IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 16. November 2020, ***, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a V... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.12.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Durch § 91 Abs 2 GewO wird gewährleistet, dass in qualifizierter Weise unzuverlässige Personen von der weiteren Ausübung einer Gewerbeberechtigung, und zwar auch im Weg eines ihnen zukommenden maßgeblichen Einflusses auf den Geschäftsbetrieb einer juristischen Person oder einer Personengesellsch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.12.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Ist der Gewerbetreibende eine juristische Person oder Personengesellschaft des Handelsrechts, kann der Zweck des § 91 Abs 2 GewO auch durch die Entfernung der betreffenden natürlichen Person von der Position, die ihr den maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb sichert, erreicht werden, oh... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Krems an der Donau vom 13.12.2019, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung „Herstellung und Aufbereitung sowie Vermietung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen, und Handel mit sowie Vermietung von... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** als Gewerbebehörde vom 3. September 2019, GZ. ***, betreffend einen Antrag auf Bescheidzustellung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungs... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, wohnhaft in ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen die Verständigung des Bürgermeisters der Stadt *** als Gewerbebehörde vom 25.03.2019, GZ. ***, betreffend Löschung der Gewerbeberechtigung „Dienstleistung in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik“ nachstehenden BESCHLUSS 1. Die Beschwerde wird gemäß § 31 V... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, wohnhaft in ***, ***, vertreten durch B Rechtsanwälte in ***, ***, gegen die Verständigung des Bürgermeisters der Stadt *** als Gewerbebehörde vom 25.03.2019, GZ. ***, betreffend Löschung der Gewerbeberechtigung „Sammeln und Behandeln von Abfällen und Abwässern“ nachstehenden BESCHLUSS 1. Die Beschwerde wird gemäß § 31 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.06.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs3 Z1GewO 1994 §85
Rechtssatz: Die Gewerbebehörde hat bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs 3 GewO nicht zu überprüfen, ob die diesbezügliche gerichtliche Entscheidung der Rechtslage entsprochen hat (VwGH Ro 2014/04/0038; 2011/04/0210 und 0211). Es besteht eine Bindung der Gewerbebehörde an die Beschlüsse des Insolvenzgeric... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 03.06.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs3 Z1GewO 1994 §85
Rechtssatz: Analog zu dem Verfahren nach § 340 Abs 1 GewO 1994, ist auch der Verständigung über die Löschung aus dem Gewerberegister die Bescheidqualität abzusprechen. […] Die Verständigung hat keinen normativen Charakter. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Ausschlussgrun... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A als dem zur gesetzlichen Vertretung berufenem Organ der B, vertreten durch C Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 20. Februar 2019, ***, betreffend den Antrag auf Erteilung der Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26 Abs2GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §87GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: § 26 Abs 2 GewO ist im Entziehungsverfahren gemäß § 87 leg cit nicht anzuwenden (vgl VwGH 2012/04/0144 mwN). Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Baumeistergewerbe; Gewerbeberechtigung; Insolvenzverfahren; Ausschluss; Entziehung; Nac... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26 Abs2GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §87GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Für eine klare Trennung des Prüfgegenstands von Entziehungs- und Nachsichtsverfahren sprechen die Materialien zur Novelle BGBI 29/2010, wonach damit das Verfahren zur Entziehung der Gewerbeberechtigung bei Insolvenzen vereinfacht werden sollte. Den Fällen, in denen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26 Abs2GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §87GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Ein Nachsichtsverfahren bezüglich des Ausschlusses von der Gewerbeausübung ist von der Wortbedeutung her nur denkbar, wenn jemand nicht bereits über eine Gewerbeberechtigung verfügt. Die in § 85 GewO geregelten Endigungsgründe setzen dagegen eine bereits aufrechte ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der A GmbH, ***, *** gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 17. Oktober 2018, Zl. ***, betreffend Entziehung der Konzession nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGV... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.03.2019 Norm: GewO 1994 §85GewO 1994 §86
Rechtssatz: Eine nach § 86 Abs 1 GewO bei der zuständigen Gewerbebehörde eingelangte Anzeige kann vom Gewerbeinhaber nicht mehr zurückgenommen werden, es treten die Rechtsfolgen des § 86 Abs 1 und § 85 Z 7 GewO 1994 ein: Die Gewerbeberechtigung endet, es bleibt nur die Möglichkeit ein Gewerbe neu anzumelden (vgl VwGH Ro 2014/04/0045... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 21.03.2019 Norm: GewO 1994 §85GewO 1994 §86
