Entscheidungen zu § 74 Abs. 3 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-93 von 93

RS Vwgh 1988/9/13 86/04/0136

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs3;
Rechtssatz: Allein auf Grund der Tatsache, dass Betriebszeiten zwischen 17 Uhr abends bis 4 Uhr früh beantragt waren und sich der gegenständliche Gastgewerbebetrieb unbestritten im eng verbauten städtischen Bereich befindet sowie auf Grund der Lebenserfahrung, dass von Besuchern eines Nachtcafes zumindest zum Teil auch entsprechendes Lärmen im engeren örtlichen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.1988

TE Vwgh Erkenntnis 1984/4/10 83/04/0295

Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den nn Bezirk, vom 23. September 1981 wurde der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens "gem. § 74 GewO 1973" die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung der Betriebsanlage zur Ausübung des "Gastgewerbes in der Betriebsart eines Restaurants (Heurigenrestaurant)" im Standort Wien nn, L-straße 20 - 22, nach Maßgabe des bezüglichen Planes und der Betriebsbeschreibung unter Vorschreibun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.04.1984

TE Vwgh Erkenntnis 1978/2/15 1209/77

Die Beschwerdeführerin betreibt im Standort Klagenfurt, Xstraße 21, das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Espressos. Auf Grund von Beschwerden, die Nachbarn wegen Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Espressos der Beschwerdeführerin erhoben, führte der Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt Erhebungen (Lärmmessungen) durch und beschränkte sodann mit Bescheid vom 14. Jänner 1976 die "Sperrstunde des Gaststättenbetriebes" der Beschwerdeführerin gemäß § 198 Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1978

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