Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
03.06.2019Norm
GewO 1994 §13 Abs3 Z1Rechtssatz
Analog zu dem Verfahren nach § 340 Abs 1 GewO 1994, ist auch der Verständigung über die Löschung aus dem Gewerberegister die Bescheidqualität abzusprechen. […] Die Verständigung hat keinen normativen Charakter.
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Ausschlussgrund; Löschung; Insolvenzverfahren;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.490.001.2019Zuletzt aktualisiert am
19.08.2019