RS Vwgh 1990/10/30 90/04/0200

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §13 Abs1;
GewO 1973 §79 idF 1988/399;

Rechtssatz

Das von der Behörde durchzuführende Verfahren gem

§ 79 GewO 1973 setzt weder eine Antragstellung des Betriebsanlageinhabers noch auch der Nachbarn voraus und bietet auch keine tatbestandsmäßige Voraussetzung für einen negativen Feststellungsbescheid (Hinweis B 24.4.1990, 89/04/0180).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040200.X01

Im RIS seit

30.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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