Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 17.01.2008, Zl 2.1 A-791/56, wurde die H. GmbH mit dem Sitz in K. in Tirol gemäß § 360 Abs 1 zweiter Satz GewO 1994 verpflichtet, das Lager auf dem Gst XY, GB K. (Lagerung von Kraftfahrzeugen, Containern, Alteisen, usw), bis 10.02.2008 restlos zu räumen. Gegen diesen Bescheid hat die Haller G. fristgerecht Berufung erhoben und ausgeführt wie folgt: ?Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 17.01.2008 zu 2.1 A-791/56 wurde d... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 14.02.2007 machte die Einschreiterin darauf aufmerksam, dass sie Eigentümerin des Gst. 875/4 in EZ 2107, GB 87007 Schwaz, sei und festgestellt habe, dass die Neue Heimat Tirol Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft auf dem direkt an ihrem Grundstück angrenzenden Grundstück 866/2, GB 87007 Schwaz, mit Bauarbeiten für ein betriebsanlagengenehmigungspflichtiges Vorhaben begonnen habe, ohne dass eine diesbezügliche Betriebsanlagengenehmigung vorliege. Wie aus dem... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erstbehörde vertritt zutreffenderweise die Auffassung, dass der Nachbar keinen Anspruch auf Setzung eines behördlichen Verwaltungsaktes bestimmten Inhaltes in Verfahren nach § 360 GewO 1994 hat. Normadressat für Maßnahmen nach § 360 Abs 1 bis 4 GewO 1994 ist der eine gewerbliche Tätigkeit Ausübende oder der eine Betriebsanlage Betreibende oder im Fall der Auflassung einer Betriebsanlage der Anlageninhaber. Auch die Auffassung, dass derzeit keine Befürchtung offenkundig ist,... mehr lesen...
Die Berufungswerberin betreibt das Gastgewerbe mit der Betriebsart Hotel im Standort M., E. a. A., aufgrund des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 26.02.1996, Zl 7574/2g-96. Zur Überprüfung ausstehender Auflagen wurde nach § 338 GewO 1994 am 25.04.2006 ein Augenschein anberaumt. Dabei ging es vorallem um folgende brandschutztechnische Auflagen: ?A) Brandschutztechnische Auflagen: 1. Die automatische Brandmeldeanlage ist gemäß TRVB 123 auf das gesamte Gebäude (Neubau) auszud... mehr lesen...
Die gegenständliche Betriebsanlage wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 11.9.1996, Zl VI-7156-III/RR/1993, unter Vorschreibung diverser Auflagen, gewerbebehördlich genehmigt. Der Betriebsbeschreibung dieser Genehmigung ist zu entnehmen, dass Bestandteil dieser Betriebsanlage ua eine Musikanlage der Marke Sony mit 2 Lautsprechern á 60 Watt mit eingebautem Limiter (auf 70 dB eingestellt) ist. Zu Zwecken des Lärmschutzes wurden folgenden Auflagen vorges... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 21.4.2006, Zahl 30302/152-1556/67-2006 hat die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung gegen Herrn Johann Z. und Frau Franziska Z. als Betreiber des Hotels ?B.? zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes gemäß § 360 Abs 1 zweiter Satz und Abs 4 GewO 1994 die Schließung der Betriebsanlage des Hotels B. im Standort 5340 Strobl, Weissenbach 162 verfügt. Die wesentliche Bescheidbegründung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung lautet: ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach §360 Abs1 2.Satz GewO sind nur die jeweils notwendigen Maßnahmen zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes zu verfügen, was im Einzelfall zu prüfen ist. Diese dürfen lediglich der contrarius actus zu jenen Zuwiderhandlungen sein, hinsichtlich der der Verdacht einer Verwaltungsübertretung besteht. Unzulässig ist es bei bloßen Verdacht einer (Auflagen-)Übertretung gem. § 367 Z 25 GewO die Schließung der Betriebsanlage zu verfügen (s. Grabler/Stolzlechn... mehr lesen...
