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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §74 Abs3;Rechtssatz
§ 74 Abs 3 GewO 1973 stellt für die Genehmigungspflicht auf eine "der Art des Betriebes" gemäße Inanspruchnahme ab. Hierunter kann ein rechtswidriges Verhalten von Gästen der Betriebsanlage nicht subsumiert werden (Hinweis E 10.6.1992, 92/04/0011).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040009.X02Im RIS seit
20.11.2000