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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §41 Abs1 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Für die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzung "Anschlag in der Gemeinde" ist die Bezeichnung der Amtstafel als "Amtstafel" ebenso wenig erforderlich, wie ihre Beleuchtung oder ihre zeitlich uneingeschränkte Zugänglichkeit. Wesentlich ist vielmehr, dass der Anschlag in einer Art und Weise erfolgte, wie das bei öffentlichen Kundmachungen in der Gemeinde im Allgemeinen der Fall ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004040169.X02Im RIS seit
07.12.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008