Rechtssatz: Ist im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes die den Entziehungsgegenstand des angefochtenen Bescheides bildende Gewerbeberechtigung nicht mehr aufrecht, ist der angefochtene Bescheid – in Ermangelung eines Entziehungsobjektes – ersatzlos zu beheben (vgl Kreisl in Ennöckl/Raschauer/Wessely, GewO § 87 Rz 3).... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B Rechtsanwälte, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 24. Oktober 2018, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung I. erkennt zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsv... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Dem handelsrechtlichen Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH kommt schon im Hinblick auf deren rechtliche Organisationsform ein maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte dieser Gesellschaft zu (vgl VwGH 2008/04/0121, 2004/04/0155; Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Ist ein Eintrag über die Nichteröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen des handelsrechtlichen [hier: auch gewerberechtlichen] Geschäftsführers einer Gesellschaft mbH noch nicht aus der Insolvenzdatei gelöscht, ist der Gewerbeausschlussgrund des § 13 Abs 3 GewO ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Die in § 91 Abs 2 GewO 1994 geregelte Entziehung der Gewerbeberechtigung stellt eine Sanktion für die Nichtentfernung der Person dar, der ein maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte der juristischen Person oder eingetragenen Personengesellschaft zusteht. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Durch § 91 Abs 2 GewO 1994 wird gewährleistet, dass in qualifizierter Weise unzuverlässige Personen von der weiteren Ausübung einer Gewerbeberechtigung, und zwar auch im Weg eines ihnen zukommenden maßgeblichen Einflusses auf den Geschäftsbetrieb einer juristischen Person oder einer... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Das Wesen der Aufforderung zur Entfernung einer natürlichen Person von der Position, die ihr den maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb sichert, erschöpft sich in der Bekanntgabe der Rechtsansicht der Behörde über das Vorliegen eines Entziehungsgrundes in der betroffenen nat... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Ein „Ausschluss von der Gewerbeausübung“ gemäß § 13 iVm § 26 GewO 1994 ist schon von seiner Wortbedeutung her nur denkbar, wenn jemand nicht bereits Gewerbetreibender ist, also nicht bereits über eine Gewerbeberechtigung verfügt. Schlagworte Gewerbliche... mehr lesen...
Rechtssatznummer 7 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Ein Ausschluss von der Gewerbeausübung kommt nicht in Betracht, wenn jemand über eine Gewerbeberechtigung verfügt, nachträglich ein bestimmter Gewerbeausschlussgrund entsteht und daher die Entziehung der Gewerbeberechtigung droht. Wird in einem solchen Fall um Nachsicht vom Ausschlu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 8 Entscheidungsdatum 20.12.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Bei bestehender Gewerbeberechtigung ist für die Erteilung einer Nachsicht gemäß § 26 GewO 1994 von dem gemäß § 13 GewO 1994 bestehenden Gewerbeausschluss kein Raum. Die Bestimmungen des § 26 GewO 1994 sind im Entziehungsverfahren gemäß § 87 GewO 1994 nicht anzuwenden (vgl Grabler/St... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung der GF Gesellschaft m.b.H. (seit 13. März.2013 im Firmenbuch gelöscht), gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 23. Oktober 2010, Zl. WST1-G-1209/010-2008, betreffend Entziehung der Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 den BESCHLUSS 1. Das Verfahren wird gemäß §§ 28 Abs. 1 iVm 31 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der T GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 17. November 2017, KOW1-G-171101/001, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) mit... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.01.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 91 Abs. 2 GewO 1994 wird gewährleistet, dass in qualifizierter Weise unzuverlässige Personen von der weiteren Ausübung einer Gewerbeberechtigung, und zwar auch im Weg eines ihnen zukommenden maßgeblichen Einflusses auf den Geschäftsbetrieb einer juris... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.01.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §85 Z2GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Das Wesen der Aufforderung [iSd § 91 Abs. 2 GewO 1994] liegt in der Bekanntgabe der Rechtsansicht der Behörde über das Vorliegen eines Entziehungsgrundes in der betroffenen natürlichen Person und darüber, dass dieser Person ein maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung der B Ges.m.b.H., ***, ***, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 12. April 2007, Zl. WST1-G-10246/007-2006, betreffend Entziehung der Konzession nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensges... mehr lesen...