RS Vwgh 1997/11/25 97/04/0122

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Veröffentlicht am 25.11.1997
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399 impl;
GewO 1994 §353;
GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §74 Abs3;
GewO 1994 §77;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/10 91/04/0105 2

Stammrechtssatz

Die Bestimmungen des § 74 Abs 2 und Abs 3, § 77 und § 353 GewO 1973 sind ohne Unterschied, ob eine Betriebsanlage noch nicht errichtet oder ob eine solche bereits genehmigungslos errichtet worden war, nur auf den Genehmigungsantrag des Konsenswerbers abgestellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997040122.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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