

(Hinweis E 20.2.1981, 791/80 VwSlg 10.375 A/1981)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001040043.X01

Im RIS seit

17.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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