Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 86/04/0033 B 29. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Vorschreibung von Auflagen gemäß § 79 GewO 1973 - Ein im Rahmen eines amtwegigen Verfahrens nach § 79 GewO 1973 ergangener angefochtener Bescheid, mit dem die Bescheide der Vorinstanzen behoben wurden, ist als solcher einem Vollzug nicht zugänglich. Andere ... mehr lesen...
Das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Linz vom 18. November 1991 enthält im Spruchteil nach § 44a Z. 1 VStG folgende Feststellung: Der Beschwerdeführer "hat es als Gewerbeinhaber und somit als gewerberechtlich Verantwortlicher der Fa. S ... zu vertreten, daß zumindest am 21.3.1991 die im Bescheid des Magistrates Linz, Baurechtsamt, vom 22.1.1990 (Ergänzung der Betriebsanlagengenehmigung) unter Punkt 3) angeführte Auflage daß "in die Betriebsanlage keine überwachungsbedü... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft - berichtigt hinsichtlich des Datums (9. November 1987) mit Bescheid vom 13. November 1987 - wurde für die Betriebsanlage (Flüssiggastanklager) des Beschwerdeführers im näher bezeichneten Standort gemäß § 79 Abs. 1 und 2 GewO 1973 in Verbindung mit § 27 Abs. 5 Arbeitnehmerschutzgesetz sowie den Bestimmungen der Flüssiggasverordnung eine Reihe zusätzlicher Auflagen vorgeschrieben. Über die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung entschied der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs3;GewO 1973 §2 Abs1 Z15;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: § 79 GewO 1973 erlaubt der Gewerbebehörde die Abänderung von Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden - aus anderen als in § 68 Abs 3 AVG genannten Gründen - durch Vorschreibung von anderen oder zusätzlichen Auflagen (Hinweis: E 10.5.1979, 97, 99/78, VwSlg 9837 A/1979). Dabei handelt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz95/05 Normen Zeitzählung
Norm: GewO 1973 §367 Z26;GewO 1973 §79;ÖNORM S 2101;VwRallg;
Rechtssatz: Die gem § 79 GewO 1973 vorgeschriebene Auflage des Verbots der "Übernahme" von überwachungsbedürftigem Sonderabfall iSd ÖNORM S 2101 richtet sich aufgrund des zeitraumbezogenen Charakters des Wortes "übernehmen" sowie des Zweckes der ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Villach vom 21. Juni 1988 wurde dem Beschwerdeführer "gemäß §§ 79 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit 74, 75, 77, 333 und 376 Zif. 11 Abs. 1 GewO 1973" für den Gastgewerbebetrieb "XY" in D, als zusätzliche Auflage die Vorverlegung der Sperrstunde auf 24.00 Uhr vorgeschrieben. Über eine dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers erkannte der Landeshauptmann von Kärnten mit Bescheid vom 8. November 1990 dahin, daß die "zusätzlich vorgeschrie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1;GewO 1973 §79;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1115/79 E 24. Jänner 1980 VwSlg 10020 A/1980 RS 10 Stammrechtssatz Eine "Auflage" im Sinne des § 77 Abs 1 GewO 1973 kann jede der Vermeidung von Immissionen dienende und zu seiner Erfüllung geeignete - behördlich erzwingbare - Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0140 E 12. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der Erfüllung der Auflage verbundene Aufwand niemals außer Verhäl... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399;
Rechtssatz: Ungeachtet des nach dem Gesetz für die Auflagenvorschreibung vorgegebenen Rahmens hat die Behörde allerdings im Einzelfall auch zu prüfen, mit welcher am wenigsten einschneidenden Vorkehrung das Auslangen gefunden werden kann (Hinweis E 19.3.1982, 81/... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 20. März 1990 wurden der Beschwerdeführerin in Ansehung ihres Sägewerksbetriebes in A als weitere Auflage gemäß § 79 GewO hinsichtlich der Kappsäge weitere Lärmdämmungsmaßnahmen vorgeschrieben. Über Berufung der Beschwerdeführerin änderte der Landeshauptmann von Oberösterreich mit Bescheid vom 9. Jänner 1991 diese Auflage dahingehend ab, daß die Auflage wie folgt zu lauten habe: "Über den Einsatz der Kappsäge im hochfrequentierten Be... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991040339.X01 Im RIS seit 28.04.1992 mehr lesen...