Rechtssatz: Da es sich bei der Schließung einer genehmigten Betriebsanlage um einen für den Inhaber besonders schwerwiegenden Eingriff handelt, ist vor Erlassung dieser Maßnahme eine besonders sorgfältige Prüfung durch die Behörde auf Vorliegen der Voraussetzungen geboten, wobei dazu die Heranziehung entsprechender Sachverständiger unabdingbar erscheint. Der Verweis auf eine annähernd zwei Jahre zurückliegende Überprüfung wird dem keinesfalls gerecht, zumal zwischenzeitliche Änderungen der... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 21.02.2006, Zl III-6028/2005/RR/P, wurde in Bezug auf das vom Verein ?A. Freizeit Kultur und Sport Verein? geführte Vereinslokal im Anwesen, 6020 Innsbruck, gemäß § 360 Abs 1 GewO 1994 ?zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes die Schließung des gegenständlichen gastgewerblichen Vereinslokals im Anwesen in Innsbruck durch Austausch und Versperren der Schlösser an den Zugängen verfügt?... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 21.11.2005, Zahl 3.1-1498/U-8, wurde die Holzindustrie P. GmbH und Co KG mit dem Sitz in I. gemäß § 360 Abs 1 2. Satz GewO 1994 verpflichtet, die im Standort K., XY, auf Gst XY KG L. in der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 15.09.2004, Zahl 3.1-1448/Q, genehmigten Lagerhalle errichtete und in Betrieb genommene Hobelanlage, bestehend im Wesentlichen aus: Aufgabe ? Einzug Hobelmaschine, Ausschluss und Sortierlinie, Einzu... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid hat der Bürgermeister der Stadt Graz verfügt, dass die Betriebsanlage am Standort G, GSt. Nr. der KG G von der Fa. Ö unverzüglich geschlossen wird und die Zufahrt zum N unverzüglich mittels Kette, Zaun oder Tor verschlossen wird. Begründend wurde ausgeführt, dass mit Bescheid vom 18.08.2004 am Standort G, GSt. Nr. der KG G die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb eines Zwischenlagers von Ziegel- und Betonaufbruch unter Vorschreibung dive... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine Betriebsanlage (Zwischenlager etc) nach § 360 Abs 1 GewO zur Gänze geschlossen, umfasst die Schließung jede gewerbliche Tätigkeit, egal über welche Zu- oder Abfahrt die Tätigkeit erfolgt. Daher stellte die zusätzliche Verfügung, "die Zufahrt vom N.Weg unverzüglich mittels Kette, Zaun oder Tor zu verschließen", eine unnötige überschießende Maßnahme dar. Der Schließungsbescheid war somit in dem Punkt aufzuheben. Schlagworte Betriebsschließung Verfügung Verhältnismä... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Rahmen einer Überprüfung der gegenständlichen Betriebsanlage des Berufungswerbers am 27.02.2003 wurde einerseits festgestellt, dass vom Anlageninhaber mehrere Auflagen eines Genehmigungsbescheides aus dem Jahre 1997 nicht eingehalten werden; in diesem Zusammenhang wird zur Erfüllung des Auflagepunktes 31 festgestellt: "Durch Einbau eines Kratzförderers wurde der Einbau des Zyklons hinfällig." Der Berufungswerber wurde aufgefordert, den vorliegenden Antrag auf die Erweiterung... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 09.11.2004, Zl 2.1 A-6/02-35, wurde gemäß §§ 79 Abs 3 und 360 Abs 1 in Verbindung mit 367 Z 25 Gewerbeordnung 1994 hinsichtlich des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 11.07.1990, Zl 209-231/3, genehmigten Bäckereibetriebes des F. K. jun. im Standort L., XY-Straße, zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes die Stilllegung folgender Maschinen bzw Tätigkeiten in der Backstube verfügt: Semmelanlage, Spiralk... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Erstbehörde in Spruchabschnitt I. das Ansuchen des Berufungswerbers vom 26.02.2004 betreffend die Errichtung einer Betriebstankstelle auf Gp XY, KG S., auf dem dort befindlichen, befestigten Vorplatz gemäß § 13 Abs 3 AVG zurück. Im Spruchabschnitt II. wurde dem Berufungswerber nach § 360 Abs 1 und 4 GewO 1994 folgende Maßnahme vorgeschrieben: ?Die auf dem Grundstück Gp XY, KG S., bereits errichtete Betriebstankstelle, bestehend aus einem doppelwand... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid wurde dem jeweiligen Betreiber der im Gegenstand genannten Betriebsanlage mit Verfahrensanordnung nach § 360 der Gewerbeordnung idgF die Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes binnen fünf Monaten, gerechnet ab dem 14. August 2003 aufgetragen. In der Folge werden im Bescheidspruch die Auflagen umschrieben, die bis zum Ende der Frist umzusetzen sind. Dagegen erhob der derzeitige Betreiber der Betriebsanlage, Herr S L, die Berufung und beantragt... