Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der "V-Gesellschaft mbH" die Betriebsanlage in W, in welcher das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Kaffeehauses ausgeübt werden soll, unter Vorschreibung einer Reihe von Auflagen gewerbebehördlich genehmigt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde auch die im Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides enthaltene Betriebsbeschreibung rezipiert, jedoch mit der Maßgabe, dass im vierten Satz der Betriebsbeschreibung die Wor... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/27 94/04/0096 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz In Ansehung von Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiligen Einwirkungen - abgesehen vom Inhaber der Anlage oder seinen Erfüllungsgehilfen - hinsichtlich Personen, die die Anlage der Art des Betriebes gemäß in Anspruch nehmen, ist auf der... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1994 §353;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §74 Abs3;GewO 1994 §77; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/10 91/04/0105 2 Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 74 Abs 2 und Abs 3, § 77 und § 353 GewO 1973 sind ohne Unterschied, ob eine Betriebsanlage noch nicht errichtet oder ob eine solche bereits genehmigungslos errichtet worden war, nur auf den Gen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1994 §353;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §74 Abs3;GewO 1994 §75 Abs2;GewO 1994 §77; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/10 91/04/0105 1 Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 74 Abs 2 und Abs 3, § 75 Abs 2 und § 77 GewO 1973, in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1988, sind tatbestandsmäßig auf die "Betriebsanlage", und zwar entsprechend dem nor... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Filialgeschäftsführer der M. AG in einem näher bezeichneten Standort. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 4. Juni 1997 wurde der M. AG für diese Filiale gemäß § 79 GewO 1994 folgende zusätzliche Auflage vorgeschrieben: "In der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr dürfen keine Warenzulieferungen zur Betriebsanlage durch den Betriebsinhaber selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen vorgenommen werden." Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §1313a;GewO 1994 §74 Abs3;
Rechtssatz: Mit Erfüllungsgehilfen iSd § 74 Abs 3 GewO 1994 sind Personen gemeint, die bei Errichtung und/oder beim Betrieb der Betriebsanlage mit dem Willen des Inhabers der Anlage tätig werden (aber nicht Personen iSd § 1313a ABGB). Dazu zählen auch Lieferanten. European Case ... mehr lesen...
Zum Gang des Verwaltungsverfahrens bis zur Aufhebung des Bescheides des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 13. Mai 1987 durch das hg. Erkenntnis vom 25. November 1997, Zl. 97/04/0117, wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in diesem Erkenntnis verwiesen. Mit dem als Ersatzbescheid für den zuletzt genannten Bescheid ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 29. September 1998 wurde der mitbeteiligten Par... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 26. Mai 1998, Zl. 98/04/0012, aufgehobenen Bescheid vom 1. Dezember 1997 ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. November 1998 wurde der Beschwerdeführerin gemäß "§§ 74, 77 GewO 1973 und § 77 Abs. 2 ANSchG" die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Nahversorgungsmarktes an einem näher bezeichneten Standort unter Vorschreibung zahlreicher Auflagen erteilt.... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1;GewO 1973 §74 Abs3;GewO 1973 §75;GewO 1994 §74 Abs1;GewO 1994 §74 Abs3;GewO 1994 §77 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/07/07 91/04/0338 3 Stammrechtssatz Dadurch, daß das wesentlich zum Betriebsgeschehen in einer Betriebsanlage gehörende Zufahren zu dieser und das betreffende Wegfahren von dieser - nicht jedoch das bloße Vorbeifahren auf einer S... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §353;GewO 1973 §74 Abs2;GewO 1973 §74 Abs3;GewO 1973 §77;GewO 1994 §353;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §74 Abs3;GewO 1994 §77; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/10 91/04/0105 2 Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 74 Abs 2 und Abs 3, § 77 und § 353 GewO 1973 sind ohne Unterschied, ob eine Betriebsanlage noch nicht errichtet oder ob eine solche bereits geneh... