1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 1. Juni 2018 wurde gemäß § 366 Abs. 1 Z 2 iVm § 74 Abs. 2 GewO 1994 über die Revisionswerberin als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Gewerbeinhaberin eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 3.600,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 14 Tage) verhängt. Dieser Bestrafung lag der Vorwurf zugrunde, die Revisionswerberin habe es zu vertreten, dass an acht näher genannten Tagen an einem näher bezeichneten Standort ohne Vorliegen einer erforderli... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 28. Februar 2018 wurde gemäß § 366 Abs. 1 Z 2 iVm § 74 Abs. 2 GewO 1994 über die Revisionswerberin als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Gewerbeinhaberin eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 3.600,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 14 Tage) verhängt. Dieser Bestrafung lag der Vorwurf zugrunde, die Revisionswerberin habe es zu vertreten, dass während näher genannter Zeiträume an einem näher bezeichneten Standort eine genehmigungspflich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §348 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/04/0162 B 1. Oktober 2018 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Verfahren nach § 348 Abs. 1 GewO 1994 mangels einer im Gesetz vorgesehenen Antragslegitimation beteiligter Personen nicht auf Antrag, sondern unter den hier normierten Vorausse... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §348 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/04/0162 B 1. Oktober 2018 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Verfahren nach § 348 Abs. 1 GewO 1994 mangels einer im Gesetz vorgesehenen Antragslegitimation beteiligter Personen nicht auf Antrag, sondern unter den hier normierten Vorausse... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin stellte am 4. Jänner 2018 im Rahmen eines gegen sie geführten Verwaltungsstrafverfahrens den auf § 348 GewO 1994 gestützten Feststellungsantrag, dass ihre am näher bezeichneten Standort in P ausgeübte Tätigkeit der Einstellung und Betreuung von fremden Hunden nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 unterliege. 2 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt (belangte Behörde) vom 22. Februar 2018 wurde dieser Antrag zurückgewiesen. 3 M... mehr lesen...
1 1. Die Revisionswerberin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in W. Sie betreibt ein gewinnorientiertes Unternehmen, das sich auf die Betreuung und Unterbringung von Asylwerbern spezialisiert hat. 2 Nach Durchführung einer EU-weiten Ausschreibung schloss der Bund mit der Revisionswerberin einen Vertrag betreffend die Durchführung der Versorgung von Asylwerbern. 3 2. Zum Verfahrensverlauf: 4 2.1. Am 29. Juli 2014 meldete die Revisionswerberin di... mehr lesen...
1 Mit den angefochtenen Erkenntnissen wurde den Revisionswerbern jeweils vorgeworfen, in einem näher bezeichneten Tatzeitraum und an einem näher bezeichneten Tatort das freie Gewerbe "Einstellen von Pferden" ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung ausgeübt zu haben, indem sie auf der von ihnen betriebenen Homepage www.d********.at 130 Boxen für das Einstellen von Pferden angeboten hätten, in denen gegen in einer Preisliste aufgelistetes Entgelt, das auch die Fütterung und Entm... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin "gegen das Schreiben des Landeshauptmannes für Kärnten vom 2. Dezember 2003, Zl 7-G-KLAL- 18/19/2003," als unzulässig zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde nach wörtlicher Wiedergabe des genannten Schreibens des Landeshauptmannes für Kärnten, der dagegen erhobenen Berufung der Beschwerdeführerin sowie der Bestimmungen der §§ 58 bis 61 und 18 Abs 4 AVG aus, dass dem Schreiben de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §8;B-VG Art131 Abs1 Z1;GewO 1994 §348 Abs1;GewO 1994 §348 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 348 Abs 1 GewO 1994 vermittelt der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft nur ein Anhörungs- und Berufungsrecht, nicht jedoch die Stellung als Partei. Subjektive Rechte der Landesk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 26. Mai 1998 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, als Inhaberin der Baumschule A. in F. dafür verantwortlich zu sein, dass im Zeitraum vom 12. bis 16. September 1996 bei J. in R., dem Handwerk der Gärtner vorbehaltene Tätigkeiten wie Pflanzarbeiten (Einpflanzen von Ziersträuchern, Gräsern, Buchsbäumen, Wasserpflanzen, Kugelbäumchen etc.), Rasenarbeiten (Grasschäl- und Fr... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §2 Abs1 Z1;GewO 1994 §2 Abs3 Z1;GewO 1994 §2 Abs4 Z1;GewO 1994 §348 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/04/0168 1
(hier konnte immerhin zweifelhaft sein, ob die Tätigkeit des
Einpflanzens von in Baumschulen hervorgebrachten und gewonnenen
pflanzlichen Erzeugnissen nicht allenfalls als Nebengewerbe der
Landwirtschaft und Forstwirtschaft iSd § 2 Abs 4 GewO 1994
angesehen... mehr lesen...
