Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
03.06.2019Norm
GewO 1994 §13 Abs3 Z1Rechtssatz
Die Gewerbebehörde hat bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs 3 GewO nicht zu überprüfen, ob die diesbezügliche gerichtliche Entscheidung der Rechtslage entsprochen hat (VwGH Ro 2014/04/0038; 2011/04/0210 und 0211). Es besteht eine Bindung der Gewerbebehörde an die Beschlüsse des Insolvenzgerichtes (VwGH Ro 2014/04/0038; 2011/04/0201).
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Ausschlussgrund; Löschung; Insolvenzverfahren;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.490.001.2019Zuletzt aktualisiert am
19.08.2019