RS Vwgh 1999/7/9 97/04/0002

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Veröffentlicht am 09.07.1999
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2;
GewO 1994 §353;
GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §74 Abs3;
GewO 1994 §75 Abs2;
GewO 1994 §77;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/10 91/04/0105 1

Stammrechtssatz

Die Bestimmungen des § 74 Abs 2 und Abs 3, § 75 Abs 2 und § 77 GewO 1973, in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1988, sind tatbestandsmäßig auf die "Betriebsanlage", und zwar entsprechend dem normativen Zusammenhang mit den Bestimmungen der §§ 353 ff, auf das den jeweiligen Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens bildende Projekt einer Betriebsanlage, abgestellt (Hinweis E 6.2.1990, 89/04/0089, 0090).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997040002.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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