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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/10 91/04/0105 2Stammrechtssatz
Die Bestimmungen des § 74 Abs 2 und Abs 3, § 77 und § 353 GewO 1973 sind ohne Unterschied, ob eine Betriebsanlage noch nicht errichtet oder ob eine solche bereits genehmigungslos errichtet worden war, nur auf den Genehmigungsantrag des Konsenswerbers abgestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997040122.X04Im RIS seit
20.11.2000