Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §26 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;VerbotsG 1947 §3h;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer macht geltend, er sei Inhaber des Gewerbes Immobilientreuhänder, eingeschränkt auf Immobilienmakler und Immobilienverwalter, sodass diesbezüglich wohl ein Gewerbeentziehungsverfahren gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 bzw. ein Absehen vo... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3 Z2;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: § 87 Abs. 2 GewO 1994 sieht eine vom Kriterium der Leistung aller fälligen Zahlungen losgelöste Vor- und Nachteilsabwägung nicht vor (vgl. die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO2 (2003), S. 745, dargestellte hg. Judikatur). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3 Z2;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Gewerbebehörde hat bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen des Entziehungstatbestandes gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 erfüllt sind, lediglich zu prüfen, ob ein rechtskräftiger Beschluss des Konkursgerichtes vorliegt, mit dem der Antrag auf Konkurseröffnung mangels eines zur Deckun... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §26 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;VerbotsG 1947 §3h;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer macht geltend, er sei Inhaber des Gewerbes Immobilientreuhänder, eingeschränkt auf Immobilienmakler und Immobilienverwalter, sodass diesbezüglich wohl ein Gewerbeentziehungsverfahren gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 bzw. ein Absehen vo... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3 Z2;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: § 87 Abs. 2 GewO 1994 sieht eine vom Kriterium der Leistung aller fälligen Zahlungen losgelöste Vor- und Nachteilsabwägung nicht vor (vgl. die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO2 (2003), S. 745, dargestellte hg. Judikatur). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 23. Dezember 2003 dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Bar an einem näher bezeichneten Standort entzogen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 6. März 2001 wegen des Verbrechens des schw... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 23. Dezember 2003 dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Bar an einem näher bezeichneten Standort entzogen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 6. März 2001 wegen des Verbrechens des schw... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §12;StGB §127;StGB §128 Abs1 Z4;StGB §130 Fall1;StGB §164 Abs1;StGB §164 Abs2;StGB §164 Abs3;StGB §164 Abs4 Fall2;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer wurde die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Bar entzogen. Der Beschwerdeführer war wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Dieb... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §12;StGB §127;StGB §128 Abs1 Z4;StGB §130 Fall1;StGB §164 Abs1;StGB §164 Abs2;StGB §164 Abs3;StGB §164 Abs4 Fall2;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer wurde die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Bar entzogen. Der Beschwerdeführer war wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Dieb... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Entziehung der Gewerbeberechtigung dient nicht Strafzwecken, sondern stellt eine administrative Maßnahme dar, die den Zweck verfolgt, das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner von Gewerbetreibenden in die Zuverlässigkeit der Gewerbeausübung zu sichern. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §12;StGB §127;StGB §128 Abs1 Z4;StGB §130 Fall1;StGB §164 Abs1;StGB §164 Abs2;StGB §164 Abs3;StGB §164 Abs4 Fall2;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer wurde die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Bar entzogen. Der Beschwerdeführer war wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Dieb... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §12;StGB §127;StGB §128 Abs1 Z4;StGB §130 Fall1;StGB §164 Abs1;StGB §164 Abs2;StGB §164 Abs3;StGB §164 Abs4 Fall2;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer wurde die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Bar entzogen. Der Beschwerdeführer war wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Dieb... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Entziehung der Gewerbeberechtigung dient nicht Strafzwecken, sondern stellt eine administrative Maßnahme dar, die den Zweck verfolgt, das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner von Gewerbetreibenden in die Zuverlässigkeit der Gewerbeausübung zu sichern. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid die Berechtigung zur Ausübung des Taxigewerbes beschränkt auf die Ausübung mit drei Pkw's an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 Gewerbeordnung 1994 und § 5 Abs. 1 Z. 2 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Z. 2 und Abs. 3 der Berufszugangsverordnung Kraftfahrlin... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid die Berechtigung zur Ausübung des Taxigewerbes beschränkt auf die Ausübung mit drei Pkw's an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 Gewerbeordnung 1994 und § 5 Abs. 1 Z. 2 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Z. 2 und Abs. 3 der Berufszugangsverordnung Kraftfahrlin... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/04/0186 E 18. Oktober 1994 RS 1Hier mit dem Zusatz: Gleiches gilt für die familiäre Situation des Gewerbetreibenden. Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 87 Abs 1 Z 2 und des § 87 Abs 2 GewO 1994 bieten der Behörde keine Möglichkeit, bei ihrer Entscheidung über die Entziehung der Gewerbeberechtigung di... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1;
