1 Den insoweit unstrittigen Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich (Verwaltungsgericht) zufolge, ist der Revisionswerber Eigentümer eines näher genannten Grundstücks in der Marktgemeinde G. Dieses Grundstück schließt nicht direkt an das Betriebsgrundstück der mitbeteiligten Partei an, sondern ist von diesem durch die Westbahnstrecke und eine dem Grundstück vorgelagerte Reihe von bebauten Grundstücken getrennt. Behördliches Verfahren 2 Mit Schriftsa... mehr lesen...
1 Den insoweit unstrittigen Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich (Verwaltungsgericht) zufolge, ist der Revisionswerber Eigentümer eines näher genannten Grundstücks in der Marktgemeinde G. Dieses Grundstück schließt nicht direkt an das Betriebsgrundstück der mitbeteiligten Partei an, sondern ist von diesem durch die Westbahnstrecke und eine dem Grundstück vorgelagerte Reihe von bebauten Grundstücken getrennt. Behördliches Verfahren 2 Mit Schriftsa... mehr lesen...
1 Den insoweit unstrittigen Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich (Verwaltungsgericht) zufolge, ist der Revisionswerber Eigentümer eines näher genannten Grundstücks in der Marktgemeinde G. Dieses Grundstück schließt nicht direkt an das Betriebsgrundstück der mitbeteiligten Partei an, sondern ist von diesem durch die Westbahnstrecke und eine dem Grundstück vorgelagerte Reihe von bebauten Grundstücken getrennt. Behördliches Verfahren 2 Mit Schriftsa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §41 Abs1AVG §42 Abs1GewO 1994 §356 Abs1 idF 2012/I/0085
Rechtssatz: § 42 Abs. 1 AVG verlangt für den Eintritt der Präklusion zwingend eine "doppelte" Kundmachung der mündlichen Verhandlung. In einem Verfahren über die Genehmigung einer beantragten Betriebsanlage verliert demnach ein Nachbar, der nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung währ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §42 Abs1GewO 1994 §356 Abs1 idF 2012/I/0085
Rechtssatz: Vorgaben für die von der Materiengesetzgebung vorzusehende "besondere Form" der Kundmachung als Voraussetzung für den Eintritt der Präklusionsfolgen enthält § 42 AVG nicht. Vielmehr ist es nach den Materialien (AB 1167 BlgNR 20. GP, S 31) "grundsätzlich Sache der Materiengesetzgebung, die der jew... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §42 Abs1GewO 1994 §356 Abs1 idF 2012/I/0085
Rechtssatz: Zwecks Aufrechterhaltung der Parteistellung (§ 42 AVG), bedarf es grundsätzlich der Kundmachung auf jede Weise der in § 356 Abs. 1 Z 2 bis 4 GewO 1994 vorgesehenen besonderen Form (vgl. Jahnel, Internetkundmachung: die neuen Bestimmungen in AVG und GewO, bbl 2013, 190; Grabler/Stolzlechner/Wendl,... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §356 Abs1 Z4 idF 2012/I/0085
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es darauf an, dass ein in der Nachbarschaft der Betriebsanlage situiertes Haus der Betriebsanlage "unmittelbar" benachbart ist, sich also in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Betriebsanlage befindet. In diesem Sinne wurde auch die bereits in der Vorgängerbestimmung des der... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §356 Abs1 idF 2012/I/0085GewO 1994 §356 Abs1 Z3 idF 2012/I/0085GewO 1994 §356 Abs1 Z4 idF 2012/I/0085
Rechtssatz: Weder der "Anschlag auf dem Betriebsgrundstück" noch der "Anschlag in den der Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern" dient der Verständigung der Nachbarn von weiter entfernten Häusern, zumal gemäß § 356 Abs. 1 letzter Satz GewO 1994 statt durch Ansc... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §356 Abs1 idF 2012/I/0085GewO 1994 §356 Abs1 Z3 idF 2012/I/0085GewO 1994 §356 Abs1 Z4 idF 2012/I/0085
