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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Soweit in der Beschwerde vorgebracht wird, die gemäß § 42 AVG vorgesehene Präklusion sei "wiederum eingetreten", da es die mitbeteiligte Partei in der Berufung unterlassen habe, die Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens zu rügen, ist festzuhalten, dass der in § 42 Abs. 1 AVG geregelte Verlust der Parteistellung nur in der dort umschriebenen Weise eintreten kann, nicht aber durch Unterlassen einer Mängelrüge.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002040044.X01Im RIS seit
12.10.2004