Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 13. 1. 1992 bis 31. 8. 2005 als Estrichverleger bei der Firma B***** GesmbH beschäftigt. Die Lohnzahlungen erfolgten zweigeteilt: In der Zeit vom 3. bis 7. des jeweiligen Folgemonats eine Akkontozahlung von EUR 1.090 netto, zwischen 10. und 15. des Folgemonats der Rest für das Abrechnungsmonat. Ab dem Jahr 2004 wurde die Restzahlung des öfteren über den 20. des Folgemonats hinausgezögert. Der Kläger leistete Überstunden, die vereinbarungsgemäß... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Wolfgang Birbamer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Michael P*****, vertreten durch Stampfer &... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuras und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ingeborg Bauer-Manhart und Dr. Andrea Eisler als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Anton P*****, vertreten durch Ploil Krepp &... mehr lesen...
Begründung: Dem seit August 2001 bei der Beklagten als LKW-Fahrer beschäftigten Kläger wurde im Juni 2005 wegen einer verschwundenen Palette mit Ware im Wert von EUR 30.000,-- eine Klage in dieser Höhe angedroht. Nach Auskunft der Arbeiterkammer stand dafür der Beklagten noch eine Frist von zweieinhalb Monaten offen. Bedingt durch die Situation am Arbeitsplatz, insbesondere die drohende Klage, erreichten die psychischen Probleme beim Kläger Krankheitswert in Form einer depressiven A... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Dann wenn der Arbeitgeber auf die vom Arbeitnehmer bekanntgegebenen Beschwerden vorweg damit reagiert, dass er dem Arbeitnehmer „vorerst" eine diesem medizinisch zumutbare Tätigkeit zuweist, die der Arbeitnehmer widerspruchslos übernimmt und ausübt, und in weitere Folge auch zusichert, dem Arbeitnehmer nur für medizinisch zumutbare Tätigkeiten einzusetzen, kommt dem Arbeitnehmer ein Austr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit September 1999 bei der Beklagten als Kraftfahrer tätige Kläger äußerte im September 2004 gegenüber der Beklagten, dass er lieber im Lager arbeiten und regelmäßige Arbeitszeiten haben würde. Auch deutete er an, dass er im Geschäftslokal seiner Frau mitarbeiten möchte. In weiterer Folge wurde er im Lager eingesetzt, und zwar beim Schlichten von Isoliergläsern unter anderem mit einem Hallenkran. Da er dafür aber nicht die erforderliche Berechtigung aufwies... mehr lesen...
Begründung: Nach den entscheidungswesentlichen Feststellungen hat der Kläger, der als Amtsleiter die höchste nicht politische Funktion in der Gemeinde innehatte, im Jahr 2003 ca 500 bis 600 Dokumente der Gemeinde betreffend die Erledigung von Subventionsansuchen, Vergabeentscheidungen aber auch sonstige Protokolle von Gemeindevorstandssitzungen auf eine CD kopiert und diese zu Hause in einer Schreibtischschublade aufbewahrt, zu der auch seine Lebensgefährtin und sein Sohn Zugang hat... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Thomas Keppert und Gerhard Prochaska als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Melanie W*****, Konditorin, derzeit in Umschulung, *****, vertreten durch Ganzert, Ganzert &a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1990 bei der Beklagten als Elektroinstallateur beschäftigte Kläger erlitt im September 1999 einen schweren Verkehrsunfall und war seitdem im Krankenstand. Im April 2000 brachte er der Beklagten den Bericht über die Rehabilitation zur Kenntnis, der eine Umschulung empfahl. Es wurde zwischen den Parteien vereinbart, den Chefarzttermin im Juni abzuwarten. Nach diesem Termin äußerte der Kläger in einem Gespräch mit der Beklagten, dass er nicht mehr als El... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer, der ohne Hinweis auf seine gesundheitliche Beeinträchtigung gekündigt hat, kann sich - wenn nicht von einem Verzicht auf den Lösungsgrund auszugehen ist - auch noch in der Kündigungsfrist auf den darin gelegenen Lösungsgrund berufen, sofern es dem Arbeitgeber innerhalb der verbleibenden Kündigungsfrist noch möglich ist, dem Arbeitnehmer einen geeigneten, den oben dargestellten Anforderunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der W*****GmbH & Co KG (in der Folge Arbeitgeberin) als ungelernter Helfer beschäftigt und zu einem erheblichen Teil seiner Arbeitszeit als Bodenleger eingesetzt. Er musste häufig schweres Material tragen und hatte - soweit er als Bodenleger eingesetzt wurde - in knieender Position zu arbeiten. Nach einem am 9. 4. 2000 erlittenen Riss des Kreuzbandes am rechten Kniegelenk hatte er bei längeren im Knien zu verrichtenden Arbeiten und auch ... mehr lesen...
