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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Für die Nachbareigenschaft des Beschwerdeführers kommt es - unabhängig davon, ob er als "Anrainer" anzusehen ist - darauf an, ob seine Liegenschaft bzw. sein ständiger Aufenthalt innerhalb des Immissionsbereiches jener Emissionen der Betriebsanlage liegt, die ihre Ursache in der den Gegenstand des vorliegenden Verwaltungsverfahrens bildenden Änderung dieser Betriebsanlage haben (Hinweis E vom 26.5.1998, Zl. 98/04/0028).
Schlagworte
GewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001040135.X01Im RIS seit
07.05.2002