Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Nach dem eindeutigen Regelungsinhalt des § 358 Abs 1 GewO 1973 - sowie auch nach der in dieser Hinsicht korrespondierenden Vorschrift des § 348 Abs 1 GewO 1973 - müssen Zweifel bei der zur Entscheidung über den Antrag gemäß § 358 Abs 1 leg cit zuständigen Behörde bestehen und diese Behörde muß die Voraussetzungen für die Unterbrechung des bei ihr anhängigen Verfahrens auch mit Bescheid gemäß § 38 AVG begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040093.X01Im RIS seit
25.06.1991