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24/01 StrafgesetzbuchNorm
GewO 1994 §13 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass sich die tatbestandsmäßige Befürchtung im Sinne des § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994, nach der Persönlichkeit des Verurteilten sei die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes (hier Baumeistergewerbe) zu befürchten, bereits in der Art der strafgerichtlichen Verurteilung wegen des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und 2, erster Fall StGB manifestiert. Gerade das der Straftat zu Grunde liegende Motiv gibt mit dem sich aus der Straftat manifestierenden Charakter des Verurteilten Anlass zur Befürchtung, der Verurteilte werde, sollte er neuerlich in eine vergleichbare Situation geraten, wiederum einen Ausweg in einer ähnlichen Straftat suchen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002040030.X01Im RIS seit
17.07.2002