Über die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den in Angelegenheit einer Auflagenvorschreibung gemäß § 79 GewO 1973 im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Mai 1990 erkannte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Bescheid vom 7. August 1991 wie folgt: "Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, als die Berufung der X-AG vom 19.4.1990 als unbegründet abgewiesen wird und die ergänzenden Berufungsausführungen vom 23.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1973 §79;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991040265.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. Oktober 1991, Zl. 300.002/3-III-3/91, wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 79 GewO 1973 folgende Auflage vorgeschrieben: "Die Kappsäge darf maximal zwei Tage pro Monat, insgesamt nicht länger als acht Stunden pro Monat betrieben werden." Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen, zur hg. Zl. 91/04/0339 protokollierten Beschwerde ist der Antrag verbunden, der Beschwerde die auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/07/05 AW 90/04/0056 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Vorschreibung einer Auflage gemäß § 79 GewO 1973 - Eine Gefährdung der Gesundheit von Nachbarn einer Betriebsanlage ist unter das nach § 30 Abs 2 VwGG relevante Tatbestandsmerkmal der zwingenden öffentlichen Interessen zu su... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Vorschreibung einer Auflage gemäß § 79 GewO 1973 - Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25.10.1991 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 79 GewO 1973 folgende Auflage vorgeschrieben: "Die Kappsäge darf maximal zwei Tage pro Monat... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 7. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe als Inhaber der gewerblichen Betriebsanlage (Hotel) in WB-G, diese gewerbliche Betriebsanlage in der Zeit vom 13. März 1990 bis zum 17. Mai 1990 betrieben, ohne die im Punkt 9) des Bescheides vom 20. Dezember 1982 vorgeschriebene Auflage einzuhalten, wonach eine Sicherheitsbeleuchtung (Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung) entsprechend der ÖVE-EN 2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26;GewO 1973 §79;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren war die Gesetzmäßigkeit der erst nach Genehmigung der Betriebsanlage erteilten Auflage am Maßstab des § 79 GewO 1973 nicht zu prüfen (Hinweis E 22.11.1988, 88/04/0109, E 14.11.1989, 88/04/0243). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 13. und 14. Bezirk vom 3. Februar 1989 wurden dem Beschwerdeführer in Ansehung der rechtskräftig genehmigten Betriebsanlage zur Ausübung des Gastgewerbes im Standort W, X-Gasse 20, gemäß § 79 GewO 1973 folgende zusätzliche Auflagen vorgeschrieben. "I) Nach 22.00 Uhr ist im Gastgarten die Bewirtung und der Aufenthalt von Gästen verboten. II) Auf das Ende der Betriebszeit von 22.00 Uhr ist im Gastga... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Beachte Besprechung in:
Ecolex 1992/4, 284; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0140 E 12. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der E... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Wien vom 20. Juli 1982 wurden der Beschwerdeführerin für die gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage in Wien (Groß-Garage und Reparaturwerk für die Ausübung des Kraftfahrzeugmechanikergewerbes, der gewerbsmäßigen Übernahme von Automobilien zur Garagierung und des Verkaufes von Betriebsstoffen an Kraftfahrer im Betrieb einer Tankstelle) gemäß § 79 GewO 1973 und § 27 Abs. 5 Arbeitnehmerschutzgesetz 1972 u.a. folgende Auflagen vorgeschrieben:... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0140 E 12. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der Erfüllung der Auflage verbundene Aufwand niemals außer Verhäl... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 30. Oktober 1990 in Ansehung der gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage (Holzwarenerzeugungsbetriebsanlage) der Beschwerdeführerin gemäß § 79 GewO 1973 eine Reihe von Auflagen vorgeschrieben. Zur Begründung: wurde unter Hinweis auf das durchgeführte Ermittlungsverfahren zusammenfassend ausgeführt, daß die vo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 89/04/0013 B 26. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Maßnahme gem § 360 Abs 2 GewO 1973 - Die Abwehr einer der behördlichen Annahme entsprechenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen ist unter das Tatbestandsmerkmal zwingender öffentlicher Interessen des § 30 Abs 2 VwGG zu... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 1. März 1991 in Ansehung der gewerbehördlich genehmigten gastgewerblichen Betriebsanlage (Gasthaus samt Gastgarten) des Beschwerdeführers gemäß § 79 GewO 1973 als Auflage vorgeschrieben: "In der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und nach 19.00 Uhr ist der Aufenthalt von Gästen im Gastgarten verboten... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;VwGG §30 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/07/05 AW 90/04/0056 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Vorschreibung einer Auflage gemäß § 79 GewO 1973 - Eine Gefährdung der Gesundheit von Nachbarn einer Betriebsanlage ist unter das nach § 30 Abs 2 VwGG relevante Tatbestandsmerkmal der z... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 11. Oktober 1988 wurde dem Beschwerdeführer die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Abstellplatzes für insgesamt 15 Fahrzeuge (Lkw mit Hänger, Baumaschinen) auf Gp. 1715, KG X, gemäß § 77 Abs. 1 GewO 1973 unter Bedachtnahme auf § 27 Abs. 2 Arbeitnehmerschutzgesetz unter Vorschreibung von folgenden Auflagen erteilt: "1.) Die Zu- und Abfahrten der Lkws und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen dürfen jew... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Mai 1990 wurden dem Beschwerdeführer für seine gewerbliche Betriebsanlage im Standort X, Y-Straße 9, gemäß § 79 GewO 1973 in Verbindung mit § 27 Abs. 5 Arbeitnehmerschutzgesetz 1973 folgende zusätzliche Auflagen vorgeschrieben: 1) Während der Durchführung von Reparaturarbeiten an Kfz haben die auf die Y-Straße weisenden Tore der Werkstätte geschlossen gehalten zu werden. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399;GewO 1973 §81 idF 1988/399;
Rechtssatz: Unter Genehmigungen iSd § 79 GewO 1973 sind sowohl Genehmigungen nach § 77 als auch solche nach § 81 GewO 1973 zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990040197.X02 Im RIS seit 27.11.1990 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §52;GewO 1973 §77 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0128 E 30. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Es gehört grundsätzlich zu den Aufgaben des gewerbetechnischen Sachverständigen, sich nicht nur über das Ausmaß, sondern auch über die Art der zu erwartenden Immissionen zu äußern und in diesem Zusammenhang darzul... mehr lesen...