RS Vwgh 1991/6/25 91/04/0093

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Veröffentlicht am 25.06.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §38;
AVG §68 Abs4 Z1;
GewO 1973 §348 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §358 Abs1 idF 1988/399;

Rechtssatz

Ungeachtet der Verpflichtung zur Unterbrechung und Einleitung eines Verfahrens nach § 348 GewO 1973 wird eine zur Durchführung des Verfahrens nach § 358 Abs 1 GewO 1973 zuständige Behörde auch dann nicht zur Bescheiderlassung unzuständig, wenn sie - sei es auch auf Grund einer unrichtigen Rechtsansicht - bei ihrer Beurteilung zur Annahme gelangte, daß keine Zweifel im Sinne der angeführten gesetzlichen Tatbestandsmerkmale bestehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040093.X02

Im RIS seit

25.06.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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