RS Vwgh 1999/4/14 98/04/0243

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Veröffentlicht am 14.04.1999
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §353;
GewO 1973 §74 Abs2;
GewO 1973 §74 Abs3;
GewO 1973 §77;
GewO 1994 §353;
GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §74 Abs3;
GewO 1994 §77;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/10 91/04/0105 2

Stammrechtssatz

Die Bestimmungen des § 74 Abs 2 und Abs 3, § 77 und § 353 GewO 1973 sind ohne Unterschied, ob eine Betriebsanlage noch nicht errichtet oder ob eine solche bereits genehmigungslos errichtet worden war, nur auf den Genehmigungsantrag des Konsenswerbers abgestellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998040243.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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