RS Vwgh 1994/11/22 93/04/0009

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Veröffentlicht am 22.11.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs3;

Rechtssatz

§ 74 Abs 3 GewO 1973 stellt für die Genehmigungspflicht auf eine "der Art des Betriebes" gemäße Inanspruchnahme ab. Hierunter kann ein rechtswidriges Verhalten von Gästen der Betriebsanlage nicht subsumiert werden (Hinweis E 10.6.1992, 92/04/0011).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040009.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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