Rechtssatz: Weder der "Anschlag auf dem Betriebsgrundstück" noch der "Anschlag in den der Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern" dient der Verständigung der Nachbarn von weiter entfernten Häusern, zumal gemäß § 356 Abs. 1 letzter Satz GewO 1994 statt durch Ansc... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §356 Abs1 idF 2012/I/0085GewO 1994 §356 Abs1 Z3 idF 2012/I/0085GewO 1994 §356 Abs1 Z4 idF 2012/I/0085
Rechtssatz: Weder der "Anschlag auf dem Betriebsgrundstück" noch der "Anschlag in den der Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern" dient der Verständigung der Nachbarn von weiter entfernten Häusern, zumal gemäß § 356 Abs. 1 letzter Satz GewO 1994 statt durch Ansc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §42 Abs1GewO 1994 §356 Abs1 Z4 idF 2012/I/0085
Rechtssatz: Mängel der Kundmachung wirken sich nur gegenüber jenen Personen aus, die von ihnen auch tatsächlich betroffen sind. Personen, auf die sich der Kundmachungsmangel nicht auswirkt, werden daher trotz des Mangels von der Präklusionswirkung des § 42 Abs. 1 AVG erfasst (vgl. VwGH 23.4.1991, 90/04/03... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei beantragte am 14. August 2003 bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz (BH) die gewerbebehördliche Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Gastgewerbeanlage (Restaurant) im Standort S. Über diesen Antrag wurde mit Kundmachung der BH vom 18. August 2003 unter Hinweis auf die "§§ 40-44 AVG" sowie §§ 74 ff und 356 GewO 1994 eine mündliche Verhandlung für 10. September 2003 anberaumt. In der Kundmachung heißt es weiter: "Es steht den Beteiligten (... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des UVS im Land Niederösterreich vom 21. Juli 2004 wurden die Berufungen der beschwerdeführenden Parteien gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems (BH) vom 17. Dezember 2003, betreffend Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage der mitbeteiligten Partei zurückgewiesen. Dies im Wesentlichen mit der Begründung: , die BH habe auf Grund des Genehmigungsantrages der mitbeteiligten Partei eine mündliche Verhandlung f... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigungen zufolge wurden mit Bescheid des UVS im Land Niederösterreich vom 21. Juli 2004 die Berufungen der beschwerdeführenden Parteien gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems (BH) vom 17. Dezember 2003, betreffend Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage der mitbeteiligten Partei zurückgewiesen. Dies im Wesentlichen mit der Begründung: , die BH habe auf Grund des Gen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 1. April 2003 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei, ihr im Verfahren zur Genehmigung der gewerblichen Betriebsanlage der mitbeteiligten Partei, einer näher beschriebenen Asphaltmischanlage, Parteistellung zuzuerkennen und den Genehmigungsbescheid betreffend diese Anlage zuzustellen, abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Gewerbebehörde erster Instanz, die Bezirksha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §41 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;GewO 1994 §356 Abs1;
Rechtssatz: Die Kundmachung der Verhandlung durch Anschlag in der Gemeinde gemäß § 356 Abs. 1 GewO 1994 ist zwingend vorgesehen; eine Verlautbarung im Amtsblatt an Stelle des Anschlags in der Gemeinde kommt daher nicht in Betracht. Dass eine (zusätzliche) Amtblattverlautbarung un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §41 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;GewO 1994 §356 Abs1;
Rechtssatz: Eine persönliche Verständigung aller der Behörde bekannt gewordenen Nachbarn ist nicht (mehr) Voraussetzung für den Eintritt der Präklusionsfolge gemäß § 42 Abs. 1 AVG. § 42 Abs. 1 AVG normiert als Voraussetzung für den Eintritt der Präklusionsfolge nämlich nicht, das... mehr lesen...
