Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1129/80 E 8. Mai 1981 RS 4 Stammrechtssatz Ein Bestimmtes, dem Schutz vor Immissionen dienendes Verhalten des Nachbarn (zB Schließen der Fenster) wird grundsätzlich nicht normiert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1986040143.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs2;GewO 1973 §74 Abs2 Z1;GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Ist weder in der Betriebsbeschreibung noch durch Auflagenerteilung verbindlich festgelegt, dass Fahrten des Betriebsinhabers mit LKW in der Zeit zwischen 5.00 Uhr und 6.00 früh lediglich dreimal pro Woche erfolgen, ging jedoch der ärztliche Sachverständige in seinem Gutachten... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3793/80 E 18. Dezember 1981 VwSlg 10624 A/1981 RS 6 Stammrechtssatz Die Rechtsstellung, die den Nachbarn im Verfahren über das Ansuchen um Genehmigung der Betriebsanlage eingeräumt ist, kommt ihnen in gleicher Weise in einem von der Behörde von Amts wegen zum Schutze der Nachbarn gem § 79 GewO durchzuführenden Verfahren zu. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0123 E 27. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Das von der Behörde durchzuführenden Verfahren nach § 79 GewO 1973 setzt weder eine Antragstellung des Betriebsanlageninhabers noch auch der "Nachbarn" voraus und enthält auch keine tatbestandsmäßige Voraussetzung für einen negativen Feststellungsbescheid. Der Betriebsanlageninhaber w... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §52;GewO 1973 §74 Abs2 Z1;GewO 1973 §77 Abs1;GewO 1973 §79;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1982/03/12 81/04/0116 1 Stammrechtssatz Das Merkmal "Gefährdung der Gesundheit" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff. Ein entscheidender Ansatzpunkt für seine Auslegung ergibt sich aus der Unterscheidung z... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Das Beschwerdevorbringen, die mitbeteiligte Partei würde die ihr vorgeschriebenen Auflagen nicht einhalten, ist ohne rechtliche Relevanz, weil im Verfahren zur Vorschreibung von Auflagen nach § 79 GewO 1973 allein der durch eben diese Maßnahme herbeigeführte Schutz maßgebend ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2 Z1;GewO 1973 §77 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Allgemeine Beurteilungsrichtlinien (hier: ÖAL - Richtlinie Nr. 18) nehmen nicht Bedacht auf die konkrete Situation des Einzelfalles und haben nur jene Bedeutung, die ihnen durch Gesetz oder Verordnung beigemessen wird (Hinweis auf E vom 24.6.1986, 86/04/0033). Die Verordnung über die Bestimmung des äquivalenten Da... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Der § 79 GewO 1973 enthält die gesetzliche Ermächtigung der Behörde, für den Fall, dass das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage abgeschlossen ist, mit den in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen aber nicht das Auslangen gefunden werden kann, neue oder andere Auflagen vorzuschreiben um die im § 74 GewO 1973 umschriebene... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0019 E 19. November 1985 VwSlg 11947 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Anordnung einer Stilllegung des Betriebes kommt im Verfahren nach § 79 GewO 1973 nicht in Betracht, weil eine solche Maßnahme begrifflich nicht als "Auflage" im Sinne dieser Gesetzesstelle angesehen werden könnte. Steht als einzige wirksame Maßnahme zur Abwehr... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;GewO 1973 §81; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0056 E 22. Jänner 1982 RS 2 Stammrechtssatz In dem auf Grund des § 79 GewO 1973 durchzuführenden Verfahren hat die Behörde von Amts wegen zu prüfen, welche andere oder zusätzliche Auflagen zum Schutze der im § 74 Abs 2 leg cit umschriebenen Interesse vorzuschreiben sind. Sie kann hiebei Vorschläge, die dazu vom In... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79;VwRallg;
Rechtssatz: Der Ansicht mit der Berufung sei die Auflage (Verbot der Zufahrt und Abfahrt mit Kraftwagen von 20 Uhr bis 6 Uhr) lediglich hinsichtlich des Zeitraumes von 5 Uhr bis 6 Uhr angefochten worden, vermag sich der VwGH nicht anzuschließen, da es sich bei Vorschreib... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1129/80 E 8. Mai 1981 RS 4 Stammrechtssatz Ein Bestimmtes, dem Schutz vor Immissionen dienendes Verhalten des Nachbarn (zB Schließen der Fenster) wird grundsätzlich nicht normiert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986040191.X04 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Das von der Behörde durchzuführenden Verfahren nach § 79 GewO 1973 setzt weder eine Antragstellung des Betriebsanlageninhabers noch auch der "Nachbarn" voraus und enthält auch keine tatbestandsmäßige Voraussetzung für einen negativen Feststellungsbescheid. Der Betriebsanlageninhaber wird daher ein k... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §79; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3793/80 E 18. Dezember 1981 VwSlg 10624 A/1981 RS 4 Stammrechtssatz Der § 79 GewO 1973 enthält die gesetzliche Ermächtigung der Behörde für den Fall, dass das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage abgeschlossen ist, mit den in diesen Verfahren vorgeschriebenen Auflagen aber nicht das Auslangen gefunden wer... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77;GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Es gehört grundsätzlich zu den Aufgaben des gewerbetechnischen Sachverständigen, sich nicht nur über das Ausmaß, sondern auch über die Art der zu erwartenden Immissionen zu äußern und in diesem Zusammenhang darzulegen, ob und gegebenenfalls welche Eigenart einem Geräusch unabhängig von seiner Lautstärke anhaftet. Gerade weil die Eigenart ei... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;
Rechtssatz: Der Inhaber einer der Betriebsanlage benachbarten Wohnung bleibt in seiner Disposition in bezug auf die Benützung der dem regelmäßigen Aufenthalt von Personen dienenden Räumen grundsätzlich frei. Dies gilt in gleicher Weise für Personen, die erst nach der Genehmigung der Betriebsanlage Nachbarn im Sinne des § 75 Abs 2 oder Abs 3 GewO 1973 geworden sind u... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79;
Rechtssatz: § 79 GewO 1973 ermöglicht es der Behörde, in bestehende Rechte einzugreifen, wobei es nach dem Wortlaut dieser Gesetzesstelle nicht darauf ankommt, worauf es zurückzuführen ist, dass nach der Genehmigung der Betriebsanlage die im § 74 legcit umschriebenen Interessen nicht hinreichend geschützt sind, welche Umstände also eine Situation eintreten ließen, ... mehr lesen...