Aus Anlaß mehrerer Verwaltungsstrafverfahren leitete der Landeshauptmann von Oberösterreich ein Verfahren nach § 348 Abs. 1 GewO 1994 ein und holte in diesem Verfahren gemäß dem Abs. 2 dieser Gesetzesstelle Gutachten u.a. auch der Beschwerdeführerin darüber ein, ob diverse, im einzelnen bezeichnete Würste und sonstige Fleischprodukte unter Berücksichtigung des für die Erzeugung verwendeten Maschineneinsatzes als von der Land- und Forstwirtschaft in der Regel auf den Markt gebracht anz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §8;GewO 1994 §348 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 348 Abs 1 GewO 1994 steht der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft lediglich das Recht auf Erstattung eines Gutachtens und auf Erhebung der Berufung gegen einen diesem Gutachten widersprechenden Bescheid zu. Sie ist daher nicht Partei d... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. August 1995 die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 13. Dezember 1994 ausgesprochene Zurückweisung ihres Antrages, bescheidmäßig festzustellen, daß beim Betrieb der Privatpension "X" kein Gastgewerbebet... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §348 Abs1;GewO 1994 §358 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Verfahren nach § 348 Abs 1 GewO 1994 ist nicht auf Antrag, sondern unter den hier normierten Voraussetzungen (nur) von Amts wegen durchzuführen (Hinweis E 28.1.1993, 92/04/0112). Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf Feststellung , daß eine bestimmte Privatpension kein Gastgewerbebet... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 14. Oktober 1992 wurde auf Antrag der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf gemäß § 348 Abs. 1 GewO 1973 festgestellt, daß die Organisation und Durchführung eines Flohmarktes unter Beistellung von Standplätzen den Bestimmungen der Gewerbeordnung 1973 unterliegt. Zur Begründung: wurde - im wesentlichen - ausgeführt, nach dem Wortlaut des § 348 Abs. 1 GewO 1973 sei für die Bestimmung ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §348 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §366 idF 1988/399;
Rechtssatz: Wie sich aus der Bezugnahme ("Dies gilt auch ...") des letzten Satzes auf die vorherstehende Regelung des § 348 Abs 1 GewO 1973 ergibt, hat der Landeshauptmann von Amts wegen die nach § 348 Abs 1 GewO 1973 maßgebende Frage - als Gegenstand eines nach den Tatbestandsmerkmalen des § 348 Abs 1 GewO 1973 zulässi... mehr lesen...
Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 14. August 1989 enthält folgende Einleitung: "Mit Eingabe vom 22." (richtig wohl "23.") "6.1989 hat Frau I ... den Antrag auf Feststellung der Genehmigungspflicht nach § 358 letzter Satz GewO 1973 gestellt, die Bezirksverwaltungsbehörde möge im Sinne dieser Bestimmungen zur Frage, inwieweit Tanzveranstaltungen bzw. -unterhaltungen (Diskothek) dem gewerbebehördlichen Betriebsanlagenverfahren unterliegen, das vorgesehene amtswegige Verfahr... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §348 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §358 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Aus dem letzten Satz des § 358 Abs 1 GewO 1973 ergibt sich, daß über die Frage, ob die GewO 1973 auf jene Tätigkeit anzuwenden ist, der die Anlage regelmäßig zu dienen bestimmt ist, in einem Feststellungsverfahren nach § 358 Abs 1 nicht zu entscheiden ist. Die Prüfung dieser Frage ist vielmehr einem Ver... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Jänner 1991 erkannte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten in Ausübung des Aufsichtsrechts gemäß § 68 Abs. 4 lit. a AVG 1950 dahin, daß der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 5. April 1990, Zl. 4.1 Bi 5/47-1990, im Grunde der §§ 348 Abs. 1 und 2 und 358 Abs. 1 GewO 1973 als nichtig erklärt werde. Zur Begründung: wurde ausgeführt, mit dem vorangeführten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 5. April 1990 sei infolge eines di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs4 Z1;GewO 1973 §348 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: § 68 Abs 4 Z1 AVG bietet keine Handhabe dafür, eine allfällige, den Vorfragenbereich betreffende Rechtswidrigkeit eines unterbehördlichen Bescheides im Wege dessen Nichtigerklärung wahrzunehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991040... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs4 Z1;GewO 1973 §348 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §358 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Ungeachtet der Verpflichtung zur Unterbrechung und Einleitung eines Verfahrens nach § 348 GewO 1973 wird eine zur Durchführung des Verfahrens nach § 358 Abs 1 GewO 1973 zuständige Behörde auch dann nicht zur Bescheiderlassung unzuständig, wenn sie - sei ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;GewO 1973 §348 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §358 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen Regelungsinhalt des § 358 Abs 1 GewO 1973 - sowie auch nach der in dieser Hinsicht korrespondierenden Vorschrift des § 348 Abs 1 GewO 1973 - müssen Zweifel bei der zur Entscheidung über den Antrag gemäß § 358 Abs 1 leg cit zuständigen Behörde besteh... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens brachte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Murau am 29. September 1986 folgenden Antrag ein: "Betreff: Schießstand für gewerbliche Zwecke Für meine gewerbliche Ausübung des Handels mit zivilen Waffen und ziviler Munition ersuche ich um die behördliche Bewilligung eines Schießstandes im Bereiche des von mir betriebenen Munitionslagers auf dem Grundstück Nr. 588, KG Z. Seitens der Sicherheitsdirektion für Steiermark ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;GewO 1973 §348 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §358 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer meint, sein Ansuchen sei nicht als solches um die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage § 77 Abs 1 GewO zu verstehen gewesen, weil er - was der Behörde bekanntgewesen sei - nicht vom Vorliegen der Merkmal... mehr lesen...