Norm
AngG §26 Z1 III1aRechtssatz
Ist bei Fortsetzen der Arbeit eine langsam, aber stetig fortschreitende Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu erwarten, dann ist der Arbeitnehmer berechtigt, das Dienstverhältnis gemäß § 82 a lit a GewO 1859 mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne erst den Ablauf der sechswöchigen Kündigungsfrist abwarten zu müssen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Austritt, Auflösung, Ende, Beendigung, Angestellte, Erkrankung, Krankheit, Gefahr, Gefährdung, Bedrohung, Beeinträchtigung, Verschlimmerung, Hilfsarbeiter, ArbeiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0028749Dokumentnummer
JJR_19750923_OGH0002_0040OB00041_7500000_002