Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger vom Beklagten S 47.802,80 brutto sA an Abfertigung (S 42.622,80) und an restlichem Urlaubszuschuß (S 5.180,--). Er habe das Arbeitsverhältnis ohne Schaden für seine Gesundheit nicht mehr fortsetzen können und daher unter Vorlage eines ärztlichen Attests gekündigt. Sein Anspruch auf Urlaubszuschuß ergebe sich aus Art. XII Z 1 des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs (kurz KV). Der Beklagte beantrag... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger vom Beklagten S 47.802,80 brutto sA an Abfertigung (S 42.622,80) und an restlichem Urlaubszuschuß (S 5.180,--). Er habe das Arbeitsverhältnis ohne Schaden für seine Gesundheit nicht mehr fortsetzen können und daher unter Vorlage eines ärztlichen Attests gekündigt. Sein Anspruch auf Urlaubszuschuß ergebe sich aus Art. XII Z 1 des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs (kurz KV). Der Beklagte beantrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung des vorzeitigen Austritts der Klägerin richtig gelöst. Es reicht daher aus, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß entgegen der Ansicht des Revisionswerbers hinsichtlich des Tages ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer kann sich auf den Austrittsgrund der Gesundheitsgefährdung dann nicht berufen, wenn der Arbeitgeber ihm eine andere, seiner Gesundheit nicht abträgliche Arbeit anbietet, die im Rahmen des Arbeitsvertrages liegt, und der Arbeitnehmer dies zurückweist. Entscheidungstexte 14 ObA 79/87 Entscheidungstext OGH 16.09.1... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Vor Erklärung des Austritts ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber darüber aufzuklären, daß die Arbeit auf dem ihm zugewiesenen Arbeitsplatz seine Gesundheit gefährdet. Entscheidungstexte 14 ObA 79/87 Entscheidungstext OGH 16.09.1987 14 ObA 79/87 Veröff: WBl 1988,160 9 ObA 240/88 ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Wäre es möglich gewesen, dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages eine gesundheitsunschädliche Tätigkeit zuzuweisen, erfolgte sein für den Arbeitgeber überraschender Austritt ungerechtfertigt. Entscheidungstexte 14 ObA 79/87 Entscheidungstext OGH 16.09.1987 14 ObA 79/87 Veröff: WBl 1988,160 9 O... mehr lesen...
Rechtssatz: Wäre es möglich gewesen, dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages eine gesundheitsunschädliche Tätigkeit zuzuweisen, erfolgte sein für den Arbeitgeber überraschender Austritt ungerechtfertigt. Entscheidungstexte 14 ObS 79/87 Entscheidungstext OGH 16.09.1987 14 ObS 79/87 Veröff: WBl 1988,160 9 ObA 7/92 Entscheidungstext OGH 26.02.1992 9 ObA ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1. März 1977 als Maschinenarbeiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 21. Mai 1984 erklärte er seinen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis, da er die Arbeit ohne Schaden an seiner Gesundheit nicht fortsetzen könne. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach unstrittigen Betrag von S 73.506,82 brutto sA an Abfertigung, anteiliger Weihnachtsremuneration, anteiligem Urlaubszuschuß, Urlaubsentschädigung und Treu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1. März 1977 als Maschinenarbeiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 21. Mai 1984 erklärte er seinen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis, da er die Arbeit ohne Schaden an seiner Gesundheit nicht fortsetzen könne. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach unstrittigen Betrag von S 73.506,82 brutto sA an Abfertigung, anteiliger Weihnachtsremuneration, anteiligem Urlaubszuschuß, Urlaubsentschädigung und Treu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer, der wegen Gefährdung seiner Gesundheit durch die von ihm zu verrichtende Arbeit aus dem Arbeitsverhältnis vorzeitig austreten will, ist verpflichtet, den Arbeitgeber vor Ausübung des Austrittsrechts auf seine Gesundheitsgefährdung aufmerksam zu machen, es sei denn, dass diese Gefährdung dem Arbeitgeber ohnehin bekannt ist oder die Verweisung des Arbeitnehmers... