Der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 8. Mai 1990 nimmt in seinem Eingang darauf bezug, daß die Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 1. Februar 1988 Berufung erhoben habe. Der Ministerialbescheid vom 8. Mai 1990 enthält folgenden Spruch: "Der angefochtene Bescheid wird behoben. Die Auflage unter Punkt 1 des diesem zugrundeliegenden Bescheides des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt f.d. 2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;GewO 1973 §79 idF 1988/399;
Rechtssatz: Das von der Behörde durchzuführende Verfahren gem § 79 GewO 1973 setzt weder eine Antragstellung des Betriebsanlageinhabers noch auch der Nachbarn voraus und bietet auch keine tatbestandsmäßige Voraussetzung für einen negativen Feststellungsbescheid (Hinweis B 24.4.1990, 89/04/0180). ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 16. Jänner 1985 wurde gemäß § 79 GewO 1973 der Beschwerdeführerin "als Betreiberin der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 21.10.1966, Zl. I-1798/3, gewerbebehördlich genehmigten Reparaturwerkstätte für betriebseigene Fahrzeuge auf GP 109/1 KG X der Auftrag erteilt, nachstehende Auflagen unverzüglich zu beachten: 1. Lärmende Arbeiten in der Werkstätte (im Freien ist die Durchführung von lärmenden Arbeiten nicht gene... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Auflage des § 77 Abs 1 wie des § 79 GewO 1973 kann jede bestimmte, der Vermeidung von Immissionen dienende und zur Erfüllung dieses Zweckes geeignete und behördlich erzwingbare Maßnahme des INHABERS der Betriebsanlage zum Gegenstand haben. Eine Auflage im Sinne der §... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1973 §74;GewO 1973 §77;GewO 1973 §79;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1991/7, 485;
Rechtssatz: Da die Bfin im Zeitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens infolge Verkaufes ihrer Betriebsanlage nicht mehr Betriebsinhaberin der verfahrensgegenständlichen Betriebsanlage wa... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wurde mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk - vom 14. April 1990 in Ansehung der gewerbebehördlich genehmigten gastgewerblichen Betriebsanlage (Cafe-Restaurant) der Beschwerdeführerin gemäß § 79 GewO 1973 als zusätzliche Auflage vorgeschrieben: "Die Betriebszeit ist ausschließlich von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Dieser Auflage ist unverzüglich nach Rechtskr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Vorschreibung einer Auflage gemäß § 79 GewO 1973 - Eine Gefährdung der Gesundheit von Nachbarn einer Betriebsanlage ist unter das nach § 30 Abs 2 VwGG relevante Tatbestandsmerkmal der zwingenden öffentlichen Interessen zu subsumieren, weshalb die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gegen ein... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für 6./7. Bezirk - vom 15. Mai 1986 wurden in Ansehung der rechtskräftig genehmigten Betriebsanlage der Beschwerdeführerin zur Ausübung des Handelsgewerbes gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973 beschränkt auf den Kleinhandel im Standort Wien auf Grund des § 79 GewO 1973 sowie des § 27 Abs. 5 des Arbeitnehmerschutzgesetzes folgende zusätzliche Auflagen vorgeschrieben: "1) Es muß eine automatische Brandmeld... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0140 E 12. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der Erfüllung der Auflage verbundene Aufwand niemals außer Verhäl... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399;
Rechtssatz: Während eines Verfahrens nach § 79 GewO 1973 findet - abgesehen etwa von den Fällen des § 360 Abs 2 GewO 1973 - die Durchführung eines "Parallelverfahrens" betreffend Maßnahmen bis zur Erlassung eines rechtskräftigen Bescheides in diesem im Gesetz keine Deckung; es kann daher in Hinsicht darauf der belangten ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz Umgebung vom 22. September 1978 wurde der Beschwerdeführerin für ihre Betriebsanlage (Zellstoffabrik) gemäß § 79 GewO 1973 eine Reihe zusätzlicher Auflagen vorgeschrieben. Der Landeshauptmann von Steiermark änderte diesen Bescheid aufgrund der dagegen erhobenen Berufungen mit Bescheid vom 20. Juli 1979 teilweise ab. Aufgrund der auch gegen diesen Bescheid erhobenen Berufungen verfügte der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie mit... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3793/80 E 18. Dezember 1981 VwSlg 10624 A/1981 RS 4 Stammrechtssatz Der § 79 GewO 1973 enthält die gesetzliche Ermächtigung der Behörde für den Fall, dass das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage abgeschlossen ist, mit den in diesen Verfahren vorgeschriebenen Auflagen aber nicht ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. Juni 1989 erkannte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten über Berufungen der mitbeteiligten Partei und von Nachbarn gemäß § 66 Abs. 2 AVG 1950 dahin, daß der bekämpfte Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 4. Dezember 1987 und der diesem zugrunde liegende Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 5. August 1986 behoben würden und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1973 §360 Abs2;GewO 1973 §78 Abs3;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Die Sachentscheidung gem § 66 Abs 4 AVG in einem Verfahren nach § 79 GewO 1973 kann nicht Anordnungen gem § 360 Abs 2 bzw § 78 Abs 3 GewO 1973 treffen. Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die
Sache Bindung an den Gegen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Infolge Untrennbarkeit eines die Betriebsanlage betreffenden Ausspruches gem § 79 GewO 1973 gibt es keine Teilrechtskraft gegenüber einem von mehreren Konsensinhabern. Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den
Berufungsantrag Umfang der Anfechtun... mehr lesen...
