Einen Marktplatz BEZIEHEN kann iSd
§ 30 Z 1 Villacher Marktordnung nur bedeuten, sich in der Absicht, eine Markttätigkeit zu entfalten, auf dieser Fläche niederzulassen; BENÜTZEN kann nur heißen, auf dieser Fläche die Markttätigkeit auszuüben. Das Abstellen eines Pkw (bzw das Abgestelltlassen) ist kein Benützen bzw Beziehen iSd § 30 Z1 Villacher Marktordnung.