RS Vwgh 1990/7/5 AW 90/04/0056

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Veröffentlicht am 05.07.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §79;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Vorschreibung einer Auflage gemäß § 79 GewO 1973 - Eine Gefährdung der Gesundheit von Nachbarn einer Betriebsanlage ist unter das nach § 30 Abs 2 VwGG relevante Tatbestandsmerkmal der zwingenden öffentlichen Interessen zu subsumieren, weshalb die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Bescheid, mit dem einer solchen Gefahr begegnet werden soll, vom Gesetz verwehrt ist (Hinweis B 11.1.1989, AW 88/04/0072).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990040056.A01

Im RIS seit

05.07.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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