RS Vwgh 1991/6/25 91/04/0093

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1991
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §38;
GewO 1973 §348 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §358 Abs1 idF 1988/399;

Rechtssatz

Nach dem eindeutigen Regelungsinhalt des § 358 Abs 1 GewO 1973 - sowie auch nach der in dieser Hinsicht korrespondierenden Vorschrift des § 348 Abs 1 GewO 1973 - müssen Zweifel bei der zur Entscheidung über den Antrag gemäß § 358 Abs 1 leg cit zuständigen Behörde bestehen und diese Behörde muß die Voraussetzungen für die Unterbrechung des bei ihr anhängigen Verfahrens auch mit Bescheid gemäß § 38 AVG begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040093.X01

Im RIS seit

25.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten