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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §79;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Vorschreibung einer Auflage gemäß § 79 GewO 1973 - Eine Gefährdung der Gesundheit von Nachbarn einer Betriebsanlage ist unter das nach § 30 Abs 2 VwGG relevante Tatbestandsmerkmal der zwingenden öffentlichen Interessen zu subsumieren, weshalb die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Bescheid, mit dem einer solchen Gefahr begegnet werden soll, vom Gesetz verwehrt ist (Hinweis B 11.1.1989, AW 88/04/0072).
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990040056.A01Im RIS seit
05.07.1990