Begründung: Der seit 31. 7. 2001 bei der beklagten Spedition als Kraftfahrer beschäftigte Kläger beendete sein Arbeitsverhältnis zur beklagten Partei am 7. 3. 2002 durch vorzeitigen Austritt. Auf sein Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Arbeiter des Güterbeförderungsgewerbes anzuwenden. Nach dem Arbeitsvertrag sollten die Überstundenentgelte und Reisekosten einen Monat später auf das Lohnkonto überwiesen werden. Mit seiner Klage begehrt der Kläger, ausgehend von einem b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling als weitere Richter sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Erika Helscher in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Wolfgang A*****, vertreten durch Dr. Georg Grießer, Dr. Roland Gerlach und Dr. Siegli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war von 11. 7. 1995 bis 1. 9. 2000 bei der Beklagten als Schichtführer beschäftigt. In dieser Zeit fielen bei ihm keine außergewöhnlichen Krankenstandszeiten an. Am 6. 8. 2000 kündigte er das Arbeitsverhältnis zum 1. 9. 2000 "aus gesundheitlichen Gründen" auf und legte gleichzeitig ein ärztliches Attest vor, in dem bestätigt wird, dass er sich "wegen einer venösen Insuffizienz an beiden Beinen" seit 1998 in ärztlicher Behandlung befindet und dass es... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwei Freundinnen der Klägerin hatten für die Erstbeklagte bei der Herbstmesse 2000 gearbeitet. Es wurde dort eine weitere Tätigkeit als Schankhilfen auf einem Adventmarkt in der Zeit von 1. 12. bis 23. 12. 2000 vereinbart. Gegenstand der dort auszuübenden Tätigkeit sollte der Ausschank von heißen Getränken wie insbesondere Glühwein und Glühpunsch, von kalten Getränken sowie die Zubereitung und der Verkauf diverser Speisen sein. Vereinbart war ein Stundenlohn von... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer, der ohne Hinweis auf seine gesundheitliche Beeinträchtigung gekündigt hat, kann sich - wenn nicht von einem Verzicht auf den Lösungsgrund auszugehen ist - auch noch in der Kündigungsfrist auf den darin gelegenen Lösungsgrund berufen, sofern es dem Arbeitgeber innerhalb der verbleibenden Kündigungsfrist noch möglich ist, dem Arbeitnehmer einen geeigneten, den oben dargestellten Anforderunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Anspruch des Klägers auf Insolvenzausfallgeld zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend und klarstellend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat den Anspruch des Klägers auf Insolvenzausfallgeld zutreffend verneint. Es reicht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 VIIIABGB §1162 IVAngG §26 IGewO 1859 §82a
Rechtssatz: Ein Gruppenarbeitsverhältnis liegt auch dann vor, wenn im Hinblick auf die Art der Arbeitsleistung durchaus getrennte Arbeitsverträge vorliegen, diese aber nach dem Willen der Vertragsparteien verbunden sein sollten (hier: gemeinsame Betreuung eines Weihnachtsverkaufsstandes durch Freundinnen mit interner Arbeitseinteilung). Haben die Arbeitnehmer gemeinsam zum Ausdruck gebr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihre Freundin arbeiteten bereits auf der Grazer Herbstmesse für die beiden Beklagten. Zu dieser Zeit vereinbarten sie gemeinsam eine Tätigkeit auf dem Adventmarkt im Leoben für den Zeitraum von 1. bis 23. 12. 2000, bei der sie als Schankgehilfen einen Weihnachtsverkaufsstand bzw eine Weihnachtshütte betreiben sollten. Nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag für Handelsarbeiter gebührt ihnen ein Stundenlohn von S 82 brutto. Auch eine weitere Fre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO); es sei nur darauf hingewiesen, dass eine absichtliche Entgeltschmälerung ohnehin nicht angenommen wurde. Im Übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob der vorzeitige Austritt der Klägerin berechtigt war, zutreffend bejaht (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend und zur Vermeidung allfälliger Missverständnisse ist... