RS Lvwg 2019/6/3 LVwG-AV-490/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

03.06.2019

Norm

GewO 1994 §13 Abs3 Z1
GewO 1994 §85

Rechtssatz

Analog zu dem Verfahren nach § 340 Abs 1 GewO 1994, ist auch der Verständigung über die Löschung aus dem Gewerberegister die Bescheidqualität abzusprechen. […] Die Verständigung hat keinen normativen Charakter.

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Ausschlussgrund; Löschung; Insolvenzverfahren;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.490.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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