Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §360 Abs2 idF 1988/399;Rechtssatz
Während eines Verfahrens nach § 79 GewO 1973 findet - abgesehen etwa von den Fällen des § 360 Abs 2 GewO 1973 - die Durchführung eines "Parallelverfahrens" betreffend Maßnahmen bis zur Erlassung eines rechtskräftigen Bescheides in diesem im Gesetz keine Deckung; es kann daher in Hinsicht darauf der belangten Behörde weder eine rechtswidrige Gesetzesanwendung noch auch ein Verfahrensmangel angelastet werden, wenn sie Vorgänge bzw Ergebnisse in dem in der Beschwerde bezeichneten "Parallelverfahren" im vorliegenden Verfahren nicht berücksichtigte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040256.X02Im RIS seit
19.06.1990