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war in der Zeit vom 20. 7. 1987 bis 31. 3. 1999 bei der beklagten Partei als Tischler beschäftigt; sein Bruttomonatslohn betrug zuletzt S 19.155. Das Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt. Mit seiner Klage begehrt der Kläger den Zuspruch von S 94.871,16 brutto sA an Abfertigung (vier Monatsentgelte) sowie Urlaubsentschädigung für 43 Arbeitstage in der Höhe von S 56.659,38 brutto sA. Er sei gemäß § 82a lit a GewO 1859 berechtigt vorzeitig ausgetr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Trifft beide Teile ein Verschulden an der vorzeitigen Lösung des Arbeitsverhältnisses, so hat der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Ersatz gebührt (§ 1162c ABGB). Diese Bestimmung findet auch auf die der GewO 1859 unterliegenden Arbeitsverhältnisse Anwendung (Kuderna, DRdA 1967, 181). Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die bei der Beklagten als Angestellte beschäftigte Klägerin erhielt seit Jahren ihr Monatsgehalt jeweils zum 10. des Folgemonats ausgezahlt. Mit Schreiben vom 8. 4. 1999, das der Beklagten am 9. 4. 1999 zuging, wies die Klägerin auf die Fälligkeit des Gehaltes für März seit 31. 3. 1999 hin und setzte der Beklagten "eine Frist von 10 Tagen (18. 4. 1999, 12 Uhr Mittag)" zur Überweisung des ausstehenden Betrags, widrigenfalls sie die notwendigen Schritte untern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte den Zuspruch von S 177.119,60 brutto und S 12.472,-- netto sA mit dem Vorbringen, sie sei ab 2. 8. 1976 beim Beklagten als Gärtnereifacharbeiterin beschäftigt gewesen. Sie habe am 5. 8. 1996 ihren vorzeitigen Austritt erklärt, weil sie ohne Gefährdung ihres Gesundheitszustandes ihre bisher ausgeübte Tätigkeit nicht mehr hätte fortsetzen können. Sie begehre neben einer Urlaubsentschädigung eine Abfertigung für 20 vollendete Dienstjahre u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht bejahte mit zutreffender
Begründung: den Abfertigungsanspruch des Klägers nach vorzeitigem Austritt, weshalb es ausreicht, hierauf zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist ergänzend entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht bejahte mit zutreffender
Begründung: den Abfertigungsanspruch des Klägers nach vorzeitigem Austritt, weshalb es ausreicht, hierauf zu verweisen (P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24. 4. 1943 geborene Kläger ist beim beklagten Versicherungsunternehmen seit 1. 10. 1974 als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis findet der Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsunternehmen Außendienst (KVA) Anwendung. Der Kläger bezieht ein monatliches Fixum von S 5.200,-, verdient aber durch Provisionen insgesamt S 30.000,- bis S 33.000,- netto im Monatsdurchschnitt. Seit 1988 ist er Mitglied des Betriebsrates. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG jedenfalls zulässig. Die Revision ist gemäß Paragraph 46, Absatz 3, Ziffer eins, ASGG jedenfalls zulässig. Mit dem größten Teil ihrer zum Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung (§ 503 Z 4 ZPO) erstatteten Ausführungen bekämpft die Revisionswerberin die Richtigkeit des festgestellten Sachverhaltes. Es tritt zwar zu, daß nach diesem Revisionsgrund die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden; die Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG liegen daher nicht vor (8 ObA 2145/96s; 9 ObA 114/97y). Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzel... mehr lesen...