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Die Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers über seinen Gesundheitszustand dem Arbeitgeber gegenüber kommt nur zum Tragen, wenn die Arbeitsunfähigkeit oder die gesundheitliche Gefährdung durch Zuweisung einer anderen Tätigkeit im Rahmen der übernommenen arbeitsvertraglichen Pflichten beseitigt werden kann, also regelmäßig nur dann, wenn die Unfähigkeit (Gefährdung) nur einzelne T... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Ein vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach vollzogenem Austritt unterbreitetes Anbot einer zumutbaren, dem bisherigen Arbeitsvertrag entsprechenden Beschäftigung hat auf die bewirkte Lösung des Arbeitsverhältnisses keinen Einfluß mehr. (siehe oben Arb 6757). Entscheidungstexte 9 ObA 38/87 Entscheidungstext OGH 01.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. Mai 1979 bis zum 14. August 1984 als Fleischhauergeselle bei der beklagten Partei beschäftigt. Diese führt in Innsbruck einen Fleischverarbeitungsbetrieb mit mehreren Filialen sowie ein Lebensmittelgeschäft und ein (Selbstbedienungs)Restaurant und beschäftigt insgesamt ca. 320 Arbeitnehmer. Am 14. August 1984 kam der beklagten Partei folgendes Austrittsschreiben des Klägers zu: "Ich, Alfred T***, trete mit 14. August 1984 wegen gesundheitli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aus dem mit der beklagten Partei bestehenden Arbeitsverhältnis unter Berufung auf den § 26 Z 1 AngG am 9.1.1984 vorzeitig ausgetreten. Er begehrt mit der vorliegenden Klage die Zahlung der Abfertigung in der Höhe von S 44.454,50 sowie eines ihm zu Unrecht abgezogenen Betrages von S 6.600,--. Zur
Begründung: führte er aus, er habe aus gesundheitlichen Gründen die Arbeitsleistung nicht mehr fortsetzen können. Die beklagte Partei habe ihm auch näher... mehr lesen...
Norm: AZG §12GewO 1859 §82a litc
Rechtssatz: Auch beim Austrittsgrund nach § 82 a lit c GewO 1859 kommt es entscheidend nicht nur auf die Art und die Schwere der Gesetzesverletzung, sondern auch auf die Umstände an, unter denen der Gesetzesverstoß begangen wurde zB darauf, unter welchen Begleitumständen der Arbeitnehmer von Arbeitgeber zur Übertretung einer gesetzlichen Vorschrift "verleitet" worden ist (hier: Verstoß gegen Arbeitszeitregelung,... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Ist bei Fortsetzen der Arbeit eine langsam, aber stetig fortschreitende Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu erwarten, dann ist der Arbeitnehmer berechtigt, das Dienstverhältnis gemäß § 82 a lit a GewO 1859 mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne erst den Ablauf der sechswöchigen Kündigungsfrist abwarten zu müssen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Das Recht zum vorzeitigen Austritt besteht schon, wenn für den Arbeitnehmer durch die Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit seine Gesundheit gefährdet wäre. Dabei braucht ein Schaden noch nicht eingetreten zu sein; es genügt, wenn er bei Fortsetzung der Arbeit befürchtet werden muß. Wesentlich ist nur, daß die Bedrohung der Gesundheit des Dienstnehmers schon im Zeitpunkt der Austrittserkläru... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Auf § 82 a lit a GewO 1859 sind bei Austritt wegen Gesundheitsgefährdung die von Lehre und Rechtsprechung zu § 26 Z 1 AngG entwickelten Grundsätze sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 41/75 Entscheidungstext OGH 23.09.1975 4 Ob 41/75 Veröff: SozM IA/d,1140 = ZAS 1976,180 (Marhold) = Arb 9376 ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a litaStmk LAO §32 lita