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verfahrensanordnung nach § 360 Abs 1 erster Satz GewO, mit der der Gewerbeausübende bzw der Anlageninhaber zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes aufgefordert wird, ist auch dann kein Bescheid, wenn die Verfahrensanordnung als Bescheid bezeichnet wird und eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung enthält. So wurden im "Bescheidspruch" mit Verfahrensanordnung nur die Auflagen eines anderen Bescheides umschrieben, die der jeweilige Betreiber der Betriebsa... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Schließung einer genehmigten Betriebstankstelle, bei welcher nur die Betankung betriebseigener Kraftfahrzeuge an dieser Tankstelle erfolgen darf, ist dann gerechtfertigt, wenn der Anlageninhaber nach Aufforderung der Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes nicht nachkommt, wobei der Verdacht des Vorliegens einer Übertretung gemäß § 366 Abs. 1 Z 1, 2 oder 3 Gewerbeordnung, unabhängig von der Einleitung eines Strafverfahrens, des Gewerbeausübenden bzw. des ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Abschätzung, ob eine Belästigung der Nachbarschaft durch den Betriebslärm auf dem Abstellplatz samt Zufahrt möglich ist, hat der gewerbetechnische Amtssachverständige hinsichtlich des Grundgeräuschpegels auf Tabellenwerte der ÖAL-Richtlinie Nr 3 und hinsichtlich des Schallleistungspegels der Maschinen bzw Fahrzeuge auf Werte aus einer von ihm geführten Lärmdatenbank zurückgegriffen. Für die Beurteilung der bloßen Möglichkeit einer Lärmbelästigung der Nachbarn M. war die... mehr lesen...
Rechtssatz: Erlässt der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt gegen den Berufungswerber als Geschäftsführer einer GmbH die Aufforderung iSd § 360 Abs 1 iVm § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 idgF, wonach innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt dieses Schreibens ein der Rechtsordnung entsprechender Zustand, das ist die Einstellung jeglicher unbefugter Tätigkeit betreffend die Ausübung des Gastgewerbe in der Betriebsart Restaurant im Standort A, herzustellen ist, so handelt es sich dabei um eine "... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch den gleichzeitigen Betrieb einer Kfz-Werkstätte ohne gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung einerseits und das Nichtbefolgen eines diesbezüglichen Einstellungsbescheides gemäß §360 Abs1 GewO andererseits wird dasselbe Rechtsgut verletzt. Gleichzeitig wird durch die Begehung des einen Deliktes zwangsläufig auch das andere Delikt begangen. Es liegt daher seit Erlassung des Einstellungsbescheides hinsichtlich der Übertretung nach §366 Abs1 Z2 GewO Konsumtion vor, da e... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 29. März 1999 wird nachfolgendes vorgebracht: a) Sachverhalt: Mit Antrag vom 09.07.1996 hat die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde den Antrag gestellt, auf ihrem Grundstück Nr. der KG H die Zwischenlagerung von sortiertem Bauschutt vornehmen und dürfen und je nach Anfall von Bauschutt, Materialien mit einer mobilen Aufbereitungsanlage ca. 2 Mal jährlich den auf diesem Grundstück angesammelten, sortierten Bauschutt für eine Wiederverwendung aufzubereiten... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine bloße Anordnung (ein Befehl) allein kann die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt darstellen, wenn der Adressat einer solchen Anordnung bei Nichtbefolgung mit deren zwangsweiser Realisierung zu rechnen hat (VwGH 17.1.1995, 93/07/0126; in diesem Erkenntnis wird vom Verwaltungsgerichtshof weiter darauf hingewiesen, dass der Verpflichtete nach § 31 Abs 3 Wasserrechtsgesetz mit einer solchen zwangsweisen Realisierung rechnen muss). Bei einer... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus welchen Gründen die belangte Behörde vorliegend von zwei selbständigen, unabhängig voneinander der Genehmigungspflicht unterliegenden Betriebsanlagen ausgegangen ist, kann aus der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses nicht nachvollzogen werden. Zu beiden Fakten geht die belangte Behörde, vom Berufungswerber nicht in Abrede gestellt, allein von der Ausübung des Handelsgewerbes aus; also dienten beide in Rede stehenden Einrichtungen (Werkstätte und Abstellplatz) de... mehr lesen...