RS Vwgh 2002/1/23 2001/04/0135

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Veröffentlicht am 23.01.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1994 §356 Abs1;
GewO 1994 §75 Abs2;
GewO 1994 §81;

Rechtssatz

Für die Nachbareigenschaft des Beschwerdeführers kommt es - unabhängig davon, ob er als "Anrainer" anzusehen ist - darauf an, ob seine Liegenschaft bzw. sein ständiger Aufenthalt innerhalb des Immissionsbereiches jener Emissionen der Betriebsanlage liegt, die ihre Ursache in der den Gegenstand des vorliegenden Verwaltungsverfahrens bildenden Änderung dieser Betriebsanlage haben (Hinweis E vom 26.5.1998, Zl. 98/04/0028).

Schlagworte

Gewerberecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001040135.X01

Im RIS seit

07.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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