Rechtssatz: Vom Arbeitnehmer kann nicht verlangt werden, daß er vor Lösung des Dienstverhältnisses wegen Gefährdung seiner Gesundheit an den Dienstgeber mit dem Wunsch nach anderweitiger Verwendung herantritt (vgl 4 Ob 76/71 Arb 8917). Entscheidungstexte 4 Ob 51/74 Entscheidungstext OGH 24.09.1974 4 Ob 51/74 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: AngG §20 I4AngG §23 Abs7AngG §26GewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Einem Dienstnehmer, der berechtigt ist, das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden, kann nicht verwehrt werden, dieses Recht in einer für den Dienstgeber regelmäßig günstigeren Form dadurch auszuüben, dass er sich mit einer größeren oder kleineren Lösungsfrist zufrieden gibt, wenn aus dem Inhalt seiner Erklärung deutlich erkennbar ist, dass er für sich einen wicht... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82aKollV für die holzverarbeitende Industrie §14KollV für die holzverarbeitende Industrie §15
Rechtssatz: Die Notwendigkeit der Betreuung von Kindern ist kein wichtiger Austrittsgrund gemäß § 82 a GewO und daher keine Grundlage für den Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen nach den Bestimmungen des KollV für die holzverarbeitende Industrie. Entscheidungstexte 4 Ob 68/66 ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82a
Rechtssatz: Die sich durch den plötzlichen Ausfall einer Aufsichtsperson für eine Dienstnehmerin ergebende Notwendigkeit, ihre drei Kinder selbst zu betreuen, stellt keinen der im § 82 a GewO taxativ aufgezählten Austrittsgründe dar. - Die Erklärung einer Dienstnehmerin, sie könne nicht mehr arbeiten, weil sie niemanden für die Kinder habe, und sie könne ungeachtet des dadurch bedingten Verlustes von Sonderzahlungen auch di... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2dGewO 1859 §82a litd
Rechtssatz: Eine Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung gemäß § 82 a lit d GewO liegt vor, wenn der Dienstgeber den Lohn für etwa drei Wochen vorenthält, obwohl schon von früher her über S 2000.- an Lohn offen sind. Das Angebot des Dienstgebers, den Lohnrückstand ratenweise abzustatten, schließt das Recht des Dienstnehmers zum vorzeitigen Austritt nicht aus. Der bloße Hinweis auf eine angebli... mehr lesen...
Norm: SonntagsruheG allgGewO 1859 §82a litc
Rechtssatz: Die Verleitung zu gesetzwidriger Sonntagsarbeit bildet einen wichtigen Grund für den Austritt des Arbeiters. Entscheidungstexte 4 Ob 80/58 Entscheidungstext OGH 26.08.1958 4 Ob 80/58 Veröff: SozM IIIA,55 = Arb 6927 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: ArbUrlG §6ArbUrlG §7ArbUrlG §8GewO 1859 §82aKollV für das Bäckergewerbe PktVIII
Rechtssatz: Im Falle verschuldeter Entlassung eines unter den BäckereikollV fallenden Dienstnehmer gebührt kein Anspruch auf aliquoten Teil der Urlaubsbezüge. Entscheidungstexte 4 Ob 51/57 Entscheidungstext OGH 14.05.1957 4 Ob 51/57 Veröff: Arb 6660 = SozM IA/c,72 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §26 II1GewO 1859 §82a
Rechtssatz: Wenn der Dienstnehmer auf Vorhaltungen des Dienstgebers sagt "Gib mir meine Papiere", so ist darin eine vorzeitige Austrittserklärung zu erblicken. Entscheidungstexte 4 Ob 195/55 Entscheidungstext OGH 24.04.1956 4 Ob 195/55 Veröff: SozM IA/d,207 = Arb 6412 Schlagworte SW: Arbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 VIIIABGB §1162 IVAngG §26 IAngG §27 A6GewO 1859 §82GewO 1859 §82a
Rechtssatz: Hat auch nur eines der Gruppenarbeitsmitglieder einen Entlassungsgrund gesetzt, so kann die ganze Gruppe entlassen werden, woferne sie nicht einen vollwertigen Ersatz beizustellen in der Lage ist. Entscheidungstexte 4 Ob 120/54 Entscheidungstext OGH 11.01.1955 4 Ob 120/54 Veröff: A... mehr lesen...
Der beklagte Cafetier hat mit dem schriftlichen Dienstvertrag vom 1. Mai 1951 Josef N. als Kapellenleiter mit drei Musikern für die Zeit vom 1. Juni 1951 bis 15. Dezember 1951 in dem von ihm betriebenen Cafe L. angestellt. Darin verpflichtete er sich dem N. gegenüber zur Bezahlung einer Nettomonatsgage von 6500 S sowie zur Leistung freier Verpflegung und freier Unterkunft für ihn und die übrigen Mitglieder der Kapelle. Sämtliche Musiker einschließlich des Kapellenleiters wurden vom Be... mehr lesen...