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24/01 StrafgesetzbuchNorm
GewO 1994 §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/04/0033 E 19. Juni 1990 RS 4 (hier: betreffend GewO 1994)Stammrechtssatz
Bei Prüfung der Frage der Erfüllung des im letzten Halbsatz des § 13 Abs 1 GewO 1973 vorgesehenen Tatbestandsmerkmales der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist zufolge der damit im Zusammenhang getroffenen gesetzlichen Anordnung sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf das Persönlichkeitsbild des Verurteilten Bedacht zu nehmen, wobei auf den Umstand der erfolgten gerichtlichen Verurteilung abzustellen ist
(Hinweis E 20.2.1981, 791/80 VwSlg 10.375 A/1981)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001040043.X01Im RIS seit
17.07.2002