Rechtssatz: § 356 Abs. 1 GewO 1994 sieht - neben dem Anschlag in der Gemeinde - eine Kundmachung der Verhandlung durch Anschlag in den "unmittelbar benachbarten Häusern" vor. Es kommt also nicht bloß darauf an, ob ein Haus in der Nachbarschaft der Betriebsanlage gelegen ist, sondern vielmehr, ob dieses Haus der Betriebsanlage unmittelbar benachbart ist. Als "unmittelbar benachbart" kommen daher nur benachbarte Häuser in Betracht, die sich weiters in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Betr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §40;AVG §41 idF 1998/I/158;GewO 1994 §356 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/04/0091 E 17. November 2004 RS 2
Hier ohne Klammerausdruck am Ende; hier mit dem Zusatz am Ende:
Als "unmittelbar benachbarte Häuser" kommen daher nur jene Häuser
in Frage, die in einem solchen Nahe- und Nachbarschaftsbereich der
Betriebsanlage ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §41 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;GewO 1994 §356 Abs1;
Rechtssatz: Für die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzung "Anschlag in der Gemeinde" ist die Bezeichnung der Amtstafel als "Amtstafel" ebenso wenig erforderlich, wie ihre Beleuchtung oder ihre zeitlich uneingeschränkte Zugänglichkeit. Wesentlich ist vielmehr, dass der Anschlag i... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §41 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1;GewO 1994 §356 Abs1;StGG Art2;
Rechtssatz: Dass die Präklusionsregelung des § 42 Abs. 1 AVG in unsachlicher Weise die Verfahrensparteien unterschiedlich behandle, ist nicht zu sehen (vgl. dazu auch Sieberer, Gemeinschaft... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen und nunmehr angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich wurde der Berufung der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 19. Juli 2002, mit dem gemäß § 359b Abs. 8 iVm Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) das Errichten und Betreiben bzw. Ändern einer (bereits bestehenden) Betriebsanlage als zulässig festgestellt wurde, gemäß § 66 Abs. 4 AVG Folge gegeben und dessen Spruch: dahingehend "ergän... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs3;GewO 1994 §356 Abs1;
Rechtssatz: Mangels einer gegenteiligen Äußerung der Beschwerdeführer oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung (§ 356 Abs. 1 GewO 1994 schreibt keine verpflichtende Durchführung einer Augenscheinsverhandlung vor) bestand für die belangte Behörde auch kein Grund, einen Lokalaugenschein anzuordnen bzw. eine (wei... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz (BH) vom 14. Mai 2001 wurde der Beschwerdeführerin in Spruchpunkt IV. die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung zur Errichtung eines Zubaues und zur Vornahme von Umbauten beim und in einem näher bezeichneten Hotel erteilt. Mit dem angefochtenen, über Berufung der mitbeteiligten Partei ergangenen Bescheid des Landeshautmannes von Vorarlberg vom 15. Februar 2002 wurde der Bescheid der BH gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm den §§ 81, 74, 77 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;GewO 1994 §356 Abs1 idF 1997/I/063;
Rechtssatz: Soweit in der Beschwerde vorgebracht wird, die gemäß § 42 AVG vorgesehene Präklusion sei "wiederum eingetreten", da es die mitbeteiligte Partei in der Berufung unterlassen habe, die Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens zu rügen, ist festzuhalten, dass der in § 42 Abs.... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 14. April 1998 wurde der mitbeteiligten Partei nach Maßgabe des vorgelegten Projektes für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Zubau von Lagerflächen mit Garage, Kundenraum, Büroräumlichkeiten und einer Elektroverteiler-Werkstätte im näher bezeichneten Standort die gewerbebehördliche Genehmigung unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. In der im Spruch: dieses Bescheides enthaltenen Beschreibung des Vorhabens wurde auch ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13a;GewO 1994 §356 Abs1;GewO 1994 §356 Abs3;
Rechtssatz: Im Sinne der zu § 13a AVG ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist es nicht Aufgabe der Behörde, im Rahmen einer auf Grund des § 356 Abs. 1 GewO 1994 durchgeführten Augenscheinsverhandlung zur Erhebung von Einwendungen sowie zu deren inhaltlicher Gestaltung anzuleiten, wenn an die... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Mai 2001 hat der Landeshauptmann von Niederösterreich die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 11. August 2000, mit dem der mitbeteiligten Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung ihrer Betriebsanlage an einem bezeichneten Standort durch die Errichtung einer Abfackelungsanlage genehmigt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG als unzulässig zurückgewiesen. Nach der Begründung: dieses Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1994 §356 Abs1;GewO 1994 §75 Abs2;GewO 1994 §81;
Rechtssatz: Für die Nachbareigenschaft des Beschwerdeführers kommt es - unabhängig davon, ob er als "Anrainer" anzusehen ist - darauf an, ob seine Liegenschaft bzw. sein ständiger Aufenthalt innerhalb des Immissionsbereiches jener Emissionen der Betriebsanlage liegt, die ihre Ursache in der den ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 5. Oktober 1999 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Durchführung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens und Zuerkennung der Parteistellung im durchzuführenden Betriebsanlagengenehmigungsverfahren hinsichtlich einer näher bezeichneten gastgewerblichen Betriebsanlage als unzulässig zurückgewiesen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann, soweit dies für das verwal... mehr lesen...