Rechtssatz: Allein die Tatsache der Eröffnung des Konkurses bzw. die Abweisung eines Antrages auf Konkurseröffnung mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens ist der von der Behörde bei Anwendung des § 87 Abs. 1 GewO 1994 zu prüfende Sachverhalt. Die Behörde hat nur zu prüfen, ob ein der... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/04/0186 E 18. Oktober 1994 RS 1Hier mit dem Zusatz: Gleiches gilt für die familiäre Situation des Gewerbetreibenden. Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 87 Abs 1 Z 2 und des § 87 Abs 2 GewO 1994 bieten der Behörde keine Möglichkeit, bei ihrer Entscheidung über die Entziehung der Gewerbeberechtigung di... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 8. Jänner 2001 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i. V.m. § 361 GewO 1994 der Beschwerdeführerin mit Sitz in L die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes (Güterfernverkehr), eingeschränkt auf die Verwendung von fünf Kraftfahrzeugen im Standort L, entzogen. Der Gewerbeschein und die EU-Lizenzen seien gemäß § 364 GewO 1994 unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf zurückzustellen.... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 8. Jänner 2001 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i. V.m. § 361 GewO 1994 der Beschwerdeführerin mit Sitz in L die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes (Güterfernverkehr), eingeschränkt auf die Verwendung von fünf Kraftfahrzeugen im Standort L, entzogen. Der Gewerbeschein und die EU-Lizenzen seien gemäß § 364 GewO 1994 unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf zurückzustellen.... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 8. Jänner 2001 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i. V.m. § 361 GewO 1994 der Beschwerdeführerin mit Sitz in L die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes (Güterfernverkehr), eingeschränkt auf die Verwendung von fünf Kraftfahrzeugen im Standort L, entzogen. Der Gewerbeschein und die EU-Lizenzen seien gemäß § 364 GewO 1994 unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf zurückzustellen.... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 13 Abs. 4 GewO 1994 ergibt sich, unter welchen Voraussetzungen ein abgeschlossener Zwangsausgleich zu einer Nichtanwendung des § 13 Abs. 3 leg. cit. führt. Im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 4 kann § 87 Abs. 2 GewO 1994 nicht in dem Sinne ausgelegt werden, dass allein der Abschluss eines Z... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat zu Recht zu den von der Beschwerdeführerin im Verfahren betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 mit einer Stellungnahme vorgelegten Unterlagen die Ansicht vertreten, daraus ergebe sich nicht schlüssig und umfassend (abschließen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/04/0132 E 15. September 1999 RS 1
Hier ohne ersten und letzten Satz; hier: Der Umstand, dass § 87
Abs. 1 GewO 1994 nicht ausdrücklich § 13 Abs. 4 leg. cit. erwähnt,
ändert daran nichts, steht § 13 Abs. 4 GewO 1994 doch in einem
engen Zusammenhang mit § 13 Abs. 3 leg. cit., indem er im ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 13 Abs. 4 GewO 1994 ergibt sich, unter welchen Voraussetzungen ein abgeschlossener Zwangsausgleich zu einer Nichtanwendung des § 13 Abs. 3 leg. cit. führt. Im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 4 kann § 87 Abs. 2 GewO 1994 nicht in dem Sinne ausgelegt werden, dass allein der Abschluss eines Z... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat zu Recht zu den von der Beschwerdeführerin im Verfahren betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 mit einer Stellungnahme vorgelegten Unterlagen die Ansicht vertreten, daraus ergebe sich nicht schlüssig und umfassend (abschließen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/04/0132 E 15. September 1999 RS 1
Hier ohne ersten und letzten Satz; hier: Der Umstand, dass § 87
Abs. 1 GewO 1994 nicht ausdrücklich § 13 Abs. 4 leg. cit. erwähnt,
ändert daran nichts, steht § 13 Abs. 4 GewO 1994 doch in einem
engen Zusammenhang mit § 13 Abs. 3 leg. cit., indem er im ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/04/0132 E 15. September 1999 RS 1
Hier ohne ersten und letzten Satz; hier: Der Umstand, dass § 87
Abs. 1 GewO 1994 nicht ausdrücklich § 13 Abs. 4 leg. cit. erwähnt,
ändert daran nichts, steht § 13 Abs. 4 GewO 1994 doch in einem
engen Zusammenhang mit § 13 Abs. 3 leg. cit., indem er im ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde im Instanzenzug mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das "Handelsgewerbe (mit Ausnahme der regelmentierten Handelsgewerbe) und Handelsagenten, beschränkt auf den Handel mit Altwaren" im näher bezeichneten Standort entzogen. Nach der ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde im Instanzenzug mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das "Handelsgewerbe (mit Ausnahme der regelmentierten Handelsgewerbe) und Handelsagenten, beschränkt auf den Handel mit Altwaren" im näher bezeichneten Standort entzogen. Nach der ... mehr lesen...