Index: GewerbeO50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399GewO 1973 §79 idF 1988/399
Rechtssatz: Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der Erfüllung der Auflage verbundene Aufwand niemals außer Verhältnis zu dem damit angestrebten Ertrag stehen. Das heißt, dass mit dem ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;GewO 1994 §367 Z26;
Rechtssatz: An Stelle der von der Behörde gemäß § 79 GewO vorgeschriebenen Auflage kann hier eine andere, dem Zweck der Auflage in gleicher Weise gerecht werdende Lösung erfolgen, ohne dadurch den Tatbestand des § 367 Z 26 GewO zu verwirklichen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989040130.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs3;GewO 1973 §360 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Ausführungen der Abgrenzung von Maßnahmen nach § 360 Abs 2 GewO gegenüber Maßnahmen nach den Bestimmungen des § 79 GewO und des § 68 Abs 3 AVG sowie des sich daraus ergebenden Aufgabenbereiches der Behörde bei der Beurteilung, ob ua die Tatbestandsvoraussetzungen einer "unzumutbaren Belästigung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §73 Abs2;AVG §8;GewO 1973 §79 idF 1983/567;
Rechtssatz: In Ansehung eines über Antrag des BMGU - nunmehr BM für Umwelt und Familie - gemäß § 79 a GewO eingeleiteten Verfahrens kommt Nachbarn der hievon betroffenen Betriebsanlage keine Parteistellung zu (Hinweis E 18.10.1988, 88/04/0198). Schlagworte Gewerberecht ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2 Z1;GewO 1973 §77 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Allg Beurteilungsrichtlinien nehmen nicht auf die konkrete Situation des Einzelfalles Bedacht und haben nur jene Bedeutung die ihnen durch Gesetz oder Verordnung beigemessen wird. Die in der Beschwerde zit Planungsrichtwerte der Ö-
Norm: S 5021 Teil1, Tabelle 1, stellen in Ansehung des Tatbestandes einer Gesundheits... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0089 E 15. September 1987 VwSlg 12532 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Der § 79 GewO 1973 enthält die gesetzliche Ermächtigung der Behörde, für den Fall, dass das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage abgeschlossen ist, mit den in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen aber nicht das Auslangen gefunde... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1129/80 E 8. Mai 1981 RS 4 Stammrechtssatz Ein Bestimmtes, dem Schutz vor Immissionen dienendes Verhalten des Nachbarn (zB Schließen der Fenster) wird grundsätzlich nicht normiert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988040215.X02 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 19. Dezember 1988 wurden gemäß den §§ 333 und 360 Abs. 2 GewO 1973 in Ansehung der vom Beschwerdeführer im Standort X, R-straße nn, betriebenen Chemisch-Reinigungsanlage folgende Maßnahmen verfügt: "Gemäß §§ 333 und 360 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1973 (GewO 1973), BGBl. Nr. 50/1974 i.d.g.F., werden hinsichtlich der von Herrn KH, im Standort X, R-straße nn, betriebenen Chemisch Reinigungsanlage folgende Maßnahmen ve... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §376 Z11 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Ausführungen, dass die belangte Behörde die für die Anwendung des § 376 Z 11 Abs 2 GewO entscheidungswesentliche Frage, ob der Eintritt gesundheitsgefährdender Lärmimmissionen durch die gegenständliche Betriebsanlage vor dem Inkrafttreten der GewO 1973 auszuschließen gewesen wäre, nicht geprüft hat (zur Frage der Genehmigungspflic... mehr lesen...
Rechtssatz: Zweck der nach § 360 Abs 2 GewO zu verfügenden Maßnahme ist die kurzfristige Beseitigung einer Gefahr oder Belästigung. Es handelt sich um Notmaßnahmen, die im öffentlichen Interesse eine sofortige Abhilfe ermöglichen sollen (Hinweis E 14.9.1977, 1770/77). Aus ihrer kurzfristigen Realisierbarkeit und ihrem temporären Charakter ergibt sich die Abgrenzung von Maßnahmen nach § 360 Abs 2 GewO gegenüber Maßnahmen nach den Bestimmungen des § 79 GewO und des § 68 Abs 3 AVG 1950; § 360... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs3;GewO 1973 §360 Abs2 Satz2 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0037 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Zweck der nach § 360 Abs 2 GewO zu verfügenden Maßnahme ist die kurzfristige Beseitigung einer Gefahr oder Belästigung. Es handelt sich um Notmaßnahmen, die im öffentlichen Interesse eine sof... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs3;GewO 1973 §360 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Zweck der nach § 360 Abs 2 GewO zu verfügenden Maßnahmen ist die kurzfristige Beseitigung einer Gefahr oder Belästigung. Es handelt sich um Notmaßnahmen, die im öffentlichen Interesse eine sofortige Abhilfe ermöglichen sollen (Hinweis B 14.9.1977, 1770/77). Aus ihrer kurzfristigen Realisierbarkei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs3;GewO 1973 §360 Abs2 Satz2 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0037 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Zweck der nach § 360 Abs 2 GewO zu verfügenden Maßnahme ist die kurzfristige Beseitigung einer Gefahr oder Belästigung. Es handelt sich um Notmaßnahmen, die im öffentlichen Interesse eine sof... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0089 E 15. September 1987 VwSlg 12532 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Der § 79 GewO 1973 enthält die gesetzliche Ermächtigung der Behörde, für den Fall, dass das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage abgeschlossen ist, mit den in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen aber nicht das Auslangen gefunde... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, vom 28. Juni 1985 wurde für die Betriebsanlage der Beschwerdeführerin im Standort Wien XVI, Bgasse n1 - n3, gemäß § 79 GewO 1973 folgende Auflage zusätzlich vorgeschrieben: "Die Sperrstunde für den Betrieb des Gastgartens wird mit 22,00 Uhr festgelegt." Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, anlässlich einer am 31. August 1984 in der Zeit von 22,15 bis 24,00 Uhr von ein... mehr lesen...