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 4. November 1997 wurden der mitbeteiligten Partei für die näher bezeichnete, gemäß § 153 a GewO 1994 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 63/1997 genehmigte, gastgewerbliche Betriebsanlage in der Betriebsart "Kaffeehaus" gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 zusätzliche Auflagen vorgeschrieben. Auflagenpunkt 15 dieses Bescheides lautet: "Die Schallschutzwand ist, beginnend an der östlichen Grundgrenze bis zur Verschneidung der Verl... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs3;GewO 1994 §79 Abs1;StVO 1960 §1 Abs1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob die vom Parkplatz herrührenden, insbesondere durch das Zu- und Abfahren der Kunden verursachten und auf die Liegenschaft des Nachbarn einwirkenden Lärmemissionen der in Rede stehenden Betriebsanlage zuzurechnen sind, ist allein entscheidend, daß dieser... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 14. August 1995 wurden der mitbeteiligten Partei gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 i.V.m. § 93 Abs. 2 des Arbeitnehmerinnenschutzgesetzes für ihre Gastgewerbebetriebsanlage folgende zusätzliche bzw. geänderte Auflagen vorgeschrieben: "1. Der Lüftungsanlagenteil, der sich acht Meter nördlich des Meßpunktes A befindet - Wohnhaus des Beschwerdeführers - ist, wenn er aufgrund des geplanten Neubaues überhaupt bestehen bleibt, mit einem ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §74 Abs3;GewO 1994 §79 Abs1;
Rechtssatz: Das Verhalten von Kunden und von anderen betriebsfremden Personen außerhalb einer gewerblichen Betriebsanlage ist dieser nicht mehr zuzurechnen und daher bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Betriebsanlage und damit auch der Erforderlichkeit von anderen oder zusätzlichen Auflagen iSd § 79 Abs 1 Gew... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 11. März 1998 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß den §§ 74, 77, 81 und 356 GewO 1994 die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf einem näher bezeichneten Standort unter Vorschreibung zahlreicher Auflagen erteilt. Die Auflage Nr. 27. hat folgenden Wortlaut: "Die Aufschließung des Lebensmittelmarktes hat über eine Zufahrt zur B 5, X-stra... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2 Z2;GewO 1994 §74 Abs3;GewO 1994 §77 Abs1;StVO 1960 §1 Abs1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob die von einer Aufschließungsstraße herrührenden, insbesondere durch das Zufahren der Kunden verursachten und auf die Liegenschaft des Nachbarn einwirkenden Lärmimmissionen der Betriebsanlage zuzurechnen sind, ist entscheidend, ob ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/27 94/04/0096 1
(hier: Zufahren von Kundenfahrzeugen zur Betriebsanlage) Stammrechtssatz In Ansehung von Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiligen Einwirkungen - abgesehen vom Inhaber der Anlage oder seinen Erfüllungsgehilfen - hinsichtlich Personen, die die A... mehr lesen...
Zu den Verfahrensvorgängen bis zur Aufhebung des in diesem Verwaltungsverfahren ergangenen Bescheides des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. Juli 1995 durch das hg. Erkenntnis vom 3. September 1996, Zl. 95/04/0189, wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in diesem Erkenntnis verwiesen. Die Aufhebung des genannten Bescheides durch den Verwaltungsgerichtshof erfolgte deshalb, weil es die belangte Behörde im Zusammenhang mit der Beurteilung der von der in Rede ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399 impl;GewO 1994 §353;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §74 Abs3;GewO 1994 §77; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/10 91/04/0105 2 Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 74 Abs 2 und Abs 3, § 77 und § 353 GewO 1973 sind ohne Unterschied, ob eine Betriebsanlage noch nicht errichtet oder ob eine solche bereits genehmigungslos errichtet worden wa... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/30 95/04/0139 5 Stammrechtssatz Ein außerhalb der Betriebsanlage sich ereignendes Verkehrsgeschehen - selbst wenn es durch Kunden der Betriebsanlage bewirkt würde - löst keine Genehmigungspflicht aus (Hinweis E 6.2.1990, 89/04/0089, 0090). European Cas... