Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Ungeachtet der Verpflichtung zur Unterbrechung und Einleitung eines Verfahrens nach § 348 GewO 1973 wird eine zur Durchführung des Verfahrens nach § 358 Abs 1 GewO 1973 zuständige Behörde auch dann nicht zur Bescheiderlassung unzuständig, wenn sie - sei es auch auf Grund einer unrichtigen Rechtsansicht - bei ihrer Beurteilung zur Annahme gelangte, daß keine Zweifel im Sinne der angeführten gesetzlichen Tatbestandsmerkmale bestehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991040093.X02Im RIS seit
25.06.1991