RS Vwgh 1989/10/2 88/04/0215

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2;
GewO 1973 §79;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1129/80 E 8. Mai 1981 RS 4

Stammrechtssatz

Ein Bestimmtes, dem Schutz vor Immissionen dienendes Verhalten des Nachbarn (zB Schließen der Fenster) wird grundsätzlich nicht normiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040215.X02

Im RIS seit

17.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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