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juli 1993, Zl. 91/04/0338, verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren erging der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. Oktober 1993, mit dem der angefochtene Bescheid und der diesem zugrunde liegende Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 14. Dezember 1989 in der Weise abgeändert wurde, daß die zusätzlich vorgeschriebene Auflage wie folgt lautet: "Die Betriebsanlage... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs1 impl;GewO 1973 §74 Abs3 impl;GewO 1973 §75 impl;GewO 1994 §74 Abs1;GewO 1994 §74 Abs3;GewO 1994 §75;GewO 1994 §77 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/07/07 91/04/0338 3 Stammrechtssatz Dadurch, daß das wesentlich zum Betriebsgeschehen in einer Betriebsanlage gehörende Zufahren zu dieser und das betreffende Wegfahren von dieser - nicht jedoch das b... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. Dezember 1994 wurden die Berufungen der Beschwerdeführer "aus den zutreffenden Gründen des Bescheides des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 5. Oktober 1994" als unbegründet abgewiesen und damit (unter Bedachtnahme auf die demnach übernommenen Spruchteile der in erster bzw. zweiter Instanz ergangenen Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 22. April 1994 bzw. d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/27 94/04/0096 1 Stammrechtssatz In Ansehung von Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiligen Einwirkungen - abgesehen vom Inhaber der Anlage oder seinen Erfüllungsgehilfen - hinsichtlich Personen, die die Anlage der Art des Betriebes gemäß in Anspruch nehmen, ist auf deren Bewirkung IN DER BET... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 4. Mai 1994 wurde der mitbeteiligten Partei "gemäß §§ 74 ff, 333 und 356 Abs. 1 GewO 1973 die idgF. in Verbindung mit § 27 Abs. 2 des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972 idgF.", unter einer Reihe von Auflagen "die Betriebsanlagengenehmigung zur Ausübung des Gastgewerbes "Bar" mit früherer Aufsperrstunde 06.00 Uhr - Gesamtbetriebszeit 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr - im Standort K, nach Maßgabe der fo... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs3;GewO 1994 §74 Abs3;
Rechtssatz: In Ansehung von Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiligen Einwirkungen - abgesehen vom Inhaber der Anlage oder seinen Erfüllungsgehilfen - hinsichtlich Personen, die die Anlage der Art des Betriebes gemäß in Anspruch nehmen, ist auf deren Bewirkung IN DER BETRIEBSANLAGE abzustellen (Hinweis B 27.11.1990, 90... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 7. April 1995, VwSen-221193/17/Kl/Rd wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 2. Jänner 1995, betreffend Übertretung der GewO 1994 hinsichtlich der Schuld mit der Maßgabe keine Folge gegeben, daß die Übertretungsnorm i. S.d. § 44a Z. 2 VStG um die Zitierung "i.V.m. mit § 142 Abs. 1 Z... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §74 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/04/0140
Rechtssatz: Ein außerhalb der Betriebsanlage sich ereignendes Verkehrsgeschehen - selbst wenn es durch Kunden der Betriebsanlage bewirkt würde - löst keine Genehmigungspflicht aus (Hinweis E 6.2.1990, 89/04/0089, 0090). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 7. Juni 1989 wurde der S GesmbH im Standort Wien, F-Gasse 1, zum Betrieb des Gastgewerbes in der Betriebsart eines Cafe-Restaurants nach Maßgabe der Pläne und Betriebsbeschreibungen die Genehmigung der Errichtung einer Betriebsanlage erteilt und gemäß § 78 Abs.2 GewO 1973 angeordnet, daß die Betriebsanlage erst auf Grund einer Betriebsbewilligung in Betrieb genommen werden darf. Gleichzeitig wurde für den Z... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs3;
Rechtssatz: § 74 Abs 3 GewO 1973 stellt für die Genehmigungspflicht auf eine "der Art des Betriebes" gemäße Inanspruchnahme ab. Hierunter kann ein rechtswidriges Verhalten von Gästen der Betriebsanlage nicht subsumiert werden (Hinweis E 10.6.1992, 92/04/0011). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993040009